Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wer hat denn recht???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Wer hat denn recht???

    Folgende Begebenheit:
    Montagmorgen 1 Uhr Arbeitsbeginn und Abfahrt...
    um 0530 Uhr Pause angefangen....
    um 1630 Uhr weitergefahren...
    um 21 Uhr Pause...
    um 2145 Uhr weitergefahren
    um 0200 Uhr Feierabend bis 13 Uhr...

    Bei einer Kontrolle sagt Polizist A:
    Sie haben innerhalb ihrer 24 Stunden die Fahrzeit überschritten,das gibt eine Strafe....

    Polizist B sagt:
    es ist alles in Ordnung,weil um 1630 Uhr eine neue Schicht angefangen hat....


    Wer hat denn nu recht?
    Was ist eure Meinung?
    16
    Polizist A
    18,75%
    3
    Polizist B
    81,25%
    13
    beide
    0,00%
    0
    Keiner
    0,00%
    0

  • #2
    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
    Folgende Begebenheit:
    Montagmorgen 1 Uhr Arbeitsbeginn und Abfahrt...
    um 0530 Uhr Pause angefangen....
    um 1630 Uhr weitergefahren...
    um 21 Uhr Pause...
    um 2145 Uhr weitergefahren
    um 0200 Uhr Feierabend bis 13 Uhr...

    Bei einer Kontrolle sagt Polizist A:
    Sie haben innerhalb ihrer 24 Stunden die Fahrzeit überschritten,das gibt eine Strafe....

    Polizist B sagt:
    es ist alles in Ordnung,weil um 1630 Uhr eine neue Schicht angefangen hat....


    Wer hat denn nu recht?
    Was ist eure Meinung?
    Von Polizist A hätte ich gerne Namen und Dienstnummer für die Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich gebe Polizist B recht. Nach einer Schichtpause von 11 Stunden fängt definitiv ein neuer 24-Stundenzeitraum an - auch wenn ich vorher nur 4,5 Stunden gearbeitet habe...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

    Kommentar


    • #3
      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
      Von Polizist A hätte ich gerne Namen und Dienstnummer für die Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich gebe Polizist B recht. Nach einer Schichtpause von 11 Stunden fängt definitiv ein neuer 24-Stundenzeitraum an - auch wenn ich vorher nur 4,5 Stunden gearbeitet habe...
      Eine solche Reaktion ist nicht praxisnah. Jeder hat mal einen schlechten Tag. Vielleicht hat er sich beim rechnen verzettelt. Wer weiß das schon. Auf jeden Fall scheint er kein Experte in Lenk- und Ruhezeiten sein. Die Polizisten, die mich bisher kontrolliert haben, waren ziemlich kompetent. Sie machen ja auch so gut wie nichts anderes.
      Warum also überreagieren? In der Praxis schafft das nur Probleme. Einfach nicht zahlen und der Rest klärt sich von alleine. Da wird nie etwas kommen. Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es zurück. Und auch der Polizist macht nur seinen Job.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
        Eine solche Reaktion ist nicht praxisnah. Jeder hat mal einen schlechten Tag. Vielleicht hat er sich beim rechnen verzettelt. Wer weiß das schon. Auf jeden Fall scheint er kein Experte in Lenk- und Ruhezeiten sein. Die Polizisten, die mich bisher kontrolliert haben, waren ziemlich kompetent. Sie machen ja auch so gut wie nichts anderes.
        Warum also überreagieren? In der Praxis schafft das nur Probleme. Einfach nicht zahlen und der Rest klärt sich von alleine. Da wird nie etwas kommen. Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es zurück. Und auch der Polizist macht nur seinen Job.
        Ich denke nicht das das meine ersten Worte wären (Hätte ich das vielleicht dazu schreiben sollen?!), aber wenn der Kollege unbelehrbar ist wäre das das Ende vom Lied... Und... jeder ist berechtigt Namen und Dienstnummer zu erfragen. Aus welchem Grund auch immer...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

        Kommentar


        • #5
          Tägliche Lenkzeit:
          ist die Summe der Lenkzeiten zwischen dem Ende einer täglichen Ruhezeit und dem Beginn der darauf folgenden täglichen Ruhezeit oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit.


          Tägliche Ruhezeit:
          Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeitmuss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeitgenommen haben.Beträgt die Ruhezeit weniger als 11 Stunden, aber mindestens 9 Stunden, so ist diese Ruhezeit als reduzierte tägliche Ruhezeitanzusehen.
          Hinweis: ein Freizeitausgleich zur Nachholung der fehlenden Stunden ist gegenüber der Regelung der VO (EWG) Nr. 3820/85 nicht mehr vorgesehen.Der Fahrer darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstensdrei „reduzierte tägliche Ruhezeiten“einlegen. An den restlichen Tagen zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten müssen regelmäßige tägliche Ruhezeiten(11 Stunden oder (3 + 9 Stunden)eingelegt werden.

          Quelle: BAG, Fahrpersonalverordnung

          @ramadaa
          Schätzungsweise meinte Tommyk das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde scherzhaft; ansonsten pflichte ich dem nur bei, was Du schreibst.

          Wenn jeder gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen würde, und ich jeden LKW-Fahrer anzeigen würde, der einen Fehler gemacht hat, käme ich aus dem Schreiben gar nicht mehr heraus. Vielleicht sollte ich doch besser gleich den Trucker-Chef anrufen?[smilie=happy.gif]

          Kommentar


          • #6
            Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
            Hinweis: ein Freizeitausgleich zur Nachholung der fehlenden Stunden ist gegenüber der Regelung der VO (EWG) Nr. 3820/85 nicht mehr vorgesehen.
            Die 3820/85 ist die Kontrollgeräteverordnung, du meinst mit Sicherheit die 561/2006. Und du hast damit Recht. Nach 561 gibt es für diese Verkürzung der täglichen Ruhezeit keinen Ausgleich. Für Fahrten nach AETR ist dieser aber noch vorgesehen.
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

            Kommentar


            • #7
              das ganze ist mir in ähnlicher Weise(andere Tageszeiten) in Schweden passiert...
              der kontrollierende Polizist hat die Tachoscheibe mitgenommen und mir die Weiterfahrt untersagt...
              ich hatte meinen Sohn mit,der sich gefreut hat...er hat nämlich nicht weit weg das Schild von MC Doof gesehen(schweineteuer in Schweden)...
              naja,als wir wieder am LKW waren,turnte da schon jemand in Zivil rum...
              es war der Polizist...er hat sich vielmals bei mir entschuldigt,sein Chef hatte ihn wohl aufgeklärt....er wünschte mir noch ne gute Weiterfahrt und gab mir die Tachoscheibe wieder...

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                das ganze ist mir in ähnlicher Weise(andere Tageszeiten) in Schweden passiert...
                der kontrollierende Polizist hat die Tachoscheibe mitgenommen und mir die Weiterfahrt untersagt...
                ich hatte meinen Sohn mit,der sich gefreut hat...er hat nämlich nicht weit weg das Schild von MC Doof gesehen(scheineteuer in Schweden)...
                naja,als wir wieder am LKW waren,turnte da schon jemand in Zivil rum...
                es war der Politist...er hat sich vielmals bei mir entschuldigt,sein Chef hatte ihn wohl aufgeklärt....er wünschte mir noch ne gute Weiterfahrt...
                Hat er wenigstens die McD Rechnung bezahlt?:classic:
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                Kommentar


                • #9
                  ich wußte doch,das ich wat vergessen hatte...son shit:D

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                    ich wußte doch,das ich wat vergessen hatte...son shit:D
                    Ich werte das mal als "nein"...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                      Für Fahrten nach AETR ist dieser aber noch vorgesehen.
                      Nach AETR darf man aber noch 3*15 Minuten Pause statt nur 15 + 30 machen. Ist das richtig so?
                      V8 - Aus Freude am Tanken....

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        Ich werte das mal als "nein"...
                        Richtiiiiich

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Absorber Beitrag anzeigen
                          Nach AETR darf man aber noch 3*15 Minuten Pause statt nur 15 + 30 machen. Ist das richtig so?
                          Ja das ist genau so richtig...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                          Kommentar


                          • #14
                            danke tommy...
                            V8 - Aus Freude am Tanken....

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                              Ich denke nicht das das meine ersten Worte wären (Hätte ich das vielleicht dazu schreiben sollen?!), aber wenn der Kollege unbelehrbar ist wäre das das Ende vom Lied... Und... jeder ist berechtigt Namen und Dienstnummer zu erfragen. Aus welchem Grund auch immer...
                              Zuviele amerikanische Serien gesehen?
                              Wenn überhaupt, hat ein Beschwerter das Recht, auf Aufforderung den Namen des Beamten zu bekommen. Das aber erst nach der polizeilichen Maßnahme und nicht vor oder während.
                              Die Sache mit der Dienstnummer ist nichts weiter als ein Gerücht, dass sich durch amerikanische Kriminalfilme hierzulande in den Köpfen festgesetzt hat.

                              Kommentar

                              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                              Einklappen

                              Online-Benutzer

                              Einklappen

                              112555 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 19, Gäste: 112536.

                              Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                              Ads Widget

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X