Mit Inkrafttreten der EU 561/2006 im Jahre 2007 ging auch eine Novellierung der Höchstarbeitszeiten einher. Statt vorher 56 Stunden in der Woche sind jetzt nur noch 48 Stunden im Durchschnitt erlaubt. Auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitszeiten der Fahrer zu dokumentieren, wurde extra hervorgehoben. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit basiert u.a. auf neuesten Erkenntnissen von Arbeitsmedizinern und soll unsere Straßen noch ein Stück sicherer machen.
Anscheinend sind Selbständige härter im Nehmen als abhängig Beschäftigte. Müdigkeit wird wohl etwas mit dem gesellschaftlichen Status zu tun haben. Anders lässt sich nicht erklären, warum auch heute noch übermüdete selbständige Fahrer ganz legal bis zur 15. Stunde arbeiten dürfen, der angestellte Fahrer aber unter Androhung von Strafe nach 10 Stunden Feierabend machen muss.
Nun haben wir also das Arbeitszeitgesetz, speziell den § 21 a, der für uns Fahrer ein Segen sein soll. Ist er das tatsächlich? Ja, es gibt ein paar Firmen, die praktizieren soziale Verantwortung und setzen das auch um, was Brüssel und in deren Gefolge Berlin angeordnet hat. Aber für die breite Masse der Fahrer ändert sich nichts. Veränderungen in unserer Branche setzen sich immer erst ein paar Jahrzehnte später durch, wenn sich die Spreu der Firmen vom Weizen getrennt hat. Auch heute noch ist es durchaus normal, wenn der Fahrer wöchentlich 60 Stunden und mehr leistet. Die meisten wissen, dass sie das eigentlich nicht dürfen und dass sie Anspruch auf entsprechenden Ausgleich haben. Aber sie tun es trotzdem. Sie tun es so lange, bis sie körperlich und seelisch nur noch ein Wrack sind oder familiär vor einem Scherbenhaufen stehen.
Aber es gibt auch Fahrer, die früher oder später aufwachen. Sie sind es leid, diese Menge an Überstunden zu leisten oder dazu genötigt zu werden. Sie wollen, wenn sie schon Überstunden machen, das nicht mehr umsonst tun. Deswegen mehren sich auch Klageanträge vor den Arbeitsgerichten auf Bezahlung dieser Überstunden. Aber auch hier ist der Kraftfahrer wieder der Dumme. Die EU und die deutsche Gesetzgebung hat ihm ein Kuckucksei ins Nest gelegt. Die Arbeitsrichter handeln streng nach geltendem Recht, wenn sie die Bezahlung der aufgelaufenen Überstunden verweigern. Bis zur 48. Wochenstunde sind sie bereit, den Arbeitgeber zur Bezahlung zu verpflichten. Aber danach ist Schluß. Der Kraftfahrer darf nicht länger wie 48 Stunden im Durchschnitt arbeiten. Alles, was darüber hinausgeht, ist in Form eines Freizeitausgleiches abzugelten. Von einem Ausgleich in Geld steht im Arbeitszeitgesetz nichts und ist auch nicht beabsichtigt. Also ist alles, was an Arbeit über die 48. Stunde hinaus geleistet wurde, für nichts und wieder nichts getan worden, weil es einfach kein Recht im Unrecht gibt.
Das bedeutet, wir haben maximal Anspruch auf Bezahlung von 8 Überstunden pro Woche. Leisten wir mehr, sind wir auf die Gnade der Arbeitgeber angewiesen.
Die neue Regelung der Wochenarbeitszeit ist noch sehr jung. Deshalb liegen noch keine Urteile von höheren Instanzen vor. Sie werden über kurz oder lang kommen, aber sie werden auch nicht anders lauten als wie die der Arbeitsgerichte.
Nun sind schon findige Arbeitgeber auf die Idee gekommen, die Wochenarbeitszeit per Arbeitsvertrag auf 48 Stunden heraufzusetzen. Eine Praxis, die ich persönlich niemals akzeptieren würde. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. So steht es im Arbeitszeitgesetz. Es wird immer eine 6-Tage-Woche zugrundegelegt, von daher kommen auch die 48 Wochenstunden zustande. Aber wir haben keine 6-Tage-Woche. Das ist bei uns gar nicht möglich. Die Vorschrift, dass auf eine verkürzte Wochenruhezeit eine reguläre folgen muss, bringt es mit sich, dass wir einmal 6 Tage arbeiten dürfen, in der nächsten Woche aber nur 5 Tage. Daraus lässt sich nicht zwingend ableiten, dass wir eine 6-Tage-Woche haben.
Am Rande sei auch noch erwähnt, dass die 48-Stunden-Regel uns noch ein weiteres Übel beschert. In vielen Branchen wird darüber geredet und ist es auch schon Usus, Lebensarbeitszeit-Konten einzurichten. Eine gute Sache, weil viele schon körperlich kaputt sind, bevor sie das Rentenalter erreichen. Nur für uns ist das nicht machbar. Wir können und dürfen keine Überstunden ansammeln. Wir sind immer die Gelackmeierten.
Ich hoffe, ich habe jetzt die Neulinge und Berufsanfänger mit meinen Gedanken nicht verschreckt. Aber leider ist es so, dass sich viel zu wenig Kraftfahrer Gedanken machen, was sie eigentlich tun und wie widersinnig das Ganze sein kann.
Anscheinend sind Selbständige härter im Nehmen als abhängig Beschäftigte. Müdigkeit wird wohl etwas mit dem gesellschaftlichen Status zu tun haben. Anders lässt sich nicht erklären, warum auch heute noch übermüdete selbständige Fahrer ganz legal bis zur 15. Stunde arbeiten dürfen, der angestellte Fahrer aber unter Androhung von Strafe nach 10 Stunden Feierabend machen muss.
Nun haben wir also das Arbeitszeitgesetz, speziell den § 21 a, der für uns Fahrer ein Segen sein soll. Ist er das tatsächlich? Ja, es gibt ein paar Firmen, die praktizieren soziale Verantwortung und setzen das auch um, was Brüssel und in deren Gefolge Berlin angeordnet hat. Aber für die breite Masse der Fahrer ändert sich nichts. Veränderungen in unserer Branche setzen sich immer erst ein paar Jahrzehnte später durch, wenn sich die Spreu der Firmen vom Weizen getrennt hat. Auch heute noch ist es durchaus normal, wenn der Fahrer wöchentlich 60 Stunden und mehr leistet. Die meisten wissen, dass sie das eigentlich nicht dürfen und dass sie Anspruch auf entsprechenden Ausgleich haben. Aber sie tun es trotzdem. Sie tun es so lange, bis sie körperlich und seelisch nur noch ein Wrack sind oder familiär vor einem Scherbenhaufen stehen.
Aber es gibt auch Fahrer, die früher oder später aufwachen. Sie sind es leid, diese Menge an Überstunden zu leisten oder dazu genötigt zu werden. Sie wollen, wenn sie schon Überstunden machen, das nicht mehr umsonst tun. Deswegen mehren sich auch Klageanträge vor den Arbeitsgerichten auf Bezahlung dieser Überstunden. Aber auch hier ist der Kraftfahrer wieder der Dumme. Die EU und die deutsche Gesetzgebung hat ihm ein Kuckucksei ins Nest gelegt. Die Arbeitsrichter handeln streng nach geltendem Recht, wenn sie die Bezahlung der aufgelaufenen Überstunden verweigern. Bis zur 48. Wochenstunde sind sie bereit, den Arbeitgeber zur Bezahlung zu verpflichten. Aber danach ist Schluß. Der Kraftfahrer darf nicht länger wie 48 Stunden im Durchschnitt arbeiten. Alles, was darüber hinausgeht, ist in Form eines Freizeitausgleiches abzugelten. Von einem Ausgleich in Geld steht im Arbeitszeitgesetz nichts und ist auch nicht beabsichtigt. Also ist alles, was an Arbeit über die 48. Stunde hinaus geleistet wurde, für nichts und wieder nichts getan worden, weil es einfach kein Recht im Unrecht gibt.
Das bedeutet, wir haben maximal Anspruch auf Bezahlung von 8 Überstunden pro Woche. Leisten wir mehr, sind wir auf die Gnade der Arbeitgeber angewiesen.
Die neue Regelung der Wochenarbeitszeit ist noch sehr jung. Deshalb liegen noch keine Urteile von höheren Instanzen vor. Sie werden über kurz oder lang kommen, aber sie werden auch nicht anders lauten als wie die der Arbeitsgerichte.
Nun sind schon findige Arbeitgeber auf die Idee gekommen, die Wochenarbeitszeit per Arbeitsvertrag auf 48 Stunden heraufzusetzen. Eine Praxis, die ich persönlich niemals akzeptieren würde. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. So steht es im Arbeitszeitgesetz. Es wird immer eine 6-Tage-Woche zugrundegelegt, von daher kommen auch die 48 Wochenstunden zustande. Aber wir haben keine 6-Tage-Woche. Das ist bei uns gar nicht möglich. Die Vorschrift, dass auf eine verkürzte Wochenruhezeit eine reguläre folgen muss, bringt es mit sich, dass wir einmal 6 Tage arbeiten dürfen, in der nächsten Woche aber nur 5 Tage. Daraus lässt sich nicht zwingend ableiten, dass wir eine 6-Tage-Woche haben.
Am Rande sei auch noch erwähnt, dass die 48-Stunden-Regel uns noch ein weiteres Übel beschert. In vielen Branchen wird darüber geredet und ist es auch schon Usus, Lebensarbeitszeit-Konten einzurichten. Eine gute Sache, weil viele schon körperlich kaputt sind, bevor sie das Rentenalter erreichen. Nur für uns ist das nicht machbar. Wir können und dürfen keine Überstunden ansammeln. Wir sind immer die Gelackmeierten.
Ich hoffe, ich habe jetzt die Neulinge und Berufsanfänger mit meinen Gedanken nicht verschreckt. Aber leider ist es so, dass sich viel zu wenig Kraftfahrer Gedanken machen, was sie eigentlich tun und wie widersinnig das Ganze sein kann.
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