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Hilfe Verkürzung der Tagesruhezeit ? ? ?

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  • Hilfe Verkürzung der Tagesruhezeit ? ? ?

    Hallo Freunde,


    ich möchte euch um hilfe bitten,undzwar verstehe ich da > Verkürzung der Tagesruhezeit ? ? ? Nicht..:brightidea:
    ich habe ein lehrbuch,fahren lernen C,da steht drin,
    an 3tagen zwischen zwei wöchentlichen ruhezeiten darf die tägliche ruhezeit auf 9stunden verkürzt werden.das ist z.b von vorteil,wenn sie unterwegs übernachten...

    was ich jetzt nicht verstehe ist diese >zwischen zwei wöchentlichen..

    beispiele von mir jetzt,
    angenohmen diesen monat februar und die erste woche ist es mal,
    von mittwoch auf donerstag,donnerstag auf freitag,freitag auf samstag habe ich mal jetzt 9stunden ruhezeit gemacht...montag und dienstag habe ich 11stunden ruhezeit.

    die zweite woche von februar,was ich jetzt als > zwischen zwei wöchentlichen ruhezeiten...sehe...

    also Monat februar,erste woche da darf ich 3mal verkürzen,
    und dei zweite woche immer 11stunden ruhezeit oder wie???
    dritte woche würd ich wieder 3mal verkürzen auf 9stunden,
    vierte woche würd ich wieder 11stunden ruhezeit ??

    das verstehe ich nicht richtig.

    für hilfe wäre ich sehr dankbar...:D

    gruss oLLi_52
    sigpic

  • #2
    bist du dir da sicher dass das so drinsteht, ich hab grad bei mir im buch nachgekuckt, da steht nicht zwischen zwei wöchentlichen sonder "zwischen zwei Ruhezeiten",
    Genau: " Nach einer Lenkzeit von 9 bzw. einer Verlängerung auf 10Stunden muss der Fahrzeuglenker eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einlegen. Diese darf dreimal pro Woche ZWISCHEN ZWEI RUHEZEITEN auf 9 Stunden verkürzt werden."

    so steht es in meinem Buch

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    • #3
      Die regelmäßige tägliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden. Dauert sie mindestens 9, aber keine 11 Stunden, handelt es sich um eine reduzierte tägliche Ruhezeit. Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tägliche Ruhezeit einlegen. Der 24-Stunden-Zeitraum braucht nicht mit dem Kalendertag identisch sein. Die tägliche Ruhezeit kann dreimal wöchentlich auf 9 Stunden verkürzt werden, ohne dass die verkürzte Zeit nachgeholt werden müsste. Die ungekürzte tägliche Ruhezeit kann in zwei Teilen genommen werden ("splitting"), wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Die Einhaltung dieser Reihenfolge ist verbindlich.
      Eine Besonderheit gilt für Fahrer eines Fahrzeugs, das im kombinierten Verkehr mit einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. Diese tägliche Ruhezeit darf zwei Mal unterbrochen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden, indem ein Teil der täglichen Ruhezeit auf der Eisenbahn / dem Schiff verbracht werden muss und der andere Teil auf dem Land. Der Zeitraum zwischen den beiden Teilen einer täglichen Ruhezeit muss so kurz wie möglich sein und darf vor der Verladung des Fahrzeugs oder nach dem Verlassen des Fahrzeugs vom Fährschiff oder der Eisenbahn eine Stunde nicht übersteigen. Der Vorgang der Verladung bzw. des Verlassens umfasst auch die Zollformalitäten. Dem Fahrer muss während der beiden Teile der täglichen Ruhezeit ein Bett oder eine Schlafkabine zur Verfügung gestellt werden.
      Bei Zwei-Fahrer-Besatzungen muss beachtet werden, dass die Zeit, welche der erste Fahrer als Beifahrer mitfährt, während der zweite das Fahrzeug lenkt, nicht als Tagesruhezeit des ersten Fahrers angerechnet wird. Wird die vorgeschriebene Tagesruhezeit im LKW verbracht, dann muss der LKW dabei stehen

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      • #4
        ja, 9 std. pause, 11 std P, 9 std P, 11 std P 9 std P, wenn ich mich recht erinnere. Aber die Lenkzeit darf in 2 wochen trotzdem nur 90 std betragen.

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        • #5
          Markus, wie lange darf ich zwischen dem Splitt von 3 std, auf die weiteren 9 std fahren ? volle 4,5 std?

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          • #6
            deine tägliche ruhezeit muss mindestens 12 stunden betragen (bei einer Splittung) du kannst es dir jz zusammenstellen

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            • #7
              Zitat von Boris Beitrag anzeigen
              Markus, wie lange darf ich zwischen dem Splitt von 3 std, auf die weiteren 9 std fahren ? volle 4,5 std?

              Du mußt innerhalb eines Zeitraumes von 24 Std. deine Ruhezeiten einhalten. Dies gilt auch bei der Splittung deiner Ruhezeit. Wobei die erste Ruhezeit mind. 3 Std. betragen muß und die zweite mind. 9 Stunden. Wie weit oder lang du in der Zwischenzeit fährst, ist dir überlassen. Nur die mind. 12 Stunden müssen in den 24 Stunden liegen!

              Kommentar


              • #8
                Ja, ja, das ist etwas kompliziert ausgedrückt.

                Der "Tag"

                Der "Tag" als LKw Fahrer (nicht Doppelbesatzung!) hat maximal 24 Stunden. Er kann auch kürzer sein... Er beseht aus der "Schicht" und der "Schichtpause" (tägliche Ruhezeit)... Nach längstens 13 bzw. 15 Stunden "Schicht" hast du eine "Schichtpause" zu machen. In der "Schicht" darfst du normal 9 - 2x pro Woche 10 Stunden fahren. Du darfst in der Schicht max. 10 stunden arbeiten. (Heißt: hast du 10 Stunden Lenkzeit - darfst nu nichts anderes mahr machen). Die restliche Zeit darfst du mit Pause oder Bereitschaftszeit füllen. Bei 13 Stunden "Schicht" (normal) passt eine normale "Schichtpause" von 11 Stunden in den Tag (24 Stunden). Bei 15 Stunden "Schicht" passt nur eine verkürzte "Schichtpause" (9 Stunden). Das darfst du in einer Woche (6 Tage a' max. 24 Stunden) aber nur 3mal.
                10 Stunden Fahren an einem "Tag" darst du in einer "Woche" nur 2mal.

                Die "Woche"

                Die "Woche" besteht aus 6 "Tagen" a' (max. 24 Stunden) und dem "Wochenende" (Wochenruhezeit). Wenn du also deine 6 "Tage" rum hast machst du dein "Wochenende". Dieses muss mind. 24 Stunden (verkürzt) und mind. 45 Stunden (normal) lang sein. Danach fängt wieder eine neue "Woche" an. In dieser neuen Woche darfst du dann wieder 6 "Tage" arbeiten wobei du wieder an 2 "Tagen" 10 Stunden am Tag lenken darfst und an 3 "Tagen" deine Ruhezeit verkürzen darfst. Den Kram mit dem ausgleichen der Verkürzung des "Wochenendes" und das restliche Beiwerk spare ich mir jetzt mal... Wenn da noch Fragen sind ... her damit...
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                Kommentar


                • #9
                  mal wieder die praktische Ausnahme Frankreich:
                  Ruhezeitverkürzung auf 9 Stunden ohne 3 Stunden vorherigen Ausgleiches werden nicht anerkannt...
                  Fängt man Sonntagabend um 22 Uhr an,zählt der Sonntag als 1.Arbeitstag und man darf den darauf folgenden Samstag nicht mehr fahren...

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                  • #10
                    Hilfe Verkürzung der Tagesruhezeit ? ? ?@Centrino33,

                    Zitat von Centrino33 Beitrag anzeigen
                    bist du dir da sicher dass das so drinsteht, ich hab grad bei mir im buch nachgekuckt, da steht nicht zwischen zwei wöchentlichen sonder "zwischen zwei Ruhezeiten",
                    Genau: " Nach einer Lenkzeit von 9 bzw. einer Verlängerung auf 10Stunden muss der Fahrzeuglenker eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einlegen. Diese darf dreimal pro Woche ZWISCHEN ZWEI RUHEZEITEN auf 9 Stunden verkürzt werden."

                    so steht es in meinem Buch

                    @Centrino33,ich habe das bild hier angehängt.

                    gruss oLLi_52
                    Angehängte Dateien
                    sigpic

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                    • #11
                      @tommyk Frage Tachoscheibe..?

                      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                      Ja, ja, das ist etwas kompliziert ausgedrückt.

                      Der "Tag"

                      Der "Tag" als LKw Fahrer (nicht Doppelbesatzung!) hat maximal 24 Stunden. Er kann auch kürzer sein... Er beseht aus der "Schicht" und der "Schichtpause" (tägliche Ruhezeit)... Nach längstens 13 bzw. 15 Stunden "Schicht" hast du eine "Schichtpause" zu machen. In der "Schicht" darfst du normal 9 - 2x pro Woche 10 Stunden fahren. Du darfst in der Schicht max. 10 stunden arbeiten. (Heißt: hast du 10 Stunden Lenkzeit - darfst nu nichts anderes mahr machen). Die restliche Zeit darfst du mit Pause oder Bereitschaftszeit füllen. Bei 13 Stunden "Schicht" (normal) passt eine normale "Schichtpause" von 11 Stunden in den Tag (24 Stunden). Bei 15 Stunden "Schicht" passt nur eine verkürzte "Schichtpause" (9 Stunden). Das darfst du in einer Woche (6 Tage a' max. 24 Stunden) aber nur 3mal.
                      10 Stunden Fahren an einem "Tag" darst du in einer "Woche" nur 2mal.

                      Die "Woche"

                      Die "Woche" besteht aus 6 "Tagen" a' (max. 24 Stunden) und dem "Wochenende" (Wochenruhezeit). Wenn du also deine 6 "Tage" rum hast machst du dein "Wochenende". Dieses muss mind. 24 Stunden (verkürzt) und mind. 45 Stunden (normal) lang sein. Danach fängt wieder eine neue "Woche" an. In dieser neuen Woche darfst du dann wieder 6 "Tage" arbeiten wobei du wieder an 2 "Tagen" 10 Stunden am Tag lenken darfst und an 3 "Tagen" deine Ruhezeit verkürzen darfst. Den Kram mit dem ausgleichen der Verkürzung des "Wochenendes" und das restliche Beiwerk spare ich mir jetzt mal... Wenn da noch Fragen sind ... her damit...
                      @tommyk,
                      ich hätte da eine andere frage,tachoscheibe ich hänge auch eine bei,
                      bei tachoscheiben,die unterbrechungen sollen als lenkzeit gerechnet werden,also bett zeichen als unterbrechung aufgezeichnet,und lenk ist ja klar als lenkzeit,was ich nicht verstehen kann,unterbrechung und lenkaufzeichung,wie soll ich da denn die Lenkzeit rechen ? weil zwischendurch die unterbrechung aufgezeichnet wurde...?
                      ich habe die mir scheibe angeschaut und versucht zurechnen,und als ergebnis kammraus,8.45h habe ich das fahrzeug gelenkt bis 19.55h,
                      und ich glaube auf dieser scheibe habe ich die lenkzeit überschritten 11.10h kommt das hin?

                      zwar bin ich nur bei praktikum mit scheibe gefahren..

                      aber für die zukunft würde ich es vorschriftmäsig machen wollen..

                      jetzt komme ich durchanander unterbrechung aufzeichung und lenkzeitaufzeichung,dann müsse ich jaa nur die reine lenkzeit rechen müssen ?

                      aber ne,die lenkzeitunterbrechung soll oder ist auch lenkzeit..?!

                      hier blick ich nicht durch freunde..:vmad:

                      @tommyk wenn du hier ahnung hast und es mit uns teilenwürdest,wäre super...

                      gruss_oLLi_52
                      Angehängte Dateien
                      sigpic

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                      • #12
                        Ich habe noch nie so eine saubere scheibe gesehen. Liegt wohl daran, dass ich immer nur meine eigenen gesehen habe. Also auf den ersten Blick sehe ich da kein vergehen. Du hast über 11 Std schichtpause, und bist noch keine 9 Std gefahren. alles im grünen Bereich.

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von oLLi_52 Beitrag anzeigen
                          @Centrino33,ich habe das bild hier angehängt.

                          gruss oLLi_52

                          He! Das Buch kenne ich...:clap:
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #14
                            Zitat von oLLi_52 Beitrag anzeigen
                            @tommyk,
                            ich hätte da eine andere frage,tachoscheibe ich hänge auch eine bei,
                            bei tachoscheiben,die unterbrechungen sollen als lenkzeit gerechnet werden,also bett zeichen als unterbrechung aufgezeichnet,und lenk ist ja klar als lenkzeit,was ich nicht verstehen kann,unterbrechung und lenkaufzeichung,wie soll ich da denn die Lenkzeit rechen ? weil zwischendurch die unterbrechung aufgezeichnet wurde...?
                            ich habe die mir scheibe angeschaut und versucht zurechnen,und als ergebnis kammraus,8.45h habe ich das fahrzeug gelenkt bis 19.55h,
                            und ich glaube auf dieser scheibe habe ich die lenkzeit überschritten 11.10h kommt das hin?

                            zwar bin ich nur bei praktikum mit scheibe gefahren..

                            aber für die zukunft würde ich es vorschriftmäsig machen wollen..

                            jetzt komme ich durchanander unterbrechung aufzeichung und lenkzeitaufzeichung,dann müsse ich jaa nur die reine lenkzeit rechen müssen ?

                            aber ne,die lenkzeitunterbrechung soll oder ist auch lenkzeit..?!

                            hier blick ich nicht durch freunde..:vmad:

                            @tommyk wenn du hier ahnung hast und es mit uns teilenwürdest,wäre super...

                            gruss_oLLi_52

                            Moin Olli,

                            die Lenkzeit ist die Zeit die du das Fahrzeug bewegst, alles andere ist dann Bereitschaft, Pause oder Ruhezeit.
                            Wenn ich jetzt deine Scheibe als Vorlage nehme hast du an diesem Tage eine reine Lenkzeit von ca. 7 Stunden. Deine Arbeitszeit beträgt in diesem Falle 11:1o Std. und nicht die Lenkzeit.
                            Die Frage die ich noch hätte ist, wieso hast du in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:15 Uhr einmal Pause und einmal Ruhezeit eingestellt, ohne Lenkzeit dazwischen? Das selbe gilt für die Zeit, von 09:15 h bis 11:30 h.

                            Als kleiner Tipp am Rande, um dummen Fragen aus dem Wege zu gehen, öffne nicht mehrmals am Tage deinen Tacho.

                            Kommentar


                            • #15
                              Gesamtarbeitszeit und Gesamtlenkzeit passen für den Tag...

                              Zwischen 09:10 und 11:30 hast du einen stetigen Wechsel zwischen Lenken, Pause Arbeit, Pause, Arbeit und Bereitschaft
                              in der Zeit von 13:20 bis 14:20 hast du eine gültige Pause (nach LuRZ und nach ArbZG...) also fängt der nächste 4,5 Stunden Lenkzeitblock um 14:20 an.

                              Problematisch ist die Zeit zwischen 16:50 und 17:30 da hast du (1.) keine 45min und (2.) eine kurze Fahrzeugbewegung dazwischen. Also hast du von 14:20 bis 19:55 keine gültige Unterbrechung...
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

                              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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