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Keine Fahrerflucht bei Entladen eines Lkw

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    Kommt es beim Be- oder Entladen eines Lkw zu einem Schaden an einem anderen Fahrzeug, kann man nach einer Gerichtsentscheidung nicht von einem Verkehrsunfall sprechen. So scheidet auch der Vorwurf der Fahrerflucht aus, wenn sich der Lkw-Fahrer vom Unfallort entfernt hat, wie das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschied. Auf das entsprechende Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

    Das Gericht hatte sich mit folgendem Fall zu beschäftigen: Beim Beladen eines Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz war ein Teil gegen ein parkendes Auto gestoßen. Der dabei entstandene Schaden betrug 1.100 Euro. Der Transporterfahrer soll sich dann unerlaubt entfernt haben. Den Vorwurf, den Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen zu haben, wies das Amtsgericht jedoch zurück.

    Bei dem Vorfall habe es sich nicht um einen Verkehrsunfall gehandelt. Denn dieser sei ein unvorhergesehenes, plötzliches Ereignis, dessen Ursache im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren stehe. Ein Schaden mit zwei parkenden Fahrzeuge falle nicht darunter.

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