Jeder Autofahrer hat es wahrscheinlich schon mal erlebt, eigentlich dürfte man auf der linken Spur schneller Fahren, aber ein überholender LKW der an einem anderen Lastwagen vorbei möchte, bringt den Verkehrsfluss ins Stocken. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun ein Grundsatzurteil gefällt und die Straßenverkehrsordnung konkretisiert. Wenn ein LKW einen anderen LKW überholt, muss der Überholvorgang in einer Zeitspanne von 45 Sekunden beendet sein.
Sollte das Überholen länger dauern, muss der überholende LKW-Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.
Allerdings bleibt abzuwarten ob dieses Urteil des OLG Hamm sich nachhaltig auf den Verkehr auf deutschen Autobahnen auswirkt.
Sicherlich gibt es aufgrund des Zeitlimits nun mehr Möglichkeiten zur Überwachung der LKW-Fahrer, aber Ahndung solcher Delikte wird auch zukünftig schwierig sein.
Sollte das Überholen länger dauern, muss der überholende LKW-Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.
Allerdings bleibt abzuwarten ob dieses Urteil des OLG Hamm sich nachhaltig auf den Verkehr auf deutschen Autobahnen auswirkt.
Sicherlich gibt es aufgrund des Zeitlimits nun mehr Möglichkeiten zur Überwachung der LKW-Fahrer, aber Ahndung solcher Delikte wird auch zukünftig schwierig sein.
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