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LKW´s müssen sich beim Überholen beeilen

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  • LKW´s müssen sich beim Überholen beeilen

    Jeder Autofahrer hat es wahrscheinlich schon mal erlebt, eigentlich dürfte man auf der linken Spur schneller Fahren, aber ein überholender LKW der an einem anderen Lastwagen vorbei möchte, bringt den Verkehrsfluss ins Stocken. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun ein Grundsatzurteil gefällt und die Straßenverkehrsordnung konkretisiert. Wenn ein LKW einen anderen LKW überholt, muss der Überholvorgang in einer Zeitspanne von 45 Sekunden beendet sein.
    Sollte das Überholen länger dauern, muss der überholende LKW-Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.
    Allerdings bleibt abzuwarten ob dieses Urteil des OLG Hamm sich nachhaltig auf den Verkehr auf deutschen Autobahnen auswirkt.
    Sicherlich gibt es aufgrund des Zeitlimits nun mehr Möglichkeiten zur Überwachung der LKW-Fahrer, aber Ahndung solcher Delikte wird auch zukünftig schwierig sein.

  • #2
    also ich hab es schon gemerkt das bag und polizei darauf achten

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    • #3
      Zitat von Pitbullobelix Beitrag anzeigen
      Sicherlich gibt es aufgrund des Zeitlimits nun mehr Möglichkeiten zur Überwachung der LKW-Fahrer, aber Ahndung solcher Delikte wird auch zukünftig schwierig sein.
      Mit Video ist der Nachweis überhaupt kein Problem... und vor Gericht anerkannt... man kriegt natürlich nicht jeden, aber immer daran denken:

      Hast du schon kein Glück - kommt auch noch Pech dazu...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #4
        Urteil

        das Urteil ist doch realitätsfremd. Es hängt doch von der Verkehrslage ab, ob überholt werden kann oder nicht. Außerdem gibt es immer noch genügend "Kollegen", die einen nicht überholen lassen wollen. Immer wenn man ran ist, wachen die Herrschaften auf und geben Gas. Diese sollte man auch mal ins Auge fassen. Ich nenne sowas Nötigung! Uns hätte das fast 3Punkte eingebracht, wenn wir nicht dagegen geklagt hätten. Im Polizeibericht stand nur drin, dass wir zu dicht aufgefahren wären. Da war das aber schon der dritte Überholversuch, weil der Kerl uns partout nicht vorbei lassen wollte. Wir waren leer, wohlgemerkt! :vmad:

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        • #5
          Hallo. Nun ja,damit sollen wohl diese Dauerüberholvorgänge unterbunden werden,wo jemand unter allen Umständen einen überholen will,der eh schon 87 fährt(damit ist er schon über 7km/h über dem Limit),er aber unbedingt 90 fahren will. Infolge dessen dauert natürlich der Überholvorgang entsprechend lang. Viele Firmen gehen mittlerweile dazu über,ihren Fahrern zu verbieten,schneller als 85 zu fahren. Was sollen denn diese Fahrer machen? Jedes mal den Tempomat ausmachen,wenn sie jemand überholt? Da würde die Ökobilanz aber schlecht aussehen. Sicher gibt es auch die Schläfer,die sind aber mittlerweile eher in der Unterzahl. Nun,im großen und ganzen ein eher nützliches Gesetz,daß uns alle vor einem generellen Überholverbot bewahren soll. Schöne Grüße Andi.

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          • #6
            Zitat von Pitbullobelix Beitrag anzeigen
            . Wenn ein LKW einen anderen LKW überholt, muss der Überholvorgang in einer Zeitspanne von 45 Sekunden beendet sein.
            Und wenn man jetzt den Sicherheitsabstand vor dem Überholen, und vor dem Widereinscheren mitberücksichtigt, ist man wieder bei 10 Km/h Überschussgeschwindigkeit.
            Also quasi alles beim alten.

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            • #7
              Ob das realitätsfremd ist oder nicht, darauf kommt es doch garnicht an. Die Gesetzeslage schreibt es nunmal vor, dass der Überholvorgang nach max. 45 Sek. beendet sein muß. Und da ist es egal ob man leer oder beladen ist.

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              • #8
                Bin heute mal mit´nem Kollegen zusammen gefahren dessen LKW fährt ca 84 km/h, lt. meinem Tacho 81 km/h. Lt. Navi stimmte seine Geschwindigkeitsangabe. Von wegen entspanntes Fahren, ich habe aufgehört zu zählen wieviele LKW`s zu dicht aufgefahren sind, in den Sicherheitsabstand reingefahren sind und ganz zu schweigen von den Beschimpfungen über Funk ab dem Überholverbot Soltau Ost in Ri. Hannover. Wir sind ab Waltershof konstant 84 km/h gefahren bis Mellendorf. Ich war froh das ich von der A7 runter war.
                Was geht in deren Köpfen vor ? Wo ist das Gehirn dieser Fahrer geblieben ?
                Ich fahre jetzt eine Woche Seecontainer und mußte auch schon feststellen, das viele garnicht wissen, was wir an Gewichten drauf haben. Da wird darüber gelästert über K9 " Na der hat ja ne scheiß Karre, hat nen 20 Fuß Container drauf und kommt am Berg nicht aus´m Arsch. Dieser besagte 20er Container hatte ein Gesamtgewicht von 27 Tonnen, das heißt Gesamtgewicht 42t und das Gewicht auf den drei Achsen vom Chassis. Schönes Fahrgefühl !!!
                Frage mich manchmal ob einige nur noch leer durch die Kassler Berge fahren.
                Wer überholen will soll es tun, aber auf eigene Gefahr und nicht andere in Gefahr bringen.
                Hoffentlich werden diese Fahrer auch mal erwischt.

                Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                • #9
                  Die Höchstgeschwindigkeit für LKW´s ist nunmal 80 Km/h und nicht 85 oder 90 Km/h. Die 90 wird tolerriert und ist nicht die Höchstgeschwindigkeit, wie manche Kollegen denken. Aber viele scheinen das zu vergessen.

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                  • #10
                    Überholvorgang

                    45sec.? Da muß man aber fliegen! Manche brauchen bis zu 5 Minuten, bis sie vorbei sind. Je nach Motorisierung und Beladung. Man bremst ja am Berg nicht ab! Es geht auch nicht um die Geschwindigkeiten. Aber es ist ärgerlich, wenn unbedingt so ein "Schulmeisterkollege" einen mit Absicht! nicht vorbei lässt, obwohl die Verkehrslage es hergibt und man selber schnell genug ist, vorbei zu kommen. Darum geht es. :fight:

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                    • #11
                      Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
                      Bin heute mal mit´nem Kollegen zusammen gefahren dessen LKW fährt ca 84 km/h, lt. meinem Tacho 81 km/h. Lt. Navi stimmte seine Geschwindigkeitsangabe. Von wegen entspanntes Fahren, ich habe aufgehört zu zählen wieviele LKW`s zu dicht aufgefahren sind, in den Sicherheitsabstand reingefahren sind und ganz zu schweigen von den Beschimpfungen über Funk ab dem Überholverbot Soltau Ost in Ri. Hannover. Wir sind ab Waltershof konstant 84 km/h gefahren bis Mellendorf. Ich war froh das ich von der A7 runter war.
                      Was geht in deren Köpfen vor ? Wo ist das Gehirn dieser Fahrer geblieben ?
                      Ich fahre jetzt eine Woche Seecontainer und mußte auch schon feststellen, das viele garnicht wissen, was wir an Gewichten drauf haben. Da wird darüber gelästert über K9 " Na der hat ja ne scheiß Karre, hat nen 20 Fuß Container drauf und kommt am Berg nicht aus´m Arsch. Dieser besagte 20er Container hatte ein Gesamtgewicht von 27 Tonnen, das heißt Gesamtgewicht 42t und das Gewicht auf den drei Achsen vom Chassis. Schönes Fahrgefühl !!!
                      Frage mich manchmal ob einige nur noch leer durch die Kassler Berge fahren.
                      Wer überholen will soll es tun, aber auf eigene Gefahr und nicht andere in Gefahr bringen.
                      Hoffentlich werden diese Fahrer auch mal erwischt.

                      Moin,

                      also ich habe mich mit meinem Laster auf 86kmh geeinigt.
                      Und ich fahre seit dem wesentlich entspannter, laufe kaum noch auf und wenn ich doch mal überholen kann und darf, wenn ein Ulrich vor mir ist:D,
                      hab ich genug reserve um einigermaßen zügig vorbei zu kommen.

                      Gruß

                      Heiko

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                      • #12
                        LKW dürfen sich mit 10 km/h Differenz überholen


                        Urteil OLG Zweibrücken v. 16.11.2009 (1 SSRS 45/09)


                        Aus den Gründen:
                        Den Zweck der Regelung hat die Rechtsprechung von jeher darin gesehen, eine Behinderung oder gar Gefährdung des übrigen Verkehrs durch ungewöhnlich lang dauernde Überholvorgänge zu verhindern; ein Überholen soll daher nur dann zulässig sein, wenn es unter Berücksichtigung des Geschwindigkeitsunterschiedes zügig durchgeführt werden kann (BayObLG VRS 15, 302 und DAR 1961, 204; OLG Bremen VRS 28, 50, 53). Als maßgebliche Werte in Betracht gezogen wurden dabei sowohl der absolute Geschwindigkeitsdifferenz, der sich auf die für den Überholvorgang erforderliche Zeit auswirkt, wie auch der relative Unterschied, der die Länge des während des Überholvorgangs zurückgelegten Weges bestimmt (BayObLG VRS 15, 302). Für einen Verstoß wurde es jedenfalls als ausreichend angesehen, wenn die absolute Geschwindigkeitsdifferenz als zu gering anzusehen ist und der Überholvorgang daher zu viel Zeit in Anspruch nimmt (BayObLG DAR 1961, 204).

                        ...

                        Als Faustregel für einen noch regelkonformen Überholvorgang sei eine Dauer von höchstens 45 Sekunden anzusetzen, was nach einer vom OLG Hamm angestellten Berechnung (Länge des überholten Fahrzeugs von knapp 25 m; vor und nach dem Überholen vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 50 m, § 4 Abs. 3 StVO) einer Geschwindigkeit von 80 km/h für das überholende und 70 km/h für das überholte Fahrzeug entspreche. Auch wenn damit der konkreten Verkehrssituation im Einzelfall nicht immer Rechnung getragen werden könne, seien jedenfalls Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führten, bußgeldrechtlich zu ahnden.
                        Diesen in Begründung und Ergebnis überzeugenden Ausführungen schließt sich der Senat jedenfalls insoweit an, als eine Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h in dem für Überholvorgänge zwischen Lkw üblichen Bereich von um die 80 km/h noch als grundsätzlich zulässig zu beurteilen ist.

                        Paragrafen: § 5 Abs. 2 S. 2 StVO
                        Fundstelle: Urteil OLG Zweibrücken v. 16.11.2009 (1 SSRS 45/09)

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                        • #13
                          Zitat von heiko Beitrag anzeigen
                          Moin,

                          also ich habe mich mit meinem Laster auf 86kmh geeinigt.
                          Und ich fahre seit dem wesentlich entspannter, laufe kaum noch auf und wenn ich doch mal überholen kann und darf, wenn ein Ulrich vor mir ist:D,
                          hab ich genug reserve um einigermaßen zügig vorbei zu kommen.

                          Gruß

                          Heiko
                          Hallo. Genauso halte ich es auch. Und es ist wunderbar entspannend. Noch dazu,wo immer mehr Firmen dazu übergehen,eine Höchstgeschwindigkeit von ca.85Km/h vorzuschreiben. Schöne Grüße Andi.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
                            Bin heute mal mit´nem Kollegen zusammen gefahren dessen LKW fährt ca 84 km/h, lt. meinem Tacho 81 km/h. Lt. Navi stimmte seine Geschwindigkeitsangabe. Von wegen entspanntes Fahren, ich habe aufgehört zu zählen wieviele LKW`s zu dicht aufgefahren sind, in den Sicherheitsabstand reingefahren sind und ganz zu schweigen von den Beschimpfungen über Funk ab dem Überholverbot Soltau Ost in Ri. Hannover. Wir sind ab Waltershof konstant 84 km/h gefahren bis Mellendorf. Ich war froh das ich von der A7 runter war.
                            Was geht in deren Köpfen vor ? Wo ist das Gehirn dieser Fahrer geblieben ?
                            Ich fahre jetzt eine Woche Seecontainer und mußte auch schon feststellen, das viele garnicht wissen, was wir an Gewichten drauf haben. Da wird darüber gelästert über K9 " Na der hat ja ne scheiß Karre, hat nen 20 Fuß Container drauf und kommt am Berg nicht aus´m Arsch. Dieser besagte 20er Container hatte ein Gesamtgewicht von 27 Tonnen, das heißt Gesamtgewicht 42t und das Gewicht auf den drei Achsen vom Chassis. Schönes Fahrgefühl !!!
                            Frage mich manchmal ob einige nur noch leer durch die Kassler Berge fahren.
                            Wer überholen will soll es tun, aber auf eigene Gefahr und nicht andere in Gefahr bringen.
                            Hoffentlich werden diese Fahrer auch mal erwischt.


                            Tja so ist es aber! Es ist nur ein Kampf ( Leider )
                            _____________________


                            Allzeit gute Fahrt! :devil[1]:

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                            • #15
                              Wer von euch hat denn Ramsauer sauer gemacht ? :D
                              Neulich auf der Autobahn: Verkehrsminister Ramsauer ärgert sich über einen Lastwagen, der die Überholspur fünf Kilometer lang blockiert. Jetzt plädiert er für ein Überholverbot. Zudem will er die Standard-Bauzeit für Autobahn-Deckenerneuerung drastisch verkürzen.

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