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    Sachlage: Die Autobahn ist gesperrt, die Fahrzeuge werden an der Ausfahrt rausgeleitet. Ich fahre mit meinem LKW die ausgeschilderte Umgehung, um wieder auf die Autobahn zu kommen. Diese Umgehung ist aber teilweise für LKW über 12 to gesperrt.

    Frage: Darf ich weiterfahren????

    Leider finde ich dazu nirgends eine Antwort!!

    Wegen der aktuellen Wetterlage ist das eine Sache, die zurzeit öfters vorkommen wird.

  • #2
    Pitti,ich denke mal,daß derartige Umleitungen immer auch für LKW über 12t geeignet sein müssen.Es sind ja offizielle Umleitungen.Sonst würde die Polizei nicht dort ableiten.
    Mir ist es jedenfalls noch nie passiert,daß ich vor einer solchen Hürde stand.Vielleicht weiß jemand mehr darüber
    Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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    • #3
      Den selben Fall hatte ich auch vor 1 Monat ca. Da kam auch so ein Schild "12t". Hab mich auch zuerst gefragt was ich jz mache weil ich mich in der Gegend nicht wirklich aukannte (Slowenien-Ptuj) und ich nicht umbedingt hunderte Kilometer Umweg machen wollte. Ich bin zuerst mal reingefahren weil kurz davor war ne Tafel "Tankstelle 150m" (halt auf Slowenisch). War mein Glück. Bin rauf auf die Tankstelle und wollt mal dort nachfragen. Die Polizei stand auch schon dort. Jz wusste ich nicht was mich erwartet, entweder ein richtiger Anschiss oder vl hilfsbereitschaft. Das zweite traf zu. Die Polizei hat mir dann erklärt ( mit Händen und Füssen) dass ich da ruhig durchfahren soll. Bin auch ganz OK durchgekommen.

      Es kommt glaub ich darauf an für was dieses Schild da steht. Wenn du dann auf ne Brücke triffst die vl. wirklich nur 12t Traglast hast dann brauchst Eier um da drüber zu fahren. Meiner Meinung am besten stehen bleiben und fragen (nach Möglichkeit). Bei sowas drückt glaube ich die Polizei auch mal ein Auge zu.

      Wie es aber von der Gesetzeslage da aussieht kann ich nur Vermutungen anstellen. Ich glaube, dass du trotz der Umleitung Schilder beachten musst, insofern wäre es auch strafbar wenn man da durchfährt.

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      • #4
        Ja sowas gibts.
        Ich bin mal ner umleitung nachgefahren, und stand plötzlich vor einer 10 To Holzbrücke. Nicht lustig.:vmad:

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        • #5
          Zitat von wega05 Beitrag anzeigen
          Pitti,ich denke mal,daß derartige Umleitungen immer auch für LKW über 12t geeignet sein müssen.Es sind ja offizielle Umleitungen.Sonst würde die Polizei nicht dort ableiten.

          Du hast da vollkommen Recht aber ich erlebe es auch hier in Österreichh, dass vorallem bei kurzfristig geplanten Umleitungen (Unfall, Rohrbruch, usw.) dies nicht immer der Fall ist. Leider, aber wie gesagt ich glaube noch an das Gute in unseren Polizisten und denke dass die das auch verstehen und mal ein Auge zudrücken, soweit man nicht wirklich übertreibt und versucht seinen Lkw unter einer 3m Brücke durchzuquetschen oder dergleichen.

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          • #6
            Als Zusatz: Es ist eine Bundesstrasse die nur aufgrund von sogenannten "Mautprellern" für Fahrzeuge über 12 to. gesperrt wurde. Die Strassenverhältnisse würden eine Durchfahrt erlauben.

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            • #7
              Ich sag mal rein von der rechtlichen Seite: Verbot ist Verbot... Ich hab da noch nix Verbindliches gefunden. Ist natürlich ein gefundenes Fressen für die Cops... Ich versuche mal weiterhin was zu finden...
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                Pitti,ich meine,wenn die Polizei ableitet,ist doch das Verbot aufgehoben.Es wäre ja nun mal die offizielle Umleitung.Dafür wird man auch nicht abgestraft,wenn man die Verbotsschilder mißachtet.
                Sonst müßte ich denken *Schilda läßt grüßen*

                Ich würde auf alle Fälle durchfahren.
                Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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                • #9
                  Zitat von wega05 Beitrag anzeigen
                  Pitti,ich meine,wenn die Polizei ableitet,ist doch das Verbot aufgehoben.Es wäre ja nun mal die offizielle Umleitung.Dafür wird man auch nicht abgestraft,wenn man die Verbotsschilder mißachtet.
                  Sonst müßte ich denken *Schilda läßt grüßen*


                  Ich würde auf alle Fälle durchfahren.

                  Ich habe bei der Polizei angerufen um diese Sachlage zu klären, sogar da gibt es 2 Meinungen dazu!!!

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                  • #10
                    Ist ja wohl ein Witz!Wenn die Polizei ableitet,sieht sie doch,daß LKW ausfahren.Dann sollen sie doch ein Schild aufstellen *für LKW verboten*.

                    Die können uns doch nicht abfahren lassen und dann unten stehen und abkassieren-mal ganz grob ausgedrückt.

                    Ich kann mir das nicht vorstellen.Die sollten sich vielleicht mal einig werden
                    Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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                    • #11
                      Hab mich jz im Inetrnet umgekuckt, hab aber nur ein par Beiträge gefunden die diese Situation beschreiben aber rechtlich weiß wohl keiner so richtig weiter,
                      Die Polizei wird mir ja immer sympatischer

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                      • #12
                        Nun ist es doch so, das Weisungen der Polizei Schilderzeichen oder Ampelsignale ausser Kraft setzten. Also wohl auch das LKW durchfahrverbot. Schilder sind Schilder, Polizei ist Polizei.

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                        • #13
                          Ich habe mit der Polizei, BAG und Anwälten gesprochen. Außer Fragezeichen und Schweißperlen auf den diversen Stirnen, kam nicht viel dabei rum. Es gibt für diesen Fall keine genaue Reglung.

                          Das heißt, der Kraftfahrer darf in diesem Fall, die Umleitung nicht befahren. Das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge über 12 to." ist in diesem Fall ohne Ausnahme gültig. Der Kraftfahrer ist dazu verpflichtet, sich einen anderen erlaubten, Weg zu suchen. Sollte er troztdem, die verbotene Umleitung fahren, tut er es auf eigenes Risiko.

                          Es kommt dann darauf an, ob man an einen "guten" Cop oder "bösen" Cop gerät.

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                          • #14
                            mal aus eigener Erfahrung...bei meiner letzten Firma war der Weg durch die Stadt auch für LKW über 12 T gesperrt...als man dann wegen Bauarbeiten durch die Stadt mußte,sind die 12 T-Schilder abgedeckt worden und man konnte da dann durchfahren...
                            es wäre wohl wünschenswert,wenn bei Umleitungen die zuständigen Stellen genauso handeln würden...

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                            • #15
                              Zitat von Pitbullobelix Beitrag anzeigen
                              Das heißt, der Kraftfahrer darf in diesem Fall, die Umleitung nicht befahren. Das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge über 12 to." ist in diesem Fall ohne Ausnahme gültig. Der Kraftfahrer ist dazu verpflichtet, sich einen anderen erlaubten, Weg zu suchen. Sollte er troztdem, die verbotene Umleitung fahren, tut er es auf eigenes Risiko.
                              Ich komme auch zu keinem anderen Ergebnis... VZ ist VZ...
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

                              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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