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Ruhezeit Unterbrechun auf Fähre

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  • Ruhezeit Unterbrechun auf Fähre

    Hallo ich hätte mal ein paar Frage wenn ich mit der Fähre nach GB Fahre kann ich die Zeit die ich auf die Fähre warte und auf der Fähre bin zur ruhezeit dazu zählen.
    1.Z.B ich fahre 9 Std zur Fähre da muss ich in der regel 1-2 Std warten danach ca.5 min fahrt auf die Fähre danach ca.2-2,5 Std fahrt mit der Fähre und in GB fahre ich in der regel ca. 45min bis zur tankstelle und mach e da den rest von meinen 11 Std voll ist das so erlaubt.

    2.Wenn ich Z.B bis zur Fähre 10 Std bräuchte kann ich dann immer noch nach der Fähre Fahren da ich ja eigentlich keine Fahrzeit mehr übrig hätte.

    3.Kann ich auch die Wochenruhezeit unterbrechen wenn auf der Fähre bin .
    ich würde mich über antworten sehr freuen.

  • #2
    Unterbrechung der täglichen Ruhezeiten bei kombinierten Transporten


    Bei kombinierten Transporten darf der Führer oder die Führerin in Abweichung von Artikel 9 die tägliche Ruhezeit höchstens einmal für das Verladen des Fahrzeugs auf die Eisenbahn oder die Fähre oder das Entladen von dort unterbrechen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    a. Der an Land verbrachte Teil der täglichen Ruhezeit muss unmittelbar vor oder nach dem auf dem Fährschiff oder in der Eisenbahn verbrachten Teil der täglichen Ruhezeit liegen;


    b. der Unterbruch zwischen den beiden Teilen der täglichen Ruhezeit muss möglichst kurz sein und darf vor Verladen des Fahrzeugs oder nach dem Verlassen der Fähre oder Eisenbahn, inbegriffen allfällige Zollformalitäten, keinesfalls länger als 1 Stunde dauern;


    c. während der beiden Teile der täglichen Ruhezeit muss dem Führer oder der Führerin ein Bett oder eine Schlafkabine zur Verfügung stehen;

    d. die beiden Teile der täglichen Ruhezeit müssen zusammen mindestens 2 Stunden länger sein als die zusammenhängende tägliche Ruhezeit, die der Führer oder die Führerin nach Artikel 9 am betreffenden Tag ohne Unterbruch einhalten müsste.

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    • #3
      Während der Ruhezeit darf der Fahrer keine anderen Arbeiten ausführen!

      Hierzu zählt jedoch nicht die Wartezeit und die Nicht-Lenkzeit, die in einem fahrenden Fahrzeug, auf einer Fähre oder in einem fahrenden Zug verbracht werden.

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      • #4
        Hallo Pitti...ich muß dich leider enttäuschen!

        VO (EG) 561/2006 (aktuelle Fassung)
        Artikel 9

        (1) Legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden, deren Dauer insgesamt eine Stunde nicht über-schreiten darf. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit muss dem Fahrer eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen.

        Also 2 Unterbrechungen die zusammen nicht länger als 1 Stunde sein dürfen... von Verlängerung der Schichtpause um 2 Stunden steht nirgends etwas... Da es eine Unterbrechung ist, muss aber die Zeit nachgeholt werden...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          Tägliche Ruhezeit
          Sonderregelung bei Begleitung von Fährschiff oder Eisenbahn



          Die tägliche Ruhezeit darf unter folgenden Voraussetzungen einmal unterbrochen werden. Allerdings ist die tägliche unterbrochene Ruhezeit dann um zwei Stunden zu erhöhen:

          ð Der an Land verbrachte Teil der täglichen Ruhezeit muss vor oder nach dem auf dem Fährschiff oder in der Eisenbahn verbrachten Teil der täglichen Ruhezeit liegen.


          ð Der Zeitraum zwischen den beiden Teilen der täglichen Ruhezeit muss so kurz wie möglich sein.


          ð Maximal darf die Unterbrechung der Ruhezeit vor der Verladung des Fahrzeugs oder nach dem Verlassen der Eisenbahn oder des Schiffs durch das Fahrzeug eine Stunde betragen.


          ð Während der beiden Teile der täglichen Ruhezeit muss dem Fahrer ein Bett oder eine Schlafkabine zur Verfügung stehen.



          Originalauszug meines Lehrplans IHK Stand 2009 (aktuelle Fassung)

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          • #6
            wie sieht es denn hier aus: ich fahre Samstagmorgen um 7 Uhr los zur Fähre Rostock-Schweden...bin um 14 Uhr in Rostock im Hafen...die Fähre geht um 22 Uhr und kommt am nächsten Tag um 7 Uhr in Trelleburg an...gilt die Zeit dann auch zur verkürzten Wochenendruhezeit und kann ich dann am Sonntag um 14 Uhr weiterfahren??? oder muß ich wegen der Fähre dann noch 2 Stunden dranhängen???

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            • #7
              Pausenzeiten auf der Fähre zählen nur zur Tagesruhezeit und nicht zur Wochenendpause !!!
              Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

              Kommentar


              • #8
                Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
                Pausenzeiten auf der Fähre zählen nur zur Tagesruhezeit und nicht zur Wochenendpause !!!
                Danke,das wollt ich wissen...bin schon 10 Jahre nicht mehr mit ner Fähre übers WE gefahren

                Kommentar


                • #9
                  No Problem, dafür fahre ich ja schon seit 3 Jahren 2x wöchentlich mit ner Fähre.
                  Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
                    No Problem, dafür fahre ich ja schon seit 3 Jahren 2x wöchentlich mit ner Fähre.
                    und ich möchte auch wieder nach Skandinavien fahren...hab in der neuen Firma auch die Möglichkeit dazu...allerdings fahren wir aus Kostengründen von Rostock aus

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                    • #11
                      Wir fahren auch aus Kostengründen nur mit Colorline von Hirthals nach Larvik (3h 45min) oder Kristiansand (3h) und zurück. Oder auch mit Stena Line von Gøteborg nach Frederikshavn (3h).
                      Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                      • #12
                        Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
                        Pausenzeiten auf der Fähre zählen nur zur Tagesruhezeit und nicht zur Wochenendpause !!!
                        Stimmt genau, Cali! VO (EG) 561/2006 Artikel 9 bezieht sich explizit auf die tägliche Ruhezeit.
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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