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Wo steht eigentlich genau ???

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  • Wo steht eigentlich genau ???

    Hatte heut in Celle mal wieder die Diskusion mit der Lasi.
    Es darf nicht am Aufbau und Rahmen der Gurt und Ratsche befestigt werden.
    Es müssen im Laderaum die Zurrösen vorhanden sein !!!
    Hab ich aber alles nicht drin und dran .
    Die Vorschrift oder Gesetz kam Anfang 2006 raus ,
    aber wo steht das genau???
    Im Lasi .biz und Lasiportal hab ich nix gefunden.
    Ende vom Lied hab nur den LKW beladen mit 5 Gurten und Antirutschmatten
    Den Hänger hab ich mich geweigert aufgrund des Alters ( Krone 26 Jahre).
    Normal fahr ich nur Palettenkram usw , was nicht gegurtet werden muss.
    Hoffe es weiss jemand was.
    slts Thomas
    „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
    an Deines Volkes Auferstehn.
    Laß niemals Dir den Glauben rauben,
    trotz allem, allem was geschehn.
    Und handeln sollst Du so,
    als hinge von Dir und Deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge,
    und die Verantwortung wär Dein.“

    Johann Gottlieb Fichte, 1804

  • #2
    Was sich 2006 geändert hat ist der §22 StVO.

    Text...
    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

    Als anerkannte Regeln der Technik gelten DIN EN-Normen, DIN-Normen und VDI-Richtlinien zur Ladungssicherung.

    Ich denke
    mal diese beiden Vorschriften könnten dir da weiterhelfen...
    - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Aufbauten
    an Nutzfahrzeugen. Mindestanforderungen.
    DIN EN 12642

    und

    - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Zurrpunkte
    an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung.
    Mindestanforderungen und Prüfung.
    DIN EN 12640
    mehr kann ich zur Zeit leider nicht sagen...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Erst mal danke , aber das was ich suche ist es noch nicht.

      https://www.info-ladungssicherung.de...kf4_20-21_LaSi

      Die BGV D 29 schreibt zwar vor ,
      das auf gewerbliche genutzten Pritschen und Tiefladern
      Verankerungen für Zurrmittel zur Lasi vorhanden sein müssen.
      Aber gleichzeitig steht in der DIN EN 12640:
      Beim Niederzurren darf der Klauenhaken auch in tragende Teile des Fahrzeugaufbaus zB Längsträger eingehängt werden.
      Wider spricht sich doch oder nicht.
      Worauf beruft sich bei der Kontrolle die BAG oder Polizei den nun.
      Vielleicht hat noch jemand was !!!
      merci Thomas
      „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
      an Deines Volkes Auferstehn.
      Laß niemals Dir den Glauben rauben,
      trotz allem, allem was geschehn.
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      Johann Gottlieb Fichte, 1804

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      • #4
        Ich habe noch keine Quelle bzw. 100%ige Bestätigung... Zurrpunkte sind ab EZ 1996 vorgeschrieben und müssen wohl ab Bj 1993 nachgerüstet werden...
        hab aber - wie gesagt - noch keine Quelle, aber ich arbeite dran - es kann aber auch sein das ich ein bisschen daneben liege und Zurrpunkte ab Bj 93 vorgeschrieben sind...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          Hallo Thomas,

          vielleicht guckst Du Dich hier mal um:



          links im Baum unter Einrichtungen und Hilfsmittel und unter ges. Bestimmungen.

          Finde ich ganz ausführlich und dürfte Deine gesuchte Quelle sein.

          VG, BAB 2

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          • #6
            Habt vielen Dank , ich glaube das wars.
            Jetzt hab ich was schriftlich mit einem § sowieso.
            Nun ist dedr Blödsinn wohl vorbei mit dem Gurten.
            Haben ja genug neue Sattel die alles drin haben,
            die sind bloß meisten zu faul zum aufmachen und gurten.
            Merci noch mal.
            Thomas
            „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
            an Deines Volkes Auferstehn.
            Laß niemals Dir den Glauben rauben,
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            Und handeln sollst Du so,
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            Johann Gottlieb Fichte, 1804

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            • #7
              BGV D29 - Fahrzeuge:

              (12) Für Fahrzeuge nach § 4 Abs. 1, die bis zum 1. Oktober 1993 erstmalig in Betrieb genommen werden, und für Fahrzeuge nach § 4 Abs. 2, die bis zum 1. Oktober 1993 hergestellt sind (Baujahr), gelten folgende Bestimmungen nicht:

              Unter anderem:

              § 22 Abs. 1 Satz 3,
              Pritschenaufbauten und Tieflader müssen mit Verankerungen für Zurrmittel zur Ladungssicherung ausgerüstet sein.

              Damit haben wir die offizielle Lösung! Die Quelle ist natürlich genial... Danke BAB2!
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                Allerliebster Tommy,

                ich nehm das jetzt mal als Kompliment, vielen Dank....

                Ist ja auch wirklich eine ausführliche Broschüre, in der wirklich ALLES nachzulesen ist.

                Schönen Abend noch, BAB 2

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                  Allerliebster Tommyich nehm das jetzt mal als Kompliment, vielen Dank....
                  So wars auch gemeint...

                  nen schönen Gruß...
                  Tommy
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #10
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Was sich 2006 geändert hat ist der §22 StVO.

                    Text...
                    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

                    Als anerkannte Regeln der Technik gelten DIN EN-Normen, DIN-Normen und VDI-Richtlinien zur Ladungssicherung.

                    Ich denke
                    mal diese beiden Vorschriften könnten dir da weiterhelfen...
                    - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Aufbauten
                    an Nutzfahrzeugen. Mindestanforderungen.
                    DIN EN 12642

                    und

                    - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Zurrpunkte
                    an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung.
                    Mindestanforderungen und Prüfung.
                    DIN EN 12640
                    mehr kann ich zur Zeit leider nicht sagen...
                    Wie sicherst geoelte Stahlplatten oder grosse Rohre vorm nach vorne Rutschen bei einer Notbremsung?:hah:

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
                      Wie sicherst geoelte Stahlplatten oder grosse Rohre vorm nach vorne Rutschen bei einer Notbremsung?:hah:
                      Solche Ladungen müssen direkt an die Stirnwand geladen und gesichert werden und sollte dies nicht möglich sein, muss der Zwischenraum zwischen Ladung und Stirnwand mit Paletten o.ä. ausgefüllt werden.
                      Gruß Holger :D:D

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                        Solche Ladungen müssen direkt an die Stirnwand geladen und gesichert werden und sollte dies nicht möglich sein, muss der Zwischenraum zwischen Ladung und Stirnwand mit Paletten o.ä. ausgefüllt werden.
                        Auf jeden Fall bündig nach vorn... man sagt ja nach vorn musst du 80% zu den Seiten und nach hinten 50% sichern. Dann kommt es auf den Reibbeiwert an: der bei geölten Stahlplatten wohl um die 0,02 ein dürfte (geschätzt und gewürfelt...auf jeden Fall nicht gewusst...) ohne Antirutschmatten würde ich da gar nix machen, ich würde dafür plädieren zwischen jede Lage Antirutschmatten zu legen um jede Lage zu sichern. Antirutschmatten haben einen Reibbeiwert von etwa 0,6...
                        bei angenommenen 25t Ladungsgewicht sind die 80% noch 20t bei einem Reibbeiwert von 0,02 (~2% Reibkraft) ändert sich da nicht viel, bei 60% Reibkraft schon, da kann ich rechnen: 25t (80% nach vorn sichern... bleiben 20t... 60% durch Antirutsch bleiben: 8t nach vorn zu sichern) ohne Antirutsch... 20t - 2%... 19,6t nach vorn zu sichern... je nach Auflieger (Belastbarkeit der Stirnwand) könnt ihr ja selbst rechnen was noch zusätzlich an Gurten muss...
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                        • #13
                          Ich denke auf Lebensmittel Tanker oder Tieflader fuer Schwertransport umzusteigen.Das Theater mit dem rumrechnen und depatieren mit jedermann ist nichts fuer mich

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
                            Ich denke auf Lebensmittel Tanker oder Tieflader fuer Schwertransport umzusteigen.Das Theater mit dem rumrechnen und depatieren mit jedermann ist nichts fuer mich
                            Und du denkst beim Schwertransport gibt es weniger Vorschriften im Bereich der Ladungssicherung? Seltsamer Gedankengang.
                            Gruß Holger :D:D

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                              Und du denkst beim Schwertransport gibt es weniger Vorschriften im Bereich der Ladungssicherung? Seltsamer Gedankengang.
                              ich wollt es nicht schreiben,aber du hast völlig recht...
                              Beim Schwertransport kommt ja noch mehr hinzu,z.B.eine Fahrwegbestimmung

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