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Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

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  • Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

    Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (BAG, Urteil v. 28.1.2010 - 2 AZR 764/08).

    Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er - z.B. aus Gründen der Qualitätssicherung - schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.

    Der 1948 geborene Kläger war seit 1978 als Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin beschäftigt, einem Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie mit ca. 300 Arbeitnehmern. Er ist in Spanien geboren und dort zur Schule gegangen. Nach einer vom Kläger unterzeichneten Stellenbeschreibung aus dem Jahr 2001 zählte zu den Anforderungen die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Kläger absolvierte im September 2003 auf Kosten der Arbeitgeberin während der Arbeitszeit einen Deutschkurs. Mehrere ihm empfohlene Folgekurse lehnte er ab. Seit März 2004 ist die Arbeitgeberin nach den entsprechenden Qualitätsnormen zertifiziert. In der Folgezeit wurde bei mehreren internen Audits festgestellt, dass der Kläger Arbeits- und Prüfanweisungen nicht lesen konnte. Im September 2005 forderte die Arbeitgeberin ihn auf, Maßnahmen zur Verbesserung seiner Deutschkenntnisse zu ergreifen. Eine weitere Aufforderung im Februar 2006 verband die Arbeitgeberin mit dem Hinweis, er müsse mit einer Kündigung rechnen, wenn er die Kenntnisse nicht nachweisen könne. Nach einem Audit von April 2007 war der Kläger weiterhin nicht in der Lage, die Vorgaben einzuhalten. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats zum 31. Dezember 2007.

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die hiergegen erhobene Klage - anders als das Landesarbeitsgericht (LAG Hamm, Urteil v. 17.7.2008 - 16 Sa 544/08) abgewiesen. Die Kündigung verstößt nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Der Arbeitgeberin war es nicht verwehrt, vom Kläger ausreichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache zu verlangen. Sie hatte ihm ausreichend Gelegenheit zum notwendigen Spracherwerb gegeben.
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Zitat von Harry Beitrag anzeigen
    Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (BAG, Urteil v. 28.1.2010 - 2 AZR 764/08).

    Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er - z.B. aus Gründen der Qualitätssicherung - schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.

    Der 1948 geborene Kläger war seit 1978 als Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin beschäftigt, einem Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie mit ca. 300 Arbeitnehmern. Er ist in Spanien geboren und dort zur Schule gegangen. Nach einer vom Kläger unterzeichneten Stellenbeschreibung aus dem Jahr 2001 zählte zu den Anforderungen die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Kläger absolvierte im September 2003 auf Kosten der Arbeitgeberin während der Arbeitszeit einen Deutschkurs. Mehrere ihm empfohlene Folgekurse lehnte er ab. Seit März 2004 ist die Arbeitgeberin nach den entsprechenden Qualitätsnormen zertifiziert. In der Folgezeit wurde bei mehreren internen Audits festgestellt, dass der Kläger Arbeits- und Prüfanweisungen nicht lesen konnte. Im September 2005 forderte die Arbeitgeberin ihn auf, Maßnahmen zur Verbesserung seiner Deutschkenntnisse zu ergreifen. Eine weitere Aufforderung im Februar 2006 verband die Arbeitgeberin mit dem Hinweis, er müsse mit einer Kündigung rechnen, wenn er die Kenntnisse nicht nachweisen könne. Nach einem Audit von April 2007 war der Kläger weiterhin nicht in der Lage, die Vorgaben einzuhalten. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats zum 31. Dezember 2007.

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die hiergegen erhobene Klage - anders als das Landesarbeitsgericht (LAG Hamm, Urteil v. 17.7.2008 - 16 Sa 544/08) abgewiesen. Die Kündigung verstößt nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Der Arbeitgeberin war es nicht verwehrt, vom Kläger ausreichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache zu verlangen. Sie hatte ihm ausreichend Gelegenheit zum notwendigen Spracherwerb gegeben.
    Vollkommen richtig,die Arbeitgeberin hat ihm genug Chancen gegeben sein deutsch zu verbessern/lernen.Wenn der Arbeitnehmer das alles nicht will,denn würde ich als Arbeitgeber auch irgendwan nicht mehr wollen.
    Mfg
    Fernweh79

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    • #3
      Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
      Vollkommen richtig,die Arbeitgeberin hat ihm genug Chancen gegeben sein deutsch zu verbessern/lernen.Wenn der Arbeitnehmer das alles nicht will,denn würde ich als Arbeitgeber auch irgendwan nicht mehr wollen.


      Es gibt aber auch genügend "Deutsche" Kollegen die auch nicht verstehen, was man von Ihnen will.

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      • #4
        Zitat von Pitbullobelix Beitrag anzeigen
        Es gibt aber auch genügend "Deutsche" Kollegen die auch nicht verstehen, was man von Ihnen will.
        Hallo

        naja was soll man dazu sagen?
        Wo er recht hat :thinking:

        ----------

        Aber völlig richtig.
        Solche Jungs haben mich schon eine Menge Geld gekostet.
        Das beste war mal einer, der duch ganz Bayern gefahren ist um einen Kunden zu finden.
        Er ist eigentlich im Nahverkehr aber das wurde erweiterter Fernverkehr.
        Wenn man nicht versteht was einen gesagt wird und dann das Navi auch nich bedienen kann :thinking:
        Der arme musste danach seinen Scania ausräumen.
        Kosten für die Firma 1100 km für die Katz und maut auch noch genügend.

        Schlimm war nur , dass er sich nicht gemeldet hat um einmal nachzufragen.
        Ich hab bis heute jeden zum Ziel bekommen aber er hat einfach drauflosgemacht.
        Ist aber auch doof wenn es diesen Ort 3 mal in Bayern gibt.

        Schönen Abend noch.

        Schade war ein feiner Kerl.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Pitbullobelix Beitrag anzeigen
          Es gibt aber auch genügend "Deutsche" Kollegen die auch nicht verstehen, was man von Ihnen will.
          Ich denk, da hast du wirklich recht - aber das ist ja nicht wirklich das Thema.
          Wenn dieser Spanier so dermassen viele Chancen bekam, seine Deutschkenntnisse zu verbessern, und dieser Herr die nicht genutzt hat - dann ist er imo selbst schuld.
          Unser Dorf ist hier fest in portugiesischer Ausländerhand - und es ist erschreckend, wie viele von denen sich einfach weigern (aus welchen Gründen auch immer) mit unserer Sprache umzugehen..... und da kommt der casus knaktus....
          Genau diese Leute sind Analphabeten!!!!
          Weiss jemand, ob dieser Spanier nicht möglicherweise auch Analphabet ist?
          headbanging
          Carola :)

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Pitbullobelix Beitrag anzeigen
            Es gibt aber auch genügend "Deutsche" Kollegen die auch nicht verstehen, was man von Ihnen will.
            Kurz und knapp,JA:chug:
            Mfg
            Fernweh79

            Kommentar


            • #7
              Wer im Ausland lebt und arbeitet, muss mMn auch die dortige Sprache beherrschen, ansonsten ist er da fehl am Platz.

              Dänemark beispielsweise bietet kostenlose Sprachkurse für Ausländer an. Die Teilnahme ist Pflicht - solange, bis man ausreichend dänisch kann, um sich zu verständigen.

              Wer als Trucker nach Kanada geht, muss Englisch können, ansonsten hat er an der Grenze zur USA ein Problem, denn die amerikanischen Grenzer haben das Recht, jeden Trucker zurück zu schicken, wenn er die Fragen und Anweisungen der Grenzbeamten nicht versteht.

              Ich musste mich hier auch durchbeissen, denn die Anweisungen der Dispo bekam ich immer auf schwiizerdüütsch. Es wird hier einfach erwartet, dass man als Ausländer den hiesigen Dialekt wenigstens versteht. Sprechen muss ich ihn nicht (damit würde ich mich auch nur lächerlich machen), aber Wörter wie "lu-ege" und "losse" müssen sitzen...
              Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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              • #8
                Zitat von Carola Beitrag anzeigen
                Ich denk, da hast du wirklich recht - aber das ist ja nicht wirklich das Thema.
                Wenn dieser Spanier so dermassen viele Chancen bekam, seine Deutschkenntnisse zu verbessern, und dieser Herr die nicht genutzt hat - dann ist er imo selbst schuld.
                Unser Dorf ist hier fest in portugiesischer Ausländerhand - und es ist erschreckend, wie viele von denen sich einfach weigern (aus welchen Gründen auch immer) mit unserer Sprache umzugehen..... und da kommt der casus knaktus....
                Genau diese Leute sind Analphabeten!!!!
                Weiss jemand, ob dieser Spanier nicht möglicherweise auch Analphabet ist?


                Hätte er die Angebote der Chefin angenommen,wäre er heute keine Analphabet mehr.
                Vorrausgesetzt er wäre einer....

                Nein,der zeigte keine willen.
                Also war das Politisch und Menschlich richtig!!!!
                Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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                • #9
                  Zitat von Harry Beitrag anzeigen
                  Der Kläger absolvierte im September 2003 auf Kosten der Arbeitgeberin während der Arbeitszeit einen Deutschkurs. Mehrere ihm empfohlene Folgekurse lehnte er ab.
                  Zitat von Carola Beitrag anzeigen
                  Weiss jemand, ob dieser Spanier nicht möglicherweise auch Analphabet ist?
                  Nachdem er schon ein Deutschkurs absolviert hat, glaube ich nicht, dass er Analphabet ist.

                  Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                  Wer im Ausland lebt und arbeitet, muss mMn auch die dortige Sprache beherrschen, ansonsten ist er da fehl am Platz.
                  Genauso ist es.
                  Wer der Amtssprache nicht mächtig ist und auch nicht gewillt ist, diese zu lernen soll dorthin zurückgehen, wo er herkommt.

                  Aber ich verstehe nicht, warum Fahrer, die kein Wort oder nur ein paar wenige wie "bitte", "danke" und "okay" auf deutsch können, überhaupt eingestellt werden? Die verstehen doch nicht, was die Dispo von ihnen will!
                  Oder sollen wir alle gängigen Sprachen lernen? Scheint so.

                  Wir hatten auch mal einen Fahrer, der jedesmal "okay" oder "ja" sagte. Wir gingen davon aus, dass er uns verstanden hat.
                  Dem war nicht so. Denn als mein Abteilungsleiter ihm sagte, dass er Sonntag um 22 Uhr Richtung Holland fahren soll, stand er Montag früh noch immer am Hof.

                  Also meine Frage, wie kann man jemanden einstellen, der kein Wort deutsch spricht?
                  Zuletzt geändert von Isis; 07.02.2010, 13:53.
                  Gruß Edith :bye:

                  Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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                  • #10
                    Weil er wahrscheinlich wesentlich billiger arbeitet als andere Kollegen
                    Gruss, Anaconda.44

                    Actros 1844 Chemietanker

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                    • #11
                      Es hat jeder die Möglichkeit nach Griechenland zu ziehen. Nur sollte man dort schnellstens die Sprache lernen, da nur die jüngere Generation und das auch nur in den Großstädten der englischen Sprache mächtig ist. Einen Job bekommst du nicht wenn du nicht mindestens einigermaßen die Sprache beherschst. Anders sieht es aus in Spanien da ist Deutsch schon fast Amtssprache. Zumindest mal wenn du dich in den Urlaubsregionen niederlassen möchtest. Da wünscht dir sogar die Kassiererin vom spanischen Supermarkt einen schönen Tag, im akzentfreien Deutsch!!

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