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Österreich: "Religiöse Gewalt" künftig härter bestrafen

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    Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) will den religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als "Erschwerungsgrund" im Strafrecht festschreiben. Damit würden die Gerichte dazu angehalten, nach einem entsprechenden Schuldspruch eher höhere Strafen zu verhängen. Neue Strafdelikte oder höhere Strafrahmen, etwa gegen (schon jetzt strafbare) "Zwangsehen" oder "Ehrenmorde", lehnt die Justizministerin allerdings ab. "Von den Tatbeständen haben wir alles, was wir brauchen. Mord bleibt Mord - mehr als lebenslänglich kann nicht verhängt werden", betonte Bandion-Ortner am Mittwoch.

    Konkret überlegt Bandion-Ortner, den Katalog der im Strafgesetzbuch definierten "Erschwernisgründe" um einen Punkt "religiös motivierte Gewalt" zu erweitern (siehe Hintergrund). Außerdem könnte festgeschrieben werden, "dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können". Erschwernis- und Milderungsgründe dienen den Gerichten als Richtlinie bei der Festlegung des Strafausmaßes nach einem Schuldspruch. Sie können damit innerhalb des beim jeweiligen Delikt vorgegebenen Strafrahmens entweder höhere oder niedrigere Haftstrafen verhängen.

    Außerdem als Erschwernisgrund definiert werden könnte demnach ein "Gesamtverhalten, das darauf abzielt, jemandem eine andere Lebensweise aufzuzwingen, die mit unserer Gesellschaft nicht konform ist". Als Beispiel nennt Bandion-Ortner Eltern, die ihren Kindern aus religiösen Gründen die Schulbildung oder den Kontakt mit Männern verwehren. Eine entsprechende "Nötigung" könnte damit automatisch als "schwere Nötigung" mit höherer Strafdrohung qualifiziert werden.
    Gelten würde der Erschwernisgrund dann allerdings für jede Form religiös motivierter Gewalt, nicht nur im Kontext des Islam, wie die Ministerin auf Nachfrage betonte - also etwa auch gegen eine etwaige "gefährliche Drohung" christlicher Fundamentalisten gegen eine Abtreibungsklinik.

    Als direkte Reaktion auf das aufsehenerregende Totschlags-Urteil gegen einen gebürtigen Türken, der seine Frau mit einem Messer attackiert hatte, weil sie sich scheiden lassen wollte, will Bandion-Ortner die Gesetzesänderung nicht verstanden wissen, wie sie betonte. Dem Türken war vom Gericht eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" attestiert worden, weshalb er nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen versuchten Totschlags angeklagt und verurteilt wurde.
    Bandion-Ortner betont, dass es ihren Informationen zufolge auch andere Gründe gab, die in diesem Fall für eine Verurteilung wegen Totschlags sprachen. "Wer den gegenständlichen Akt nicht kennt, soll das Urteil nicht beurteilen", verteidigt die Ministerin das Gericht. Die nun angekündigte Novelle sei daher "keine Reaktion auf dieses Urteil". "Es wurde in der Vergangenheit mehrmals über diese Delikte diskutiert. Deswegen muss man hier einfach Signale Setzen, aber wir kreieren keinen neuen Straftatbestand", betont die Ministerin. Auch eine Wiederauflage der "Kulturdelikte"-Debatte von vor zwei Jahren sieht die Ministerin darin nicht, weil (anders als damals von Innenministerin Maria Fekter gefordert, Anm.) keine neuen Straftatbestände geschaffen werden sollen.

    Zumindest diskutieren will Bandion-Ortner den Vorschlag der Richtervereinigung, das Delikt des Totschlags abzuschaffen und stattdessen eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" als Milderungsgrund bei Mord festzuschreiben. Die Ministerin ist diesbezüglich aber skeptisch und verweist darauf, dass eine eigene Totschlagsbestimmung "in fast allen europäischen Rechtssytemen vorhanden ist".

    Quelle: Der Standard
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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