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Chancen für Frischfleisch

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  • Chancen für Frischfleisch

    Kann mir von euch einer sagen wie die Chancen für Frischfleisch bei Speditionen und sonstige Fuhrunternehmen so sind ist glaube ich auch ne schwere Zeit für neulinge.
    Gibt viele die Ehrfahrung haben und auch arbeit suchen
    werd die suche nicht aufgeben
    Dank euch im voraus für Antworten

  • #2
    wie du das schon richtig erkannt hast,im Moment ist es für alle schwierig einen Job zu finden...
    als Anfänger,kann ich mir vorstellen,das ein Chef versucht,ihn übern Tisch zu ziehen in Bezug auf Lohn oder Einhaltung der LuRZ...
    viele nutzen die derzeitige Situation ja aus,um Dumpingpreise zu bezahlen oder dir einen Halbjahresvertrag mit Aussicht auf Übernahme zu geben...hab jetzt von nem Freund gehört,das dann viele vor Ablauf des halben Jahres entlassen werden,umsie nicht fest anstellen zu müssen,mit den Worten"eben ist kein Bedarf,aber du kannst dich ja nächsten Monat melden"...und dann begann das Spiel von vorne mit dem Halbjahresvertrag...
    ist ne große Schweinerei in meinen Augen...

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    • #3
      Das ist aber gegen deutsches Arbeitsrecht mein Großer. wenn dich eine Firma oder ein Unternehmen 1x mit einem Befristeten Vertrag eingestellt hat, so darf dieses Unternehmen oder firma dies kein 2, mal tun. entweder Festeinstellung oder garnicht.

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      • #4
        Zitat von Boris Beitrag anzeigen
        Das ist aber gegen deutsches Arbeitsrecht mein Großer. wenn dich eine Firma oder ein Unternehmen 1x mit einem Befristeten Vertrag eingestellt hat, so darf dieses Unternehmen oder firma dies kein 2, mal tun. entweder Festeinstellung oder garnicht.
        tja,es gibt aber Firmen,die sich nicht daran halten

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        • #5
          Die Rechtslage:

          Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist zudem die dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig (Kettenarbeitsvertrag bzw. Kettenbefristung). Ein befristeter Arbeitsvertrag muss also nicht von vornherein auf zwei Jahre angelegt sein. Eine solche Befristung ohne sachlichen Grund ist gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit soll ausgeschlossen werden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis entlässt und z. B. einen Monat später wieder ohne sachlichen Grund befristet einstellt.

          Heisst also: Es kann bis zu 3mal ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden wenn die Gesamtdauer nicht mehr als 2 Jahre beträgt!
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Richtig. Und da der Fahrer ja nach 6 Monaten entlassen wurde ist eine eurneute Einstellung nur unbefristet möglich. Alles andere ist Illegal. Und solche Firmen sollten auch gemeldet werden. Wo leben wir denn ?

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            • #7
              Wenn er vorher einen unbefristeten Vertrag hatte hast du recht...
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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