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    Hallo Leute,

    ich hab mal ne Frage, da ich nicht wirklich Info's dazu finde... Wahrscheinlich geb ich nur das falsche in der SuFu ein...

    Wenn ich Lkw fahre, darf ich da z.b. meine Freundin mitnehmen?

    Ich nehme mal an, es heißt nein wegen dem üblichen Satz a' "versicherungstechnische Gründe"

    wie gestalte ich es dann? sie würd mal soo gern mitfahren wollen.... (okay ich schwärm ja auch viel) ...

    soll ich mir für nen tag nen lkw mieten oder wie was wo? ^^ ;)




    LG Andy
    LG Andy

    Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

  • #2
    Du hast recht, versicherungstechnisch... Kannst ja trotzdem mal deinen AG fragen, vielleicht sagt der "Ja". Aber wahrscheinlich eher nicht...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      wenn du deinem Arbeitgeber erklärst,das sie privat versichert ist und ihm im Falle eines Falles nix kostet,sollte es möglich sein,sie mitzunehmen...
      es gibt auch Arbeitgeber,die dann die Person,die du mitnimmst,versichern...
      an deiner Stelle würd ich ihn mal fragen...ist auf jeden Fall besser,als jemanden ohne Wissen des Chefs mitzunehmen

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      • #4
        ja klar würd ich da fragen ;) in wiefern müsste sie selbst versichert sein? reine haftpflichtversicherung oder in wiefern? ;)

        Danke für eure schnellen Antworten
        LG Andy

        Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

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        • #5
          Könnt ihr auch hier nochmal nachlesen .

          Beifahrer-Anhalter ( 1 2 3)
          Kein Bier für Schröter



          Gruß Lutz

          Der Waldgeist

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          • #6
            Zitat von Tastenspezi Beitrag anzeigen
            ja klar würd ich da fragen ;) in wiefern müsste sie selbst versichert sein? reine haftpflichtversicherung oder in wiefern? ;)

            Danke für eure schnellen Antworten
            private Haftpflicht...hab früher meinen Sohn extra versichert um ihn mitzunehmen

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            • #7
              Zitat von Großer Beitrag anzeigen
              private Haftpflicht...hab früher meinen Sohn extra versichert um ihn mitzunehmen
              Also wenn dann deinem Sohn was passiert durch nen Unfall oder so,dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ne private Haftpflicht da irgend welche Kosten übernimmt.Eine Haftpflicht deckt doch nur Schäden die du selbst bei anderen verursachst,aber ich glaube das is das kleinste Problem.Die Frage ist ja, wer trägt die Kosten bei einem Unfall o.ä. und da fangen die Probleme an-vor allem bei bleibenden Schäden.
              Gruß Holger :D:D

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              • #8
                Gibts da nicht sowas wie eine Insassenunfallversicherung ?

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                • #9
                  Grundsätzlich wird dir deine private Versicherung erzählen das die Fahrzeugversicherung den Schaden zahlen muss. (quasi die Haftpflichtversicherung des Lkw...)
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #10
                    Vielen Dank Lutz für den Link. Da stand ne befriedigende Antwort mit drin :)
                    LG Andy

                    Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

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                    • #11
                      Das mit der Versicherung ist schon korrekt. Sollte es tatsächlich zu einem Unfall kommen und der Freundin passiert was ist sie nicht versichert durch die Firma.
                      Ich würde auf alle Fälle mit der Dispo oder mit dem Chef darüber sprechen. Ansonsten kann es ne Menge Probleme geben, sogar eine Abmahnung ist in diesem Falle gerechtfertigt.
                      Auch wenn du deine Freundin privat versicherst.
                      Ich weiß nicht was du genau fährst aber du solltest dir auch im klaren sein wenn du in Chemiebuden fährst das sie nicht mit reindarf. Sollte Gefahrengut gefahren werden mußt du eine zusätzliche Gefahrengutausstattung mitführen.
                      Also das wichtigste ist das die Firma darüber informiert wird.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                        Also wenn dann deinem Sohn was passiert durch nen Unfall oder so,dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ne private Haftpflicht da irgend welche Kosten übernimmt.Eine Haftpflicht deckt doch nur Schäden die du selbst bei anderen verursachst,aber ich glaube das is das kleinste Problem.Die Frage ist ja, wer trägt die Kosten bei einem Unfall o.ä. und da fangen die Probleme an-vor allem bei bleibenden Schäden.
                        das mag wohl sein...ich hatte damals meinem Chef alles vorgelegt...
                        sprich:es war ne kombinierte private Haftpflicht-und Unfallversicherung

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                        • #13
                          ich hab da noch was gefunden:
                          Der Sinn einer Insassen-Unfallversicherung ist in der Regel häufig zweifelhaft, wenn andere Versicherungen die auftretenden Schäden bereits abdecken:
                          Kfz-Haftpflicht:
                          Entschädigt bei einem schuldhaft verursachten Unfall die verunglückten Insassen

                          Krankenversicherung:
                          Ersetzt Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten und 80% des Verdienstausfalls nach Ablauf von 6 Wochen.

                          Lohnfortzahlung des Arbeitgebers:
                          In den ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber den Verdienstausfall

                          gesetzliche Renten-, Unfall- und Risikolebensversicherung:
                          Bei Arbeitsunfähigkeit leisten diese Versicherungen den Insassen eine Rentenzahlung


                          Nur die nachfolgend aufgelisteten Schadensfälle werden ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:

                          Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. ein Tier) verursacht wurden

                          Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den häufig geringeren Leistungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer

                          bei Unfallverursachung durch Fußgänger oder Radfahrer, wenn diese keine private Haftpflichtversicherung besitzen und aufgrund mangelnden Vermögens ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können

                          Das heißt: Wenn jemand als Betriebsfremder im LKw mitfährt und in einen Unfall verwickelt wird dessen Folgen nur durch eine Insassenunfallversicherung abgedeckt werden hat der AG ein Problem und wird daraufhin eine Mitnahme von betriebsfremden Personen mit gutem Grund untersagen...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                          Kommentar


                          • #14
                            Als ich noch gefahren bin wars geduldet ,aber versicherungstechnich nicht gestattet!

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von torty Beitrag anzeigen
                              Als ich noch gefahren bin wars geduldet ,aber versicherungstechnich nicht gestattet!

                              So ist es bei meinem Partner auch, ich fahre ab und zu mal mit ihm mit, sein Chef hat nichts dagegen, übernimmt aber keine Verantortung, wenn was passieren sollte.
                              Man kann auch verlieren, ohne einen Fehler gemacht zu haben....
                              Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern das ist *das Leben*
                              :noclue:

                              Gruß Dani

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