Wenn Väterchen Frost das Land heimsucht und Frau Holle die Betten schüttelt, passiert es plötzlich, dass Bodenmarkierungen auf der Straße oder Verkehrszeichen nicht mehr zu erkennen sind. Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen können nicht beachtet werden, wenn man sie nicht sieht. Dann gelten im Schneechaos die allgemeinen Straßenverkehrsregeln, wie man sie in der Fahrschule gelernt hat.
Hier ein Orientierungshilfe für Kraftfahrer im Schneegestöber:
Sind Richtungspfeile auf der Fahrbahn unsichtbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln. Auf jedem Fahrstreifen darf man geradeaus fahren. Nur vom jeweils äußeren Fahrstreifen darf nach rechts oder links abgebogen werden. Wenn aber z.B. auf der zweiten Spur das Rechtsabbiegen normalerweise durch entsprechende Markierung erlaubt ist, dürfen sich ortskundige Autofahrer nicht darauf verlassen, dass das auch die anderen - möglicherweise Ortsfremden - wissen. Im Schneechaos muss man besonders auf andere Straßenverkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.
Sind Haltelinien vor Kreuzungen und Ampeln nicht sichtbar, ist vor der Kreuzung bzw. vor der Ampel anzuhalten. Dann langsam in die Kreuzung vortasten bis man ausreichende Sicht hat. Erst wenn man sicher ist, dass es gefahrlos möglich ist, soll die Fahrt fortgesetzt werden.
Übrigens: Schnee auf einer Busspur oder dem Schutzweg bedeutet keinesfalls "Bahn frei" für Autofahrer. Auch wenn die Markierung nicht erkennbar ist, müssen die Hinweiszeichen oder der durch blinkendes gelbes Licht gekennzeichnete Fußgängerübergang beachtet werden.
Ungültig ist beispielsweise ein nicht identifizierbares rundes Verkehrszeichen. Hinter der Schneeschicht könnte ein Abbiege- oder Einfahrtsverbot verborgen sein. In einem solchen Fall ist etwa auf die übliche Parkordnung zu achten, damit man nicht plötzlich gegen eine Einbahn fährt. Aufpassen muss man bei einem Verkehrszeichen, das durch dessen äußere Form eindeutig erkennbar ist, wie "Vorrang geben" oder "Stopp". "Hier spielt es keine Rolle, ob die Schilder mit Schnee zugeweht sind. Sie müssen trotzdem beachtet werden.
Verkehrsexperten weisen darauf hin, dass der Bremsweg auf einer Schneefahrbahn drei Mal so lang sein kann wie bei trockenen Verhältnissen. Sind weiters die Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen mit Schnee bedeckt und nicht mehr zu erkennen, dann gelten sie auch nicht, betonen Rechtsexperten des ÖAMTC - ausgenommen davon sind, wie schon erwähnt, die Markierungen in den Kurzparkzonen sowie die Verkehrsschilder "Vorrang geben" und "Stopp".
Quelle: ÖAMTC
Hier ein Orientierungshilfe für Kraftfahrer im Schneegestöber:
Sind Richtungspfeile auf der Fahrbahn unsichtbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln. Auf jedem Fahrstreifen darf man geradeaus fahren. Nur vom jeweils äußeren Fahrstreifen darf nach rechts oder links abgebogen werden. Wenn aber z.B. auf der zweiten Spur das Rechtsabbiegen normalerweise durch entsprechende Markierung erlaubt ist, dürfen sich ortskundige Autofahrer nicht darauf verlassen, dass das auch die anderen - möglicherweise Ortsfremden - wissen. Im Schneechaos muss man besonders auf andere Straßenverkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.
Sind Haltelinien vor Kreuzungen und Ampeln nicht sichtbar, ist vor der Kreuzung bzw. vor der Ampel anzuhalten. Dann langsam in die Kreuzung vortasten bis man ausreichende Sicht hat. Erst wenn man sicher ist, dass es gefahrlos möglich ist, soll die Fahrt fortgesetzt werden.
Übrigens: Schnee auf einer Busspur oder dem Schutzweg bedeutet keinesfalls "Bahn frei" für Autofahrer. Auch wenn die Markierung nicht erkennbar ist, müssen die Hinweiszeichen oder der durch blinkendes gelbes Licht gekennzeichnete Fußgängerübergang beachtet werden.
Ungültig ist beispielsweise ein nicht identifizierbares rundes Verkehrszeichen. Hinter der Schneeschicht könnte ein Abbiege- oder Einfahrtsverbot verborgen sein. In einem solchen Fall ist etwa auf die übliche Parkordnung zu achten, damit man nicht plötzlich gegen eine Einbahn fährt. Aufpassen muss man bei einem Verkehrszeichen, das durch dessen äußere Form eindeutig erkennbar ist, wie "Vorrang geben" oder "Stopp". "Hier spielt es keine Rolle, ob die Schilder mit Schnee zugeweht sind. Sie müssen trotzdem beachtet werden.
Verkehrsexperten weisen darauf hin, dass der Bremsweg auf einer Schneefahrbahn drei Mal so lang sein kann wie bei trockenen Verhältnissen. Sind weiters die Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen mit Schnee bedeckt und nicht mehr zu erkennen, dann gelten sie auch nicht, betonen Rechtsexperten des ÖAMTC - ausgenommen davon sind, wie schon erwähnt, die Markierungen in den Kurzparkzonen sowie die Verkehrsschilder "Vorrang geben" und "Stopp".
Quelle: ÖAMTC
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