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    Zitat von Boris Beitrag anzeigen
    Danke für das Angebot.:cheers:

    Mich würde mal interessieren, was sich in den letzten Jahren so im Grenzüberschreitenden Fernverkehr geändert hat, und wie das mit der Maut in Deutschland funktioniert.
    ZB.: Durfte man damals durch Frankreich auch Sonntags fahren, wenn man auf dem Heimweg war. Ist das heute auch noch so ?
    Dann habe ich was von einer 28 Tonnen beschränkung in der Schweiz im Kopf ?
    Gibts in der Schweiz die Ökopunkte noch ?
    Muss man überhaupt noch verzollen, oder hat sich das mittlerweile auch geändert ( EU ) ?

    Ich hätte noch ein paar Fragen mehr, will aber den Rahmen nicht sprengen :yay:
    durch die Schweiz kannst du jetzt auch mit 40 Tonnen fahren,jedes Fahrzeug muß vor Einfahrt an Hand der Fahrzeugpapiere eine ID-Karte beim Zoll erstellen...danach wird dann die Schwerlastabgabe berechnet...hierbei geht es nach gefahrenen Kilometern in der Schweiz(die angegebenen Kilometerstände werden bei Einfahrt und Ausfahrt aus der Schweiz häufjg kontrolliert,wer falsche Angaben macht,kriegt ne saftige Geldbuße

  • #2
    Zitat von Sandra:
    na, ohne leiter komm ich aber auch nicht oben ans dach um die latte drunter zu schieben. gehts nicht auch mit dem hochpumpen? oder halten viele über nacht nicht die stellung?

    du mußt die Latte vom Boden der Ladefläche unters Dach aufrecht stellen...
    da die meisten Auflieger ein Edscha-Verdeck haben,bringt die Luftfederung nix

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    • #3
      Zitat von sandra Beitrag anzeigen

      noch eine frage: was macht ihr, wenn ich pause(45min oder 11 std) wo machen müsst, wo es keine toiletten gibt. fahrt ihr weiter bis zur nächsten möglichkeit? aber der digitale nimmt mir das doch übel. oder kann ich schriftlich im buch festhalten, dass es keine möglichkeit gab um so pause zu machen, wie man es sollte? ist doch vorgeschrieben, dass man sanitäre anlagen haben muss,oder?

      noch eine frage: ich darf doch in zwei wochen 90 std reine fahrtzeit haben. arbeitszeit ist doch egal wieviel, oder? 15std pro tag und das jeden tag?

      und zwischen 2 schichten muss ich 11std pause machen? und kann einmal die woche auf 10 std verkürzen?

      lg, sandra.
      Also was du in dein Buch schreibst wird niemanden interessieren.Entweder fängst du eher an zu suchen was zu finden was über sanitäre Anlagen verfügt,oder du wirst Pech haben.
      Die 90-Stunden-Doppelwoche beinhaltet nicht nur die reine Fahrzeit,sondern da zählt auch die Arbeitszeit mit rein.Das einzige was da nicht mit zählt sind deine Pausenzeiten und Bereitschaftszeiten.
      Zwischen 2 Schichten müssen 11 Stunden Pause liegen,aber du darfst 3 mal die Woche auf 9 Stunden verkürzen,ohne die Verpflichtung die fehlenden Stunden nachzuholen. Nur solltest du darauf achten, dass in einem 24-Stunden-Zeitraum die tägliche Fahrzeit 10 Stunden nicht überschreitet,denn sonst gibts auch Ärger.
      Gruß Holger :D:D

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      • #4
        Zitat:
        dass in einem 24-Stunden-Zeitraum die tägliche Fahrzeit 10 Stunden nicht überschreitet,denn sonst gibts auch Ärger.
        Zitat Ende:

        Meinst du die Realen 24h "sprich so wie auf der Uhr ein Tag entspricht"

        oder meinst du die Gesamtschichtzeit

        "9h Lenkzeit plus 1h Pause plus 11h Ruhezeit gleich 21h" oder
        "10h Lenkzeit plus 2h Pause plus 9h Ruhezeit gleich 21h"

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        • #5
          Zitat von celader Beitrag anzeigen
          Zitat:
          dass in einem 24-Stunden-Zeitraum die tägliche Fahrzeit 10 Stunden nicht überschreitet,denn sonst gibts auch Ärger.
          Zitat Ende:

          Meinst du die Realen 24h "sprich so wie auf der Uhr ein Tag entspricht"

          oder meinst du die Gesamtschichtzeit

          "9h Lenkzeit plus 1h Pause plus 11h Ruhezeit gleich 21h" oder
          "10h Lenkzeit plus 2h Pause plus 9h Ruhezeit gleich 21h"
          gemeint sind die realen 24 Stunden eines Tages.Also wenn du Sonntag 22Uhr anfängst,dürfen bis zum Montag 22 Uhr nicht mehr als 10 Stunden Lenkzeit angefallen sein.
          Gruß Holger :D:D

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          • #6
            und wie ist das mit den pausen, wie wann und wie lange müssen die sein?

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            • #7
              Innerhalb von 24std. musst du deine Lenkzeit sowie auch Ruhezeit reinkriegen.
              Weil der Tag ja nur 24 std hat.


              Mo. 8uhr angefangen dann 15 stunden Schichtzeit(Dann wäre es 23uhr)in der man 10 std gelenkt(Inkl.arbeiten am Fahrzeug)hat.

              Von 23uhr an mind.9 std Pause....bis Di. 8uhr.....


              Lenk u. Ruhezeit Sind rot im Verhältnis zur realen Zeit Lila

              Das wäre der sogenannte 24std. Zeitraum....Wo alles reinpassen muss....
              Dieses Beispiel ist das Maximum wie man es 2x die Woche machen darf!!!!mehr nicht. 2x die Woche 10 std. Lenken sonst 9std.
              Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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              • #8
                Zitat von driver500 Beitrag anzeigen
                Innerhalb von 24std. musst du deine Lenkzeit sowie auch Ruhezeit reinkriegen.
                Weil der Tag ja nur 24 std hat.


                Mo. 8uhr angefangen dann 15 stunden Schichtzeit(Dann wäre es 23uhr)in der man 10 std gelenkt(Inkl.arbeiten am Fahrzeug)hat.

                Von 23uhr an mind.9 std Pause....bis Di. 8uhr.....


                Lenk u. Ruhezeit Sind rot im Verhältnis zur realen Zeit Lila

                Das wäre der sogenannte 24std. Zeitraum....Wo alles reinpassen muss....
                Dieses Beispiel ist das Maximum wie man es 2x die Woche machen darf!!!!mehr nicht. 2x die Woche 10 std. Lenken sonst 9std.
                Kann ja nicht sein, oder ? Wenn ich nach Spanien unterwegs bin, und nur 9 Std / 24 Std fahren darf, dann käme ich ja nie an.
                Ich bin damals 9 Std gefahren, dann 8 Std Pause und wieder 9 Std gefahren, natürlich mit der 1 Std Pause zwischendurch. Was nützt mir die Arbeitszeit, wenn ich 2000 Km vor der Brust habe, bevor ich abladen kann ?

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                • #9
                  Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                  Kann ja nicht sein, oder ? Wenn ich nach Spanien unterwegs bin, und nur 9 Std / 24 Std fahren darf, dann käme ich ja nie an.
                  Ich bin damals 9 Std gefahren, dann 8 Std Pause und wieder 9 Std gefahren, natürlich mit der 1 Std Pause zwischendurch. Was nützt mir die Arbeitszeit, wenn ich 2000 Km vor der Brust habe, bevor ich abladen kann ?
                  so ist nun aber mal die gesetzliche Grundlage und wenn du so fährst wie du schreibst,dann wünsch ich dir nen dicken Geldbeutel
                  Gruß Holger :D:D

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                  • #10
                    Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                    Also was du in dein Buch schreibst wird niemanden interessieren.Entweder fängst du eher an zu suchen was zu finden was über sanitäre Anlagen verfügt,oder du wirst Pech haben.
                    Die 90-Stunden-Doppelwoche beinhaltet nicht nur die reine Fahrzeit,sondern da zählt auch die Arbeitszeit mit rein.Das einzige was da nicht mit zählt sind deine Pausenzeiten und Bereitschaftszeiten.
                    Zwischen 2 Schichten müssen 11 Stunden Pause liegen,aber du darfst 3 mal die Woche auf 9 Stunden verkürzen,ohne die Verpflichtung die fehlenden Stunden nachzuholen. Nur solltest du darauf achten, dass in einem 24-Stunden-Zeitraum die tägliche Fahrzeit 10 Stunden nicht überschreitet,denn sonst gibts auch Ärger.
                    als Ergänzung...nach einer Schichtzeit von 13 Stunden muß man 11 Stunden Pause machen,um innerhalb von 24 Stunden nicht über seine Fahrzeit zu kommen...
                    das heißt gleichzeitig,das du 9 Stunden Tagesruhezeit nur nach ner Schichtzeit von 15 Stunden machen kannst

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                    • #11
                      Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                      Kann ja nicht sein, oder ? Wenn ich nach Spanien unterwegs bin, und nur 9 Std / 24 Std fahren darf, dann käme ich ja nie an.
                      Ich bin damals 9 Std gefahren, dann 8 Std Pause und wieder 9 Std gefahren, natürlich mit der 1 Std Pause zwischendurch. Was nützt mir die Arbeitszeit, wenn ich 2000 Km vor der Brust habe, bevor ich abladen kann ?
                      Setzen 6!:D

                      Wirtschaftlich guter Gedanke,aber nicht richtig.
                      Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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                      • #12
                        Zitat von driver500 Beitrag anzeigen
                        Innerhalb von 24std. musst du deine Lenkzeit sowie auch Ruhezeit reinkriegen.
                        Weil der Tag ja nur 24 std hat.


                        Mo. 8uhr angefangen dann 15 stunden Schichtzeit(Dann wäre es 23uhr)in der man 10 std gelenkt(Inkl.arbeiten am Fahrzeug)hat.

                        Von 23uhr an mind.9 std Pause....bis Di. 8uhr.....


                        Lenk u. Ruhezeit Sind rot im Verhältnis zur realen Zeit Lila

                        Das wäre der sogenannte 24std. Zeitraum....Wo alles reinpassen muss....
                        Dieses Beispiel ist das Maximum wie man es 2x die Woche machen darf!!!!mehr nicht. 2x die Woche 10 std. Lenken sonst 9std.
                        Wichtig: Wie Driver500 geschrieben hat 10 Stunden Lenk- und Arbeitszeit nicht überschreiten... Für den Fahrer gilt die EGVO und das Arbeitszeitgesetz, und das sagt nicht mehr als 10 Stunden max. am Tag arbeiten nur die Kurzfassung... Bei Solobesatzung hat der Tag 24 Stunden, d.h. innerhalb von 24 Stunden hat der Fahrer seine tägl. Ruhezeit abgeschlossen zu haben.
                        Bei Zweifahrerbesatzung hat der Tag 30 Stunden...
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                        • #13
                          Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                          Wichtig: Wie Driver500 geschrieben hat 10 Stunden Lenk- und Arbeitszeit nicht überschreiten... Für den Fahrer gilt die EGVO und das Arbeitszeitgesetz, und das sagt nicht mehr als 10 Stunden max. am Tag arbeiten nur die Kurzfassung... Bei Solobesatzung hat der Tag 24 Stunden, d.h. innerhalb von 24 Stunden hat der Fahrer seine tägl. Ruhezeit abgeschlossen zu haben.
                          Bei Zweifahrerbesatzung hat der Tag 30 Stunden...
                          Ergänzung: Änderung bei einer 2-Mann-Besetzung...
                          früher war die Schichtzeit 22 Stunden und 8 Stunden Ruhezeit innerhalb der 30 Stunden...
                          jetzt sind es 21 Stunden Schichtzeit und 9 Stunden Ruhezeit

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                            Ergänzung: Änderung bei einer 2-Mann-Besetzung...
                            früher war die Schichtzeit 22 Stunden und 8 Stunden Ruhezeit innerhalb der 30 Stunden...
                            jetzt sind es 21 Stunden Schichtzeit und 9 Stunden Ruhezeit
                            Wobei aber auch wieder zu beachten ist das pro Fahrer die 10 Stunden AZ nicht überschritten werden...
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                            Kommentar


                            • #15
                              wenn ich innerhalb von 24 std schicht und pause gemacht habe, das verstehe ich jetzt alles. nur ich darf doch wie ihr schreibt innerhalb von 2 wochen nur 90 std arbeiten? also schicht+pause zusammen! wenn ich das 5 tage die woche mache, komme ich doch auf weit mehr als 90 std in zwei wochen. und darf ich 5 tage die woche 15 std arbeiten?

                              bissl kompliziert...aber ich verstehe das auch ganz bald!..bestimmt..:terminator:

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