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Österreich: Radarwarnung per Lichthupe nicht strafbar

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  • Österreich: Radarwarnung per Lichthupe nicht strafbar

    Ich habe gerade einen Beitrag gelesen, dass es nicht strafbar ist, andere Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe vor einer Radarfalle zu warnen. Ein Autofahrer hatte für diese Art der Warnung 72 Euro Strafe zahlen sollen und geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Starfbescheid auf – es gebe keinen Grund, jemandem Blinkzeichen zu verbieten.

    Nach §22 StVO muss ein Lenker andere Straßenbenützer warnen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Dabei dürfen Schallzeichen und Blinkzeichen, die nicht blenden, eingesetzt werden. Ein VERBOT derartiger Maßnahmen findet sich allerdings in der StVO nicht!
    Gestraft werden kann nur, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch geblendet werden. Andere optische Warnzeichen als Lichthupen oder Blinksignale, die über einen längeren Zeitraum abgegeben werden, sind nach §100 KFG ebenfalls verboten.

    Achtung aber an alle, die in den nächsten Monaten ihre Theorieprüfung ablegen wollen: auf den Übungs- und Prüfungs-CDs gilt es nach wie vor als falsch, wenn man die Lichthupe zum Warnen vor einer Radarfalle einsetzt!
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

  • #2
    Vor Radarfallen, bzw Abstandsmessungen, oder BAG Kontrollen über Funk, bzw. mit Lichthupe warnen ist Christenpflicht.

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    • #3
      ja mach ich auch immer, gebe auch durch wenn sich polizei, notarzt oder feuerwehr mit disco (blaulicht) an mir vorbei kommen. damit die kolegen wissen das gleich was von hinten kommt und das evtl vorne etwas sein könnte. ein bag oder polizei auto (zivilstreife) das von mir gesichtet wird - ist sekunden später auch immer über funk gemeldet. leider bekomme ich keine oder nur wenig rückmeldung und auch nur dann wenn ich x mal frage ob das jemand verstanden hat. aber wenn irgendwo stau ist und alles steht kommt man garnet mehr zu wort weil sich jeder aufregt.

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      • #4
        @Isis: gib doch mal bitte die Quelle an...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          Ich kann mich erinnern das ich in Deutschland einen Strafzettel bekam als ich einen anderen Fahrer auf die Radarfalle aufmerksam gemacht habe.

          Die Begründung war: Betätigung der Lichthupe ohne erkennbare Gefahrenquelle.
          Liebe Grüße
          Harry


          Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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          • #6
            Zitat von Harry Beitrag anzeigen
            Ich kann mich erinnern das ich in Deutschland einen Strafzettel bekam als ich einen anderen Fahrer auf die Radarfalle aufmerksam gemacht habe.

            Die Begründung war: Betätigung der Lichthupe ohne erkennbare Gefahrenquelle.
            Aber eine Radarfalle ist eine Gefahrenquelle, wenn auch nur für den Geldbeutel

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            • #7
              Grundsätzlich ist es Missbrauch von Warneinrichtungen, macht aber eigentlich 10-15€ wenn ich mich nicht irre... aber niemals 72€ da muss schon mehr gewesen sein. Deshalb wäre ja die Quelle dazu interessant... Radarfalle hin oder her... Wenns in Abzocke abgleitet bin ich auch dagegen. Aber an Gefahrenstellen wie Schulen etc. finde ich das gerechtfertigt. Bin dann auch unter Umständen für eine Warnung, hauptsache die Leute fahren dort vernünftig. Warnen vor einer Geschwindigkeitskontrolle ist nicht strafbar, aber die meisten Mittel (wie z.B. Lichthupe) die eingesetzt werden unterliegen halt bestimmen Benutzungsvorschriften.
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                @Isis: gib doch mal bitte die Quelle an...








                Natürlich habe ich, bevor ich den Beitrag eingestellt habe, im Internet recherchiert. Aber nichts 100 prozentiges gefunden.
                Gruß Edith :bye:

                Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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                • #9
                  Ich zitiere hier mal Wikipedia:
                  Verbotene Verwendung der Lichthupe
                  - Gruß eines entgegenkommenden Freundes oder Bekannten
                  Warnung des Gegenverkehrs vor einer aufgestellten Radarfalle (nur in Deutschland!)
                  - Beim Überholtwerden durch einen LKW auf der Autobahn, um ihm anzuzeigen, dass er weit genug überholt hat, um wieder auf die rechte Spur fahren zu können (in der Regel bedankt sich jedoch der überholende LKW dafür mit wechselseitigem Blinker, da er selbst schlecht in der Lage ist, im Rückspiegel die Länge seines Fahrzeuges einzuschätzen)
                  - Anzeigen des Gewährens der Vorfahrt des Gegenverkehrs bei Hindernissen, Engpässen oder an Kreuzungen (als freundliche Geste, s.u.)
                  - Nötigen eines linksfahrenden Fahrzeugs auf 2- oder mehrspurigen Straßen, wieder nach rechts zu fahren, damit überholt werden kann.
                  Wie du siehst bezieht ich dieses Verbot lt. Wiki auf Deutschland. Deine anderen Links beziehen sich auf ein Urteil aus Österreich... und was die Ösis entscheiden ist nur dort relevant...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #10
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Ich zitiere hier mal Wikipedia:

                    Wie du siehst bezieht ich dieses Verbot lt. Wiki auf Deutschland. Deine anderen Links beziehen sich auf ein Urteil aus Österreich... und was die Ösis entscheiden ist nur dort relevant...
                    Den Eintrag bei Wikipedia hab ich auch erst im Nachhinein entdeckt.
                    Mein Fehler. Dann werde ich den Beitrag mal ins richtige Forum verschieben.
                    Gruß Edith :bye:

                    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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                    • #11
                      Verbotene Verwendung der Lichthupe
                      - Gruß eines entgegenkommenden Freundes oder Bekannten
                      - Beim Überholtwerden durch einen LKW auf der Autobahn, um ihm anzuzeigen, dass er weit genug überholt hat, um wieder auf die rechte Spur fahren zu können (in der Regel bedankt sich jedoch der überholende LKW dafür mit wechselseitigem Blinker, da er selbst schlecht in der Lage ist, im Rückspiegel die Länge seines Fahrzeuges einzuschätzen)
                      Also wenn's meist in diesem tollen Rechtsstaat nachdem gehen würde, was verboten ist, müsste man ja bald ein eigenes bankkonto einrichten und dort ne Einzugsberechtigung erteilen... Denn es wird sehr häufig auf Autobahnen gegenseitig gegrüßt, oder durch Fernlichthupe dem überholenden LKW gezeigt, er kann wieder rüber... Ich persönlich finde es überhaupt nicht schlimm.. Find es als Anfänger ab und zu sehr sehr hilfreich! Aber schade, dass solch "lapidaren" Dinge, die ja eigentlich nur als Hilfe dienen, verboten werden :(
                      LG Andy

                      Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

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                      • #12
                        Es gibt ne Menge Dinge die nicht erlaubt, aber geduldet sind... wie z.B. das "Überholmanöver" bei LKw ich mache es selbst, erkläre es auch meinen Fahrschülern, habe es auch schon in einem Fahrschullehrbuch erwähnt gefunden und - ich freue mich jedesmal wenn mir dadurch geholfen wird und wenn man meine Hilfe respektiert... (was die Deutschen relativ selten tun...)
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                        • #13
                          Mir fällt jetzt nur eines dazu ein.

                          Hoch lebe die gemeinsame EU - alle wollen Rein, siehe Türkei
                          Aber keiner will die eigene Stattskontolle durch die EU wirklich Akzeptieren.
                          Siehe doch unser Problem schon bei der LuR.
                          Jetzt noch das mit der Lichthupe. Selbst was für die Verkehrsicherheit genutzt werden kann. Überholen von LKW. ist verboten.

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