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ADR SCHEIN ALS BEIFAHRER ?!?!?!!? WIESO DAS DENN ?!?!?!

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  • ADR SCHEIN ALS BEIFAHRER ?!?!?!!? WIESO DAS DENN ?!?!?!

    Hi an alle,

    also heute nacht ist mir mal wieder was sensationelles passiert...

    ich und mein Kollege mit dem ich noch die Tour fahre haben bei Transoflex wie immer Gefahrgut eingeladen bekommen und bevor dies aber heute passierte kahm ein Sicherheitsbeauftragter von TOF und fragte meinen Kollegen ob ich denn einen ADR schein besitze ?! er sagte nein da ich meinen erst in 2 wochen mache und ich auf diese tour nur als beifahrer eingestezt bin um mir die tour anzueignen.

    Plötzlich sagte er, er gehe zum chef und kommt nach ein paar minuten wieder...

    ANTWORT:
    Ich darf das nächste mal nicht mit fahren ohne ADR schein!!!

    Das ende vom lied wir bekahmen das Gefahgut nicht auf unseren LKW und wurde promt auf einen anderen lkw verladen.

    Wir beide dachten wir sind im falschen film und fragten wieso das so ist er gab uns keine antwort darauf.

    Da fragte ich mich was ist wenn ich mal meine frau mitnehme darf die dann auch nicht mit weil sie keinen ADR schein hat !? LACH !!! wieviel lkwfahrer haben famile dabei etc. zumahl der Kollege einen ADR schein hatte ?!?!?!

    hat jemand eine Ahnung oder sowas schon gehört ?!?!?!

    Bitte mit begründung wenn es geht !!! danke ;)

    Wir haben andere brummis gefragt die waren alle ratlos !!! fühlte mich ein wenig auf den armgenommen. :wow: :zzz:

  • #2
    Nein, völlig korrekt

    Bei Gefahrgut müssen Fahrer UND alle Mitfahrer den ADR Schein haben, das verlangen die Vorschriften hier in Deutschland. Sonst wird's richtig teuer.

    Es is etwas Anderes, wenn du auf harmlosen sonstigen Fahrten Frau und Kinder mitnimmst oder in deinem Fall ein Kollege Dich (der noch keinen solchen Schein besitzt) mitnimmt. So ist nunmal die Rechtslage.

    Grüße ins Forum - Jörg
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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    • #3
      Hallo Swen...

      Ja,so ist das mit die Bürokratie.. Es ist leider wahr,was man Dir da gesagt hat.Ich will mal sehen,ob ich darüber irgendwas finde was dieses belegt.

      Zu deiner Frau,wenn Du weißt,daß Du Gefahtgut lädst,darf sie NICHT mitfahren.Denn ab dann,wenn die Ladung auf dem Auto ist,muß sie an Ort und Stelle bleiben,es sei denn,sie hat nen Schein..

      Gruß Thomas
      Hubraum statt Spoiler ;)

      Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

      MVH Thomas

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      • #4
        AHA... aber wie kommts das dann kein Brummifahrer gestern von mind 10 stück das keiner wusste... jeder hat den ADR schein und manche davon frisch.

        bekommt man denn sowas nicht bei der schulung gesagt ?????

        und aus welchem hintergrund frage ich mich ?! gibts dazu ein § oder sowas wo man das belegen kann.

        ich mein ich bin jetzt schon 6 jahre lang bei der Feuerwehr und habe viel mit gefahrstoff zu tun und auch schon schwere Einsätze mit Gefahrgut gehabt. Aber Sehen wir es mal von der Logischen seite....


        Der Fahrer hat den ADR schein ja nur dafür das wenn im Notfall was passieren sollte weiss wie er sich zu verhalten hat und eventuell den schaden eindämmen kann. !!!!

        Wenn ein Unfall passieren würde ist doch die logische reihenfolge das sich beifahrer/in automatisch nach dem Unfall sich in Sicherheit bringen !? oder sind alle menschen ohne adr schein strohdoof ???

        Ich denke ihr wisst worauf ich hinaus will.... =)

        Find das meiner meinung nach wieder schmuh und Geldmacherrei... bei Tankzügen da kann ich es zu 50% verstehen weil das bei Kippgefahr ne blöde sache werden kann... aber bei Farbe oder sonstigen kleinkramm wo nur eine pallette auf denn lkw kommt ist das ein wenig übertrieben.

        Naja Deutschland hat doch für jeden klein sch.... ein gesetzt. :wow:


        Nunja weil wir gerade dabei sind habe ich noch ne frage aber dafür stell ich einen neues Forum auf ...

        Danke für eure atworten !!!

        Allzeit gute fahrt....;)

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        • #5
          So folgenes,habe mich grade bei ner Sped. infomiert..

          Also bei Gefahrgut,sind Betriebsfremde generell verboten.

          Bei Betriebsangehörige,ist es so,das der zweite Mann als Mitfahrer gesehen wird,also jemand der auch fährt.
          Wenn es so ist,das zwei Fahrende auf dem LKW sind,muß eine zweite komplette Gefahrgutausrüstung auf dem Auto sein.
          Denn es wäre ja schlecht,wenn der zweite Mann,z. Bsp. keine Atemschutz-Maske hat,wenn es zum Unfall kommen sollte.

          Wobei ich mal sage,das wenn man Gefahrgut fährt,sollte man immer mal die Ausrüstung kontollieren.Auch die Prüf-Daten auf dem Feuerlöscher.
          Hubraum statt Spoiler ;)

          Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

          MVH Thomas

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          • #6
            so,hier habe ich mal was gefunden für Firefighter :



            Das steht so einiges drinne..
            Hubraum statt Spoiler ;)

            Wem das Wasser bis zum Hals steht,sollte den Kopf nicht hängen lassen :)

            MVH Thomas

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