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  • Großkontrollen

    Die Polizei in NRW führt verstärkt Großkontrollen - teilweise auf 24 Stunden - durch, vor allem im Bereich der deutsch-holländischen Grenze.

    Dabei werden leider oft Mängel an LKW festgestellt, in Punkto Lenkzeitüberschreitung, Nichteinhaltung von Pausenzeiten aber auch im Bereich Ladungssicherung.

    Im Beitrag des WDR wurde gesagt, dass bei Transporten auf EURO-Paletten ein Niederzurren der Ladung mit Spanngurten entgegen landläufiger Meinung nicht ausreiche, sondern es müssten "Gummi-Rutschmatten" unter den "Euro-Paletten" liegen.
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Hallo

    Für mich stellt sich die Frage wo steht das im Gesetzt, Verordnung oder Richtlinien, das man Antirutschmatten verwenden muss.

    Solange ich nach
    §22 Ladung
    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

    Dazu ist zu nennen die VDI Richtlinen 2700 und 2700a

    Nirgends steht das man Antirutschmatten verwenden MUSS.

    Wenn man keine Antirutschmatten verwendet, muss man auf andere weise die Ladungssicherung sicherstellen.

    Wenn ich falsch liegen sollte bitte ich um berichtigung. Ist nur ein wissen aus der GQ.

    Nachtrag DIN EN 12105-1 habe ich vergessen steht aber auch nichts von Anitrutschmatten drin, so das man sie verwenden muss.
    .

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    • #3
      es steht nirgends etwas von Antirutschmatten...
      es ist eine willkürliche Behauptung der Polizei,das man die immer braucht...
      so sehe ich das jedenfalls...
      hab mich auch schon einige Male mit der Polizei auseinandergesetzt,mit dem Erfolg,das sie mich mürrisch haben weiterfahren lassen müssen
      (Dank Zertifikat des Aufliegers)

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      • #4
        Hallo Großer

        Hab da mal ne Frage? Wenn ich ein aufbau xxl habe dann sollte er ja 50% von der maximalen zulässigen Nutzlast als Fliehkraft auffangen können.

        Wenn ich jetzt eine nutzlast von 20t habe, aber die Fracht nur 10T beträgt brauche rechnerisch keine weiteren Ladungssicherung vornehmen, solange Formschluss gegeben ist. Nur bei Kippgefährdeten Gütern sollte man da noch mal sicheren.

        Wie sieht das in der Praxis aus?

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        • #5
          rein rechnerisch hast du recht...
          in der Praxis kommt es darauf an,wie geladen wird...
          wird von hinten geladen und ich hab die Möglichkeit,Antirutschmatten unter die Paletten zu tun,dann mache ich das...
          ich persönlich lade meistens von der Fahrerseite bei den Kunden und dann meistens mit langen "Gabeln",also mache ich nur links Antiruschmatten drunter...
          lade ich Getränke auf "Düsseldorferpaletten" mache ich nichts,weil der Stapler 2 Reihen auf einmal bringt...
          lade ich Paletten,bei denen ich die Möglichkeit habe zu gurten,dann gurte ich(um halt jedem Ärger aus dem Weg zu gehen...ist natürlich bei Tetrapack nicht möglich)...
          bei Spanplatten gurte ich immer...da ich auf der rechten Seite meine Gurte schon immer hängen habe,nehme ich auch alle dazu...kommt zwar oft die blöde Bemerkung,warum ich 24 Gurte genommen habe,aber lieber zuviel nehmen als zu wenig und da sie eh da hängen...:)

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          • #6
            Zitat von celader Beitrag anzeigen
            Hallo

            Für mich stellt sich die Frage wo steht das im Gesetzt, Verordnung oder Richtlinien, das man Antirutschmatten verwenden muss.
            Gesetzlich ist es meines Wissens nicht vorgeschrieben, aber wir haben einige Ladestellen, die nur dann die Ware rausrücken, wenn man Antirutschmatten mit hat. Ist das nicht der Fall, "kann" man sie bei denen kaufen.
            Gruß Edith :bye:

            Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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            • #7
              Danke für eure Antworten.
              Da ich es bei den ganzgrossen Lkw's nur aus der Therorie kenne. Würde ich mich freuen wenn ihr mir mehr Praxis Beispiele nennen würdet.
              Denn auf die Praxis, wo ich zurückgreifen kann, beträgt nur bis 7,5t + Anhänger und das als Kofferaufbau. Nun gut bei Kontrollen hatte ich nie Schwierigkeiten, sehe aber dennoch einen unterschied zu den grossen Fahrzeugen.

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              • #8
                Zitat von Isis Beitrag anzeigen
                wir haben einige Ladestellen, die nur dann die Ware rausrücken, wenn man Antirutschmatten mit hat.
                Bei meiner alten Spedition in Deutschland war das auch so. Da wurde Bleifolie in Rollen (für den Dachdeckerbedarf) verladen. Nachdem es oft zu Beanstandungen durch die Rennleitung kam, hat der Chef einen Sachverständigen von der Dekra beauftragt, eine Lösung zu finden. Der hat dann ein Gutachten geschrieben, dass es ausreicht, Antirutschmatten plus ein Gurt pro Palettenreihe zu verwenden. Seitdem ist Ruhe. Wenn man dem mobilen Strassenbegleitgrün ein amtliches Schreiben mit vielen Stempeln unter die Nase halten kann, macht das immer gewaltig Eindruck...

                Zitat von Isis Beitrag anzeigen
                Ist das nicht der Fall, "kann" man sie bei denen kaufen.
                Konnte man bei uns auch, zum Selbstkostenpreis. Natürlich war es dem Fahrer freigestellt, sich die Matten anderweitig zu besorgen, aber nach einem kurzen Telefongespräch mit der Heimatdispo war klar, dass wir keine überzogenen Preise verlangen und unser Angebot wurde dankend akzeptiert. Dabei stand auf jedem Transportauftrag immer dick drauf, dass der Fahrer Matten mitbringen muss, weil sonst nicht verladen wird - aber das scheinen die Disponenten selten zu lesen...
                Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                • #9
                  Lesetipps: Hier stehts Schwarz auf Weiß, das mit den Antirutschmatten

                  Gesetz: § 22 (1) StVO (Sorgfaltspflicht, gegen Wegrutschen zu sichern)
                  und und weitere Hinweise
                  sowie PDF des TÜV Süd
                  Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

                  Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von JARU1969 Beitrag anzeigen
                    Lesetipps: Hier stehts Schwarz auf Weiß, das mit den Antirutschmatten

                    Gesetz: § 22 (1) StVO (Sorgfaltspflicht, gegen Wegrutschen zu sichern)
                    und und weitere Hinweise
                    sowie PDF des TÜV Süd
                    Nicht sauer sein.
                    In der STVO steht nichts von Antirutschmatten drin. Nur verweise auf DIN und VDI.

                    Was du unter weitere Hinweise geschrieben hast, habe ich nur folgendes gefunden.

                    empfiehlt zusätzlich Anti-Rutschmatten einzusetzen und bietet Zubehörteile an
                    Der Herstellerempfiehlt zusätzlich Anti-Rutschmatten einzusetzen und bietet Zubehörteile an,
                    empfiehlt zusätzlich Anti-Rutschmatten einzusetzen und bietet Zubehörteile an,

                    PDF TÜF SÜD

                    „Die einzelnen Teile einer Ladung mit gefährlichen Gütern müssen auf dem Fahrzeug oder im Container so verstaut sein oder durch geeignete Mittel gesichert sein, dass sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeuges oder Containers nur geringfügig verändern können. Die Ladung kann .z. B. durch Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen gesichert werden Eine ausreichende Ladungssicherung im Sinne des ersten Satzes liegt auch vor, wenn die gesamte Ladefläche in jeder Lage mit Versandstücken vollständig ausgefüllt ist."

                    Wieder um nur kann kein muss.
                    Sollte ich was überlesen haben, wo muss man verwenden steht oder ähnliches bitte ich um korecktur. wenn möglich mit Angabe und/oder Auszug.

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                    • #11
                      Nein, durch § 22 StVO sind keine Antirutschmatten gemeint, sondern nur allgemein MIttel, die das Wegrutschen verhindern.

                      Warum man allerdings, (sofern man die Möglichkeit hat ), keine Antirutschmatten verwendet, verstehe ich nicht. Sie sind nicht teuer und es muss ja nicht immer die gesamte Ladefläche damit ausstaffiert werden :thinking:

                      Die Rutschhemmung des Ladegutes wird dadurch doch um ein Vielfaches reduziert, was auch die weitere Ladungssicherung mit noch anderen MItteln minimiert.

                      Ich verstehe nicht, wo hier das Problem bei Vielen ist und selbst die Polizei weiß eine einigermaßen gute Ladungssicherung sehr wohl zu schätzen.

                      Wie sieht es eigentlich versicherungstechnisch aus, wenn einem Fahrer zB nachgewiesen werden kann, dass aufgrund mangelnder LaSi ein anderer durch Herabfallen geschädigt wurde? Bekommt hier der Fahrer/Verlader/Fahrzeughalter eine Teilschuld ???

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                      • #12
                        für die LaSi sind der Fahrer und der Verlader verantwortlich...also bekommen beide eine Teilschuld,wobei die Strafe für den Verlader höher ist...
                        Beispiel eines ehemaligen Kollegen: Sammelgutverladung mit Gefahrgut,der Fahrer kommt in eine Kontrolle...mehrere Fässer mit Gefahrgut sind nicht ordnungsgemäß gesichert...
                        Strafe für den Fahrer waren 180,-Euro...
                        Strafe für den Verlader 1200,-Euro...

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                        • #13
                          Danke, Großer ! Und wie sieht es bei einem Unfall aus, wenn einwandfrei nachgewiesen werden kann, dass die LaSi nicht ausreichend war ?

                          Geht die Versicherung dann an den Fahrer, Halter oder Verlader oder alle, wegen einer evtl. Teilschuld?

                          Daß sich die Ladung bei einem Unfall verselbständigen kann, ist klar, ich meine jetzt eher den Fall, dass in einer Kurve mal etwas vom LKW herabfällt und zB dabei ein andere Fahrzeug beschädigt ? Also der Unfall durch herabfallende Ladung verursacht wurde?

                          Kommentar


                          • #14
                            In der GQ haben wir gelernt.

                            Alle beteiligten Personen können bestraft werden.

                            Verlader
                            (Wenn der Verlader ein LKW vom Hof fahren läßt wo die Lasi nicht ausreichend ist.)

                            Fahrer
                            (Bei selbstbeladen die Lasi nicht hergestellt hat)
                            (Bei fremdbeladen NICHT vor der Abfahrt kontrolliert ob die Lasi hergestellt worden ist, gegebenen falls nachsichern.

                            Spedition(Fuhrunternehmen)
                            (Wenn keine oder nicht ausreichende Sicherungsmittel zur verfügung gestellt hat so das der Fahrer die Lasi nicht herstellen konnte. Diese Betrifft auch wenn unterwegs, z,B, Zurrgürte defekt sind oder werden)

                            Dieses ist der Stand aus der GQ. Wiederum die Frage wie sieht es in der Praxi aus?

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                              Danke, Großer ! Und wie sieht es bei einem Unfall aus, wenn einwandfrei nachgewiesen werden kann, dass die LaSi nicht ausreichend war ?

                              Geht die Versicherung dann an den Fahrer, Halter oder Verlader oder alle, wegen einer evtl. Teilschuld?

                              Daß sich die Ladung bei einem Unfall verselbständigen kann, ist klar, ich meine jetzt eher den Fall, dass in einer Kurve mal etwas vom LKW herabfällt und zB dabei ein andere Fahrzeug beschädigt ? Also der Unfall durch herabfallende Ladung verursacht wurde?
                              Gott sei Dank ist mir selber,bzw. in meinem Bekanntenkreis(Kollegen) sowas noch nicht passiert...weiß also nicht in wie weit die Theorie und Praxis da auseinander gehen:noclue:

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