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    Hab da mal die Frage wegen den Parkplätzen, werden ja immer knapper.
    Wenn man die Lenkzeit wegen Parkplatzsuche überschreitet müßt ihr da zahlen ob wohl wolgendes in der EU 561/2006 Art12 drin steht.

    Artikel 12 (EU 561/2006)

    Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten. Der Fahrer hat Art und Grund dieser Abweichung spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts oder einenm Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan zu vermerken.

    in den Artikeln 6 bis 9 werden die täglichen lenkzeiten behandelt.

    mfg

  • #2
    Ich kenne die Regel auch, aber der Franzose sagt, es interessiert ihn nicht. Du kannst früh genug mit dem Parkplatzsuchen anfangen. Die Deutsche Polizei redet seit einiger Zeit auch so.

    Aber egal, lass einen Ausdruck raus und notiere Dir ganz genau wo Du keinen Parkplatz finden konntest.
    28 Tage sind eine lange Zeit, und da kann man auch vergessen wo man gewesen ist.
    Auch wenn Du schon mal eine Stunde früher Feierabend machst, kann Dir der Chef keinen Strick draus drehen. Er hat dafür Sorge zu tragen das Du keine Überschreitungen hast.
    Ergo muss er es in Kauf nehmen wenn Du in bestimmten Situationen auch mal früher Schluss machst weil Du da parken kannst.
    Vergiss nicht, Arbeitszeitgesetz sagt nicht mehr wie 46 Arbeitsstunde die Woche. Da kommen wir alle drüber.

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    • #3
      Da hätte ich einmal eine Frage zu:

      Damals musste man im Fernverkehr die Tachoscheiben der letzten 2 Wochen mitführen, und konnte nur dafür belangt werden, was in dieser Zeit war. Alles davor konnte man getrost mit "Glück gehabt" vergessen, auch wenn der Chef die Tachoscheiben 1 Jahr lang aufheben musste.

      Wie ist das mit der Fahrerkarte ? Die speichert doch fast endlos alle Daten. Und bei einer Kontrolle wird es noch schön farbig dargestellt, so das die Beamten sofort sehen, wann du zu schnell warst, oder auch nur 3 Minuten zu lange gefahren bist.

      Kann ich heute noch dafür belangt werden, was zB vor 6 Wochen war ?

      Gibt es da auch ein Zeitfenster ?

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      • #4
        Die speichert meines Wissens nach die letzten 28 Tage. Danach fängt sie an "Tag 1" zu überschreiben. Deswegen rechtzeitig in der Firma auslesen lassen. So sagte man mir.
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #5
          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Vergiss nicht, Arbeitszeitgesetz sagt nicht mehr wie 46 Arbeitsstunde die Woche. Da kommen wir alle drüber.
          So wie ich das Arbeitzeitgesetz kenne sind es 48h die woche. (nehme an das du mit 46h dich vertippt hast)

          Die können mit 12h die woche erweitert werden so das 60h Arbeitszeit möglich sind.
          Diese mehr stunden sind in 4Monaten bzw 16wochen auszugleichen.
          So das du in den letzten 15wochen plus laufende woche nicht mehr als 768h Arbeitszeit haben darfst.
          Der Trick dabei ist das Urlaubszeit und Freitage nicht mit der Arbeitszeit, (auf der Lohn und Gehalt rechnung) zusammen gezogen werden. Sondern getrennt Ausgewiesen sind. Damit zählt das nicht mehr zu Arbeitszeit und der Ausgleich ist erbracht.

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          • #6
            Das ist korrekt. Aber ob sie die alten Daten überschreibt, weis ich nicht so genau.
            Aber wenn Du die Karte in der Firma auslesen läst, sind die Daten trotzdem anschließend noch auf der Karte.
            Es stehen also immer die letzten 28 Tage zur Verfügung.

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            • #7
              Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
              Die speichert meines Wissens nach die letzten 28 Tage. Danach fängt sie an "Tag 1" zu überschreiben. Deswegen rechtzeitig in der Firma auslesen lassen. So sagte man mir.
              Hallo.

              Die Fahrerkarte speichert genau 28tage bei 21 Aktivitätswechsel pro Tag.
              Das heißt wenn du weniger als 21 Aktivitätswechsel pro Tag hast gehen sogar dementsprechend mehr Tage auf die Fahrerkarte.
              Wenn du mehr Aktivitätswechsel als 21 pro tag hast gehen sogar weniger drauf. Dann haste viel spass bei der kontrolle. Wenn du die restliche zeit nicht nachweisen kannst.

              Erst wenn die karte voll ist fängt sie wieder von vorne an zu überschreiben.

              Was aber bei einen Festen LKW kein Prob. darstellen sollte weil das Kontrollgerät für 365 Tage ausgelegt ist.

              mfg

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              • #8
                Egal wie viele Tage gespeichert wurden.
                Für eine Kontrolle durch Pol/BAG sind immer nur die letzten 28 Tage relevant!
                V8 - Aus Freude am Tanken....

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                • #9
                  Zitat von Absorber Beitrag anzeigen
                  Egal wie viele Tage gespeichert wurden.
                  Für eine Kontrolle durch Pol/BAG sind immer nur die letzten 28 Tage relevant!
                  Danke, genau das wollte ich wissen

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                  • #10
                    @Boris...auch wenn du noch "Tachoscheibe " hast,mußt du von 28 Tagen die Scheiben dabei haben

                    Kommentar


                    • #11
                      Aha, na dann hatte ich immer dusel. Ich hatte immer nur die letzte Woche dabei und die aktuelle Woche. bin aber in 3 Jahren auch nur 1 Mal kontrolliert worden.

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                      • #12
                        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                        @Boris...auch wenn du noch "Tachoscheibe " hast,mußt du von 28 Tagen die Scheiben dabei haben
                        Richtig. Das wurde damals angepasst, weil sich die Fahrer mit Fahrerkarte benachteiligt fühlten.
                        Einerseits verständlich, andereseits typisch deutsche Mentalität.. Keiner gönnt dem anderen was.
                        Mich würde mal interessieren wie es denn prozentual aussieht in Sachen Fahrerkarte/Tachoscheibe.
                        Solange man noch nen Fahrzeug mit Tachoscheibe hat, ist man ja meines Wissens nicht verpflichtet auf Fahrerkarte umzustellen. Auch nicht bei Defekt/Austausch des alten Gerätes.
                        V8 - Aus Freude am Tanken....

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                        • #13
                          um mal auf die "Parkplatzsuche" zurück zukommen...
                          weil es ja ab ner gewissen Uhrzeit fast unmöglich ist auf Raststätten,Autohöfen ect. einen Platz zu finden und die Polizei oftmal sagt:da mußte halt in ein Industriegebiet fahren...,haben wir im "Stammtisch" den Thread "Parken in Industriegebieten"...
                          falls ihr welche kennt,schreibt sie doch da rein,damit alle die Möglichkeit haben,dieses Wissen zu nutzen:)
                          PS:es wird grad an ner Karte gebastelt,damit man einen besseren Überblick hat und nicht alle Postes lesen muß...dauert aber noch etwas,bis sie fertig ist:)

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                          • #14
                            Zitat von Absorber Beitrag anzeigen
                            Richtig. Das wurde damals angepasst, weil sich die Fahrer mit Fahrerkarte benachteiligt fühlten.
                            Einerseits verständlich, andereseits typisch deutsche Mentalität.. Keiner gönnt dem anderen was.
                            Mich würde mal interessieren wie es denn prozentual aussieht in Sachen Fahrerkarte/Tachoscheibe.
                            Solange man noch nen Fahrzeug mit Tachoscheibe hat, ist man ja meines Wissens nicht verpflichtet auf Fahrerkarte umzustellen. Auch nicht bei Defekt/Austausch des alten Gerätes.
                            ich meine gehört zu haben,das "Tachoscheiben-LKW" ab 2012 umgestellt sein müssen auf "Karte"...
                            aber Tommyk müßte das genauer wissen

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                            • #15
                              was ist eigendlich wenn wir irgenwo stehen um pause zu machen wo wir eigendlich nicht stehen dürfen wzb parkplatz einfahrt auf der autobahn, vor den zapfsäulen der autobahn-rasthöfen und den wegen der parkplätze, hinter anderen lkw die in den buchten stehen und so weiter.

                              hab da ja schon paarmal die freunde in grün gesehen die mit blaulicht sich dazustellen (die machen bestimmt keine party und sorgen für die nötige beleuchtung?)

                              ich selber kahm erst einmal in die verlegenheit einen parkplatz zu sperren (war ja schon voll und meine lenkzeit auch)

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