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  • Geschwindikeit...

    Wie im Amtsschimmel angekündigt hier zum Thema ääääääääääääähm:

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit

    Das VZ 274 (StVO § 42)

    verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.

    Heisst nix anderes als: In der Ortschaft darfst du mit jedem Fahrzeug (egal ob Pferdefuhrwerk, Fahrrad oder auch LKw) das fahren was am Schild steht... Diese Schilder werden innehalb der Ortschaft nur dort aufgestellt, wo es dem Verkehrsfluss förderlich ist. Dort wäre ein LKw der langsamer fährt als alle Anderen ein größeres Hindernis als die Gefahr die durch die höhere Geschwindigkeit entsteht. Außerhalb der Ortschaft, wo PKw z.B. normalerweise 100km/h fahren dürfen überwiegt die Gefahr durch den deutlich längeren Überholweg...

    Paradox: wenn innerhalb der Ortschaft höhere Gechwindigkeiten als 80km/h zugelassen sind darf auch der Lkw dieses Tempo (Achtung! Aber nicht schneller als 90km/h !!StVZO §57c!!) grundsätzlich ungestraft fahren...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

  • #2
    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
    Paradox: wenn innerhalb der Ortschaft höhere Geschwindigkeiten als 80km/h zugelassen sind darf auch der Lkw dieses Tempo (Achtung! Aber nicht schneller als 90km/h !!StVZO §57c!!) grundsätzlich ungestraft fahren...
    Gilt das auch für Stadtautobahnen, z.B. A100 (AVUS)?

    Oder ist eine BAB immer ausserhalb einer Ortschaft, auch wenn sie auf dem Stadtgebiet verläuft?
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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    • #3
      Ich denke das kommt darauf an ob du beim auffahren an einem Ortsausgangsschild vorbeigekommen ist.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        Die Autobahn hat IMMER einen Sonderstatus... egal ob igO oder agO... Es heißt im Textz.B. immer "auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen" wenn es auch für die Autobahn gelten soll...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          Danke Tommy,
          also hätte ich doch 70 fahren dürfen - lach. Es sei denn, eine Kraftfahrstrasse wäre einer Autobahn gleichgestellt.
          Aber da tut sich gleich die nächste Frage auf. Wenn eine Autobahn in eine Kraftfahrstrasse übergeht und danach beginnt eine geschlossene Ortschaft....
          Auf was fahr ich denn da überhaupt innerhalb dieser Ortschaft?
          headbanging
          Carola :)

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          • #6
            Jepp Carola, du hättest 70 fahren dürfen... und Autobahn wenn keine Beschränkung dann max. 80km/h... Kraftfahrstraße Achtung! (Weiß oder will keiner wissen...) nur bei baulicher Trennung der Fahrbahnen!! (Leitplanke, Grünstreifen o.ä. 80km/h sonst wie auf allen anderen Bundesstraßen agO. max. 60km/h... igO. (wenn nicht Autobahn) das was dransteht...
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              So wie du jetzt geantwortet hast, hätte ich ja sogar 80 fahren dürfen in Dortmund, denn die Kraftfahrstraße (6spurig und durch Leitplanken, Grünstreifen und Straßenbahnlinie getrennt), ist nicht vor dem Ortschild beendet - oder?
              headbanging
              Carola :)

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              • #8
                Verdammt!!! Ich wußte meine Ausdrucksweise lässt zu wünschen übrig... Nur die Autobahn hat immer einen Sonderstatus sollte heißen... Auf Autobahnen igO. darfst du max. 80 - weil Autobahn... auf allen anderen Straßen igO. (auch Kraftfahrstraße egal wie gebaut) darfst du was dran steht... (VZ 274) Wenn nix dran steht (also nur Ortstafel) gilt 50 km/h wenn was anderes (VZ 274) dann das... war das kompliziert genug? Für mich schon...
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #9
                  Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                  Jepp Carola, du hättest 70 fahren dürfen... und Autobahn wenn keine Beschränkung dann max. 80km/h... Kraftfahrstraße Achtung! (Weiß oder will keiner wissen...) nur bei baulicher Trennung der Fahrbahnen!! (Leitplanke, Grünstreifen o.ä. 80km/h sonst wie auf allen anderen Bundesstraßen agO. max. 60km/h... igO. (wenn nicht Autobahn) das was dransteht...
                  äääh?...heißt es nicht,das auf Kraftfahrstraßen LKW nur dann 80 km/h fahren dürfen,wenn diese autobahnähnlich ausgebaut sind???
                  jede Fahrbahn besteht aus mindestens 2 Fahrstreifen und diese müssen baulich von einander getrennt sein...2 weiße Linien in der Mitte zwischen den Fahrbahnen ist keine bauliche Trennung

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                  • #10
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Verdammt!!! Ich wußte meine Ausdrucksweise lässt zu wünschen übrig... Nur die Autobahn hat immer einen Sonderstatus sollte heißen... Auf Autobahnen igO. darfst du max. 80 - weil Autobahn... auf allen anderen Straßen igO. (auch Kraftfahrstraße egal wie gebaut) darfst du was dran steht... (VZ 274) Wenn nix dran steht (also nur Ortstafel) gilt 50 km/h wenn was anderes (VZ 274) dann das... war das kompliziert genug? Für mich schon...
                    lassen wir das... wir fahren weiter wie bisher, hier ein Wheelie... da ein wenig schneller, was soll es... und in DO ist eh immer Stau - lach :bye:
                    headbanging
                    Carola :)

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                    • #11
                      @Großer: Mit der baulichen Trennung hast du völlig Recht... aber bei den mehreren Fahrstreifen pro Richtung muß ich dich leider enttäuschen... Dazu gibt es keine Regelung...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

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                      • #12
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        @Großer: Mit der baulichen Trennung hast du völlig Recht... aber bei den mehreren Fahrstreifen pro Richtung muß ich dich leider enttäuschen... Dazu gibt es keine Regelung...
                        hmmm...so hab ich das 1984 bei meiner Fahrlehrerausbildung aber mal gelernt...
                        werd mal zu Hause gucken,ob ich die alten Unterlagen noch finde...
                        im Laufe der Zeit hat sich ja einiges geändert:)

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                        • #13
                          eine frage: zählt eine doppelte weiße linie als bauliche trennung? glaube das mal so gelernt zu haben???? wie schnell darf ich dann dort fahren? antwort auch an roje-service@online.de gruß
                          roman

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                          • #14
                            Zitat von campingfreund Beitrag anzeigen
                            eine frage: zählt eine doppelte weiße linie als bauliche trennung? glaube das mal so gelernt zu haben???? wie schnell darf ich dann dort fahren? antwort auch an roje-service@online.de gruß
                            roman
                            Definitiv NEIN! Eine bauliche Trennung muss (wie der Name sagt...) baulich sein... Also ein Grünstreifen ja... Leitplanken ja... Striche auf der Straße nein...
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

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                            • #15
                              Ich muss auch noch mal fragen, da hier zu viel Info zu schwierig ausgedrückt ist.

                              Im Ort darf ich immer mit dem LKW so schnell fahren, wie es ausgeschildert ist oder?
                              Damit meine ich natürlich auch, 50 km/h wenn hinter dem Ortsschild nichts weiter steht.

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