Wie im Amtsschimmel angekündigt hier zum Thema ääääääääääääähm:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Das VZ 274 (StVO § 42)
verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.
Heisst nix anderes als: In der Ortschaft darfst du mit jedem Fahrzeug (egal ob Pferdefuhrwerk, Fahrrad oder auch LKw) das fahren was am Schild steht... Diese Schilder werden innehalb der Ortschaft nur dort aufgestellt, wo es dem Verkehrsfluss förderlich ist. Dort wäre ein LKw der langsamer fährt als alle Anderen ein größeres Hindernis als die Gefahr die durch die höhere Geschwindigkeit entsteht. Außerhalb der Ortschaft, wo PKw z.B. normalerweise 100km/h fahren dürfen überwiegt die Gefahr durch den deutlich längeren Überholweg...
Paradox: wenn innerhalb der Ortschaft höhere Gechwindigkeiten als 80km/h zugelassen sind darf auch der Lkw dieses Tempo (Achtung! Aber nicht schneller als 90km/h !!StVZO §57c!!) grundsätzlich ungestraft fahren...
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Das VZ 274 (StVO § 42)
verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.
Heisst nix anderes als: In der Ortschaft darfst du mit jedem Fahrzeug (egal ob Pferdefuhrwerk, Fahrrad oder auch LKw) das fahren was am Schild steht... Diese Schilder werden innehalb der Ortschaft nur dort aufgestellt, wo es dem Verkehrsfluss förderlich ist. Dort wäre ein LKw der langsamer fährt als alle Anderen ein größeres Hindernis als die Gefahr die durch die höhere Geschwindigkeit entsteht. Außerhalb der Ortschaft, wo PKw z.B. normalerweise 100km/h fahren dürfen überwiegt die Gefahr durch den deutlich längeren Überholweg...
Paradox: wenn innerhalb der Ortschaft höhere Gechwindigkeiten als 80km/h zugelassen sind darf auch der Lkw dieses Tempo (Achtung! Aber nicht schneller als 90km/h !!StVZO §57c!!) grundsätzlich ungestraft fahren...
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