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Füße hoch und ein Bier am Steuer

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  • Füße hoch und ein Bier am Steuer

    Ein Feierabend-Bier am Steuer? Weder Strafgesetzbuch noch Straßenverkehrsordnung verbieten dies. Die Zeitschrift "Auto Bild" listet in ihrer neuen Ausgabe skurrile Regeln auf, was unterwegs erlaubt und was verboten ist. Bier am Steuer ist demnach grundsätzlich erlaubt. Begeht man aber einen Fahrfehler, könnte das auf die Alkoholisierung zurückzuführen sein und es droht eine Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt. Dafür genügen 0,3 Promille.

    Ähnlich kurios sind die Regeln bei Navigationssystemen: Es ist zwar erlaubt, während der Fahrt das Navi zu bedienen, also auch neue Fahrziele einzugeben. Eine SMS mit dem Handy zu schreiben oder das bloße Lesen einer Kurznachricht ist dagegen tabu. Vorsicht ist auch bei Mobiltelefonen mit integrierten Navis geboten, denn während der Fahrt dürfen Handys grundsätzlich nicht benutzt werden. Lediglich das Umlegen des Handys ist erlaubt, schon der Blick auf die Handy-Uhr ist allerdings strafbar. Ein Schwätzchen mit einem Funkgerät in der Hand - wie es viele Brummifahrer tun - ist dagegen kein Vergehen.

    Im Stau Zeitung zu lesen, den linken Fuß aufs Armaturenbrett zu legen oder mit Kopfhörern zu fahren ist nicht verboten. Kommt es dadurch aber zu einem Unfall, riskiert der Fahrer die Mit- oder sogar die Alleinschuld. Das gilt auch fürs Schuhwerk. Prinzipiell darf man mit jeder Art von Schuhen fahren. Beim Unfall kann man einem Fahrer mit ungeeigneter Fußbekleidung aber Mitschuld oder Fahrlässigkeit anlasten.
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Es ist auch nicht verboten, ein Navi mit Radarwarner zu erstehen - nur der Betrieb desselben ist verboten.
    Etwa 5 Jahre lang bin ich sehr viel in Zweierbesatzung unterwegs gewesen. In dieser Zeit hab ich während der Fahrt permanent Radio über Kopfhörer gehört, damit auch das Funkgerät betrieben, damit mein Mann hinten im Bett seine Ruhe hat und schlafen kann. Ich wurde nirgends in Europa dafür belangt (wahrscheinlich wollten die Kontrolleure meinen Mann nicht wecken - lach).
    headbanging
    Carola :)

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    • #3
      Auch mit Kopfhörer fahren ist meines Wissens nach nicht verboten. Im Gegensatz dazu, ist das Schlafen in der Koje bei der Fahrt sehr wohl verboten :terminator:
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        Navi mit Blitzermelder darfst du für die Routenplanung verwenden, aber nicht fürdie Navigation... und für LKw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr gilt durch die Vorschriften der BG die Regelung beim Fahren Schuhwerk zu tragen das hinten geschlossen ist, (Sandale mit Riemen um den Hacken: ja - Flipflops: nein...)
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          es steht auch nichts in der stvo wie viel db ein radio maximal haben darf - aber werden zb retungsdienste durch überhören von den sirenen behindert ist das auch ein vergehen

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
            Im Gegensatz dazu, ist das Schlafen in der Koje bei der Fahrt sehr wohl verboten :terminator:
            Tommy, ist das richtig?

            Es geht mir nicht um das "Austricksen" der Lenk- und Ruhezeitverordnung - aber was ist, wenn der Beifahrer hundemüde ist und eine Mütze voll Schlaf nehmen möchte? Welche §§ gelten da? Verstoss gegen die Anschnallpflicht?
            Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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            • #7
              ist eigendlich ganz einfach zu beantworten
              das bett ist keine geeignete sitzmöglichkeit mit gurtvorrichtung - das heist wenn schlafen dann auf dem beifahrersitz mit gurt natürlich

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              • #8
                Zitat von plato Beitrag anzeigen
                wenn schlafen dann auf dem beifahrersitz mit gurt natürlich
                Na toll, sehr bequem...

                Ok, es hat mich auch nur so interessiert...

                Danke für die Info.
                Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                • #9
                  Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                  Tommy, ist das richtig?

                  Es geht mir nicht um das "Austricksen" der Lenk- und Ruhezeitverordnung - aber was ist, wenn der Beifahrer hundemüde ist und eine Mütze voll Schlaf nehmen möchte? Welche §§ gelten da? Verstoss gegen die Anschnallpflicht?
                  soweit ich weiß,darf man sich ins Bett legen,wenn eine geeignete Sicherung(das Netz) vorhanden ist...nur diese Zeit im Bett zählt nicht als Ruhezeit,da das Fahrzeug nicht steht

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                  • #10
                    Dieses Netz ersetzt mit Sicherheit keinen Gurt. Ich wäre sehr verwundert wenn ein "Netz" das schlafen wärend der Fahrt ermöglichen würde.
                    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                    • #11
                      Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                      Dieses Netz ersetzt mit Sicherheit keinen Gurt. Ich wäre sehr verwundert wenn ein "Netz" das schlafen wärend der Fahrt ermöglichen würde.
                      Dazu gab es vor kurzem ein Urteil.
                      Darin wurde gesagt, dass das Schlafen im Bett während der Fahrt sehr wohl gestattet ist. Wie schon geschrieben zählt dies aber nicht als Ruhezeit.

                      Wenn ich das Urteil noch finde, stelle ich es später noch hier rein..

                      Edit: http://www.verkehrsrundschau.de/nutz...ig-642758.html

                      Dazu gab es zwar noch ein neueres Urteil, allerdings finde ich das im Moment nicht.
                      V8 - Aus Freude am Tanken....

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                      • #12
                        Ein Urteil dazu wäre interessant. Denn eine "echte" Sicherung ist dieses Netzt wohl nicht. Es ist doch das zwischen den Sitzen gemeint?!
                        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                        • #13
                          In den Bestimmungen zum Thema Lenk- und Ruhezeit ist bei Bereitschaftszeit folgendes geregelt: Zeiten als Beifahrer und währen der Fahrt in der Schlsfkabine verbrachte Zeit gilt als Bereitschaftszeit, nicht als Ruhezeit... aber sehr wohl als Lenkzeitunterbrechung im Sinne der VO... Allerdings hab ich noch nichts gefunden wo etwas steht wie diese Schlafkabine beschaffen sein muß...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #14
                            Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                            Ein Urteil dazu wäre interessant. Denn eine "echte" Sicherung ist dieses Netzt wohl nicht. Es ist doch das zwischen den Sitzen gemeint?!
                            eimal da und dann hast du(je nach Lkw )oben am Bett 2 Gurte,zwischen denen ein Netz ist...
                            und warum soll es nicht als Sicherung gegen Rausfallen gelten???

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                            • #15
                              Weil du bei einem Unfall durch die ganze Hütte geschleudert wirst. Bei einer Bremsung mag es dich ja noch halten, aber wenn es wirklich knallt? :no:

                              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

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