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ADR Klasse 1 - wo machen?

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  • ADR Klasse 1 - wo machen?

    Hallo,

    ich habe mir vorsichtshalber zuerst einmal die Beiträge in dieser Rubrik angeschaut, aber keine Antwort auf meine Frage finden können, daher hier mal meine Frage an alle:

    Ich möchte meinen ADR Schein um die Klasse 1 erweitern. Ab und an können wir den bei uns im Betrieb wohl gebrauchen und da wir bislang nur einen Kollegen mit Klasse 1 haben bietet sich das ja auch an.

    Ich wohne am Niederrhein. Ich habe schon im Netz gegoogelt und bislang keine vernünftige Info gefunden wo ich die Klasse 1 machen kann. Bei der Dekra war man mit dieser Frage auch schon überfordert. Ich hatte eigentlich gehofft das ich die Klasse 1 vielleicht irgendwo in Duisburg, Düsseldorf oder so machen könnte. Denn eigentlich wollte ich dafür nicht extra nach Hannover fahren....

    Alos, hat jemand vielleicht eine Adresse oder eine Kontaktperson für mich???

    Allzeit gute Fahrt

    Gobo2002

  • #2
    Zitat von Gobo2002 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe mir vorsichtshalber zuerst einmal die Beiträge in dieser Rubrik angeschaut, aber keine Antwort auf meine Frage finden können, daher hier mal meine Frage an alle:

    Ich möchte meinen ADR Schein um die Klasse 1 erweitern. Ab und an können wir den bei uns im Betrieb wohl gebrauchen und da wir bislang nur einen Kollegen mit Klasse 1 haben bietet sich das ja auch an.

    Ich wohne am Niederrhein. Ich habe schon im Netz gegoogelt und bislang keine vernünftige Info gefunden wo ich die Klasse 1 machen kann. Bei der Dekra war man mit dieser Frage auch schon überfordert. Ich hatte eigentlich gehofft das ich die Klasse 1 vielleicht irgendwo in Duisburg, Düsseldorf oder so machen könnte. Denn eigentlich wollte ich dafür nicht extra nach Hannover fahren....

    Alos, hat jemand vielleicht eine Adresse oder eine Kontaktperson für mich???

    Allzeit gute Fahrt

    Gobo2002
    ich wohne ja in Braunschweig...hier bietet die Dekra,der Tüv und die Fahrschule Seela ADR Klasse 1 an...wie das im Ruhrgebiet ist,weiß ich leider nicht :noclue:

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    • #3
      Also ich habe meinen bei der Dekra gemacht. Der 1er wird aber recht wenig angeboten.

      Bergisch Gladbach
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      Leverkusen
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      Düsseldorf (Dort steht zwar nichts vom 1er, da sie aber den 7er anbieten, halte ich die Wahrscheinlichkeit recht hoch.)
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      Mehr kann ich dir auf die Schnelle nicht dazu geben.

      NACHTRAG:

      Vielleicht auch hier.
      Zuletzt geändert von Querdenker; 22.11.2009, 07:38.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        Den Aufbaukurs Kl.1 bieten diverse LKW-Fahrschulen an. Bei uns in Hannover macht es die Fahrschule Wesner in Lehrte-Hämlerwald.
        Da mußt du dich in deinem Raum mal erkundigen.
        Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

        Kommentar


        • #5
          Also bei uns bietet das der TÜV an,aber es kann sein,dass man etwas warten muß,bis die nen Kurs zusammen haben.
          Gruß Holger :D:D

          Kommentar


          • #6
            Versuche es doch mal hier: http://www.fahrschule-reinhold.de/

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            • #7
              Na dann mach Dich schon mal Nackedei, denn den bekommt nicht jeder.
              Mal abgesehen von den ganzen Führungszeugnissen wollen DIE auch was von bzw. über Deine Verwandten, Bekannten und den Freundeskreis wissen, selbst Dein Äußeres muss passen, sonst war's ein Satz mit X = nix. :36_1_37[1]:
              :classic: " Benutzt Klopapier beidseitig, und der Erfolg liegt auf der Hand " :36_7_11[1]:
              :harhar: " Für ein geistiges Duell müssen die Kontrahenten entsprechend / ausreichend bewaffnet erscheinen. "

              "
              Wer im Glashaus sitzt, sollte im Keller pinkeln."

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              • #8
                Hö? Für den ADR-Aufbaukurs Kl. 1 benötigt man ca. 180€, den ADR-Schein und einen Ausweis (Alles gleich zur Schulung mitbringen) Sonst wollen die nichts wissen.

                NACHTRAG:
                Was du meinst ist sicher der Sprengstoffschein.


                Den Braucht man zur Beförderung der Kl. 1 Güter zusätzlich.
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                • #9
                  Wie nun ? Für den Klasse 1 braucht man den normalen ADR-Schein und zusätzlich einen Sprengstoffschein? Was kostet der denn schon wieder ?

                  Kommentar


                  • #10
                    Ja, für Klasse 1 benötigst du eben ADR Kl. 1 und den "Sprengstoffschein".
                    Genaugenommen brauchst du den "Befähigungsschein nach § 20 SprengG"

                    Befähigungsschein
                    nach § 20 Sprengstoffgesetz


                    Wann benötigt man einen Befähigungsschein?
                    .
                    Beim Umgang oder Verkehr von explosionsgefährlichen Stoffen. Der Aufbaukurs Klasse 1 der ADR Bescheinigung muss zusätzlich zum Befähigungsschein absolviert werden. Die Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe ohne Befähigungsschein stellt eine Straftat dar.

                    Voraussetzungen:
                    .
                    Verantwortliche Personen nach § 19 SprengG müssen zur Erlangung des Befähigungsscheines

                    • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
                    • die erforderliche Fachkunde durch die Teilnahme an unseren Sonderlehrgang
                    • nach § 32 Abs. 1 der 1. SprengV nachgewiesen haben
                    • die erforderliche körperliche Eignung besitzen
                    • mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben.

                    Schulungsdauer:
                    .
                    1 Tag

                    Schulungsinhalte:
                    .
                    • Die Vorschriften des Gefahrgutrechts
                    • Wirkungsweisen von explosionsgefährlichen Stoffen
                    • Gebräuchliche explosionsgefährliche Stoffe
                    • Das Sprengstoffgesetz und die Sprengstoffverordnung
                    • Straf- und Bußgeldbestimmung

                    Gültigkeit:
                    .
                    Der Befähigungsschein ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer einen Wiederholungslehrgang in Anspruch nehmen. 3 Monate vor Ablauf sollte der Befähigungsschein bei der zuständigen Behörde neu beantragt werden.

                    Prüfung:
                    .
                    Die Prüfung besteht aus 15 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Es ist immer nur eine Antwort richtig und der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, indem er 11 von 15 Fragen richtig beantwortet hat. Der Teilnehmer hat für die Prüfung 30 Minuten Zeit.
                    Die Durchführung der Prüfung erfolgt unter Aufsicht des Gewerbeaufsichtsamtes am jeweiligen Schulungsort.




                    Dazu kommt:

                    "Der Befähigungsnachweis erlischt, wenn der Befähigungsscheininhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Ausstellung begonnen oder zwei Jahre lang nicht ausgeübt hat." (§ 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 11 SprengG)

                    Zu den Kosten kann ich nichts sagen, denka aber er wird um die 200,-€ liegen.

                    Hoffe ich konnte helfen.
                    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

                    Kommentar


                    • #11
                      Dankeschön.
                      Ja du konntest mir helfen. Hat sich erledigt, denn so Hochexplosives Zeugs will ich garnicht fahren ;-)

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                      • #12
                        Hallo.

                        Mal ein Thema wo ich garnicht zu sagen kann.
                        Kann mir aber folgendes vorstellen warum man den ganzen Papierkram braucht.
                        Damit keiner auf die Idee kommt

                        Ironie (Spass) an

                        Ein LKW voll in berlin und Brüssel vorbeischicken. Explodieren lassen. (Aber ohne drittschäden) Vielleicht kommen die denn mal drauf Gezetze zu machen die jeder verstehen kann.

                        Ironie (Spass) aus

                        mfg

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                        • #13
                          Sagen wir es mal so: Auch wenn es nicht den Anschein hat, auch der ADR Klasse 1 hat seine Berechtigung. Es geht beim ADR kurs Klasse1 um das Gefahrgutrecht und die Beförderung auf der Straße und bei dem Lehrgang an der Sprengschule geht es um die die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Genehmigung – des sogenannten Befähigungsscheines nach § 20 SprengG – zum Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen.
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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