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Was machen gegen keine Ladegutsicherung

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  • Was machen gegen keine Ladegutsicherung

    Hi.

    Wie heute erlebt:

    Person kommt mit nem SUV zum Kunden und Kauft eine Rolle PE Druckrohr mit nem Durchmesser von ca. 2,80m.

    Legt diese auf die Dachreling und "sichert" diese mit "Malerkreppband".

    Auf meine Aussage das er so nicht Fahren darf meinte er es geht ,mich garnix an. und is abgehauen.

    Was kann ich als eher unbeteiligter, oder auch der Verlader tun gegen sowas.

    Danke schonmal.

  • #2
    Ich denke wenn er es verladen hat muss er es auch absichern, du jedenfalls solltest aus der Verantwortung sein.

    Ist da jemand anderer Meinung?
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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    • #3
      Das ich aus der Verantwortung bin ist klar, da ich da ja auch nur lade. Nur der Verlader hat es ihm hingestellt, weder aufs Auto drauf, noch gesagt leg es da drauf. nur er hat den Zonk wenn was passiert oder?

      Wie man vielleicht merkt mag ich meinen Verlader. :D

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      • #4
        Zitat von Whity Beitrag anzeigen
        Hi.

        Wie heute erlebt:

        Person kommt mit nem SUV zum Kunden und Kauft eine Rolle PE Druckrohr mit nem Durchmesser von ca. 2,80m.

        Legt diese auf die Dachreling und "sichert" diese mit "Malerkreppband".

        Auf meine Aussage das er so nicht Fahren darf meinte er es geht ,mich garnix an. und is abgehauen.

        Was kann ich als eher unbeteiligter, oder auch der Verlader tun gegen sowas.

        Danke schonmal.
        2,80 m ??
        Kein Bier für Schröter



        Gruß Lutz

        Der Waldgeist

        Kommentar


        • #5
          Ja 2m und 80 cm im Durchmesser, also die gesammte rolle mein ich jetzt. Man könnte auch sagen 280cm oder auch 2800mm...

          um es bildlich darzustellen.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Whity Beitrag anzeigen
            Ja 2m und 80 cm im Durchmesser, also die gesammte rolle mein ich jetzt. Man könnte auch sagen 280cm oder auch 2800mm...

            um es bildlich darzustellen.
            Alles klar :brightidea:
            Kein Bier für Schröter



            Gruß Lutz

            Der Waldgeist

            Kommentar


            • #7
              Freut mich das ich dir klarheit verschafft habe. Ich hab es auch irgendwie doof ausgedrückt. wobei mich 2,8m durchmesser des Rohres auch nich mehr wirklich schocken könnte glaub ich. habe am Montag 2 Abwasserbögen mit 1m durchmesser auf dem LKW gehabt.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Whity Beitrag anzeigen
                Das ich aus der Verantwortung bin ist klar, da ich da ja auch nur lade. Nur der Verlader hat es ihm hingestellt, weder aufs Auto drauf, noch gesagt leg es da drauf. nur er hat den Zonk wenn was passiert oder?

                Wie man vielleicht merkt mag ich meinen Verlader. :D
                wenn was passiert und der Kunde sagt:"das hat man mir so aufgeladen"...
                dann hat der Verlader den Zonk...
                der Verlader hätte sich vielleicht etwas unterschreiben lassen müssen,wo drin steht,das der Kunde selbst verlädt und für die Ladungssicherung verantwortlich ist

                Kommentar


                • #9
                  Auf dem Lieferschein steht das so drauf, das der Kunde, bzw Frachtführer auf die Ladungssicherung hinmgewiesen wurde und dafür Verantwortlich ist.

                  Nur ob das so wasserdicht ist, weiss ich halt auch nicht.

                  Aber primär geht es mir darum ob ich ne handhabe gegen den habe wenn er so ignorant ist und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Whity Beitrag anzeigen
                    Auf dem Lieferschein steht das so drauf, das der Kunde, bzw Frachtführer auf die Ladungssicherung hinmgewiesen wurde und dafür Verantwortlich ist.

                    Nur ob das so wasserdicht ist, weiss ich halt auch nicht.

                    Aber primär geht es mir darum ob ich ne handhabe gegen den habe wenn er so ignorant ist und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
                    ist eine schwierige Sache...wenn das auf dem Lieferschein steht,sollte man annehmen,das deine Firma sich da beim Anwalt schlau gemacht und sich abgesichert hat...die einzige Möglichkeit,die mir einfällt,ist das du entweder androhst die Polizei zu rufen oder sie tatsächlich rufst...nur dann wird der Kunde nie wieder kommen und durch Mundpropaganda andere vielleicht auch wegbleiben...wenn dann deine Firma noch davon erfährt,das du die Polizei gerufen hast,sie durch den Lieferschein abgesichert ist,dann kann sie dir geschäftschädigendes Verhalten vorwerfen und dir eventuell kündigen...
                    am Besten wäre es wahrscheinlich,wenn du firmenintern deine Frage klärst...irgendeine Führungsperson bei euch sollte dir da weiterhelfen können

                    Kommentar


                    • #11
                      Grundsätzlich ist der Fahrer primär in der Pflicht, egal ob er beladen wird (dann muß er kontrollieren) oder selbst belädt... der Fahrer hat die Lasi zu sicherzustellen und steht dafür grade...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                      Kommentar


                      • #12
                        Das Verkehrsrecht fordert Verkehrssicherheit.

                        Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Ladungssicherung ist das Strassenverkehrsrecht.
                        So besagt §22 StVO aus, das die Ladung, die Geräte zur Ladungssicherung und die Ladeeinrichtungen Verkerssicher zu verstauen sind.

                        Diese Vorschrift benennt übrigens keinen Verantwortlichen für die Ladungssicherung!

                        Daraus folgt:
                        Ladungssicherung ist nicht nur Aufgabe des Fahrers oder des Verladers. Für die Ladungssicherung sind alle am Transport beteiligten Personen verantwortlich.

                        Dennoch ist der Fahrzeugführer jene Person die das Fahrzeug in eigener Verantwortung übernimmt und auf öffentlichen Straßen führt.

                        Deshalb muss gemäß §23 StVO der Fahrer dafür sorgen, dass Fahrzeug und Ladung vorschriftsmäßig sind.

                        Das soll heißen: Wenn der Verlader ein Fahrzeug vom Hof läßt, mit wissen das die Ladungssicherung nicht in Ordnung ist, kann er mit zur Verantwortung gezogen werden.

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                        • #13
                          Praxisbeispiel:

                          Bei den Baumrkten bei uns. z.B. Hornbach. gilt die Betriebsanweisung. keine Personen beim Beladen zu helfen da wir kein Verlader sind. Der Kunde hat die Ware an der Kasse übernommen und steht mit der weiteren Beförderunng alleine dar.

                          Sollte ein Mitarbeiter bei der Beladung helfen, tritt er als Verlader ein, und kann unter umständen mit haftbar gemacht werden.

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