Im Internet ist viel Information, aber auch viel Daten-Müll. Einige besonders witzige Gesellen verbreiten regelmäßig echt wirkende Falschmeldungen und beunruhigen damit die Adressaten solcher E-Mails. Derzeit kursiert eine solche Falschmeldung über ein angebliches Gesetz, das ab 2010 erhebliche Nachteile für Besitzer des alten Rosa-Führerscheins bedeutet. „Das ist Blödsinn. Die Empfänger sollten an nicht personalisierte elektronische Post keine Zeit verschwenden“, sagt AK-Experte Christian Laireiter.
Und täglich grüßt ein lästiger Kettenbrief. Diesmal geht es um den Führerschein, beziehungsweise dessen Pflichtumtausch. In dem so genannten Hoax (englisch für „Scherz“) wird behauptet es gäbe ein Gesetz, das alle Besitzer der alten rosa Führerscheine ab Jänner 2010 verpflichtet, den neuen Scheckkarten-Schein zu beantragen. Außerdem soll angeblich alle fünf Jahre eine Kontrolle oder Nachschulung erfolgen - auch ohne Verfehlungen im Verkehr. Dem könne man nur dann entgehen, wenn der neue Schein noch 2009 beantragt wird.
Umstieg ist möglich aber bis 2033 nicht Pflicht
„Das ist natürlich kompletter Schwachsinn“, stellt AK-Verkehrsexperte Christian Laireiter klar. Die alten unbefristet ausgestellten Führerscheine sind noch bis Anfang 2033 gültig, so lange der Besitzer am Foto eindeutig erkennbar ist. Gemäß einer EU-Richtlinie sollen zwar ab 2013 einheitliche Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten ausgestellt werden, aber das wird die bereits ausgefolgten alten Führerscheine nicht berühren. „Das Umsteigen auf den neuen Schein im Scheckkartenformat ist möglich, aber nicht verpflichtend“, so Laireiter weiter. Die Falschmeldung wird außerdem auch auf der Webseite des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie widerlegt: www.bmvit.gv.at
Quelle: AK
Und täglich grüßt ein lästiger Kettenbrief. Diesmal geht es um den Führerschein, beziehungsweise dessen Pflichtumtausch. In dem so genannten Hoax (englisch für „Scherz“) wird behauptet es gäbe ein Gesetz, das alle Besitzer der alten rosa Führerscheine ab Jänner 2010 verpflichtet, den neuen Scheckkarten-Schein zu beantragen. Außerdem soll angeblich alle fünf Jahre eine Kontrolle oder Nachschulung erfolgen - auch ohne Verfehlungen im Verkehr. Dem könne man nur dann entgehen, wenn der neue Schein noch 2009 beantragt wird.
Umstieg ist möglich aber bis 2033 nicht Pflicht
„Das ist natürlich kompletter Schwachsinn“, stellt AK-Verkehrsexperte Christian Laireiter klar. Die alten unbefristet ausgestellten Führerscheine sind noch bis Anfang 2033 gültig, so lange der Besitzer am Foto eindeutig erkennbar ist. Gemäß einer EU-Richtlinie sollen zwar ab 2013 einheitliche Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten ausgestellt werden, aber das wird die bereits ausgefolgten alten Führerscheine nicht berühren. „Das Umsteigen auf den neuen Schein im Scheckkartenformat ist möglich, aber nicht verpflichtend“, so Laireiter weiter. Die Falschmeldung wird außerdem auch auf der Webseite des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie widerlegt: www.bmvit.gv.at
Quelle: AK
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