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Guttenberg wünscht sich starke Einsatzarmee

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  • Guttenberg wünscht sich starke Einsatzarmee

    Verteidigungminister Guttenberg will die Bundeswehr noch stärker zur Einsatzarmee umbauen. In seiner Rede vor dem Bundestag forderte er außerdem einen klaren Ziel- und Zeitplan für den Afghanistan-Einsatz - und warnte: Dort seien Gefahr, Verwundung und auch Tod allgegenwärtig...

    10.11.2009 http://www.spiegel.de/politik/deutsc...660527,00.html


    Davon abgesehen das die Nummer in Afghanisten in meinen Augen ein Angriffskrieg und damit für uns "Verfassungswidrig" ist. Könnte der Wunsch einer "starken Armee" nicht auch andere Gründe haben?

    Schäuble will Grundgesetzänderung nach der Wahl,
    Die Bundeswehr soll auch innerhalb Deutschlands aktiv werden dürfen, fordert Innenminister Schäuble. Dazu will der CDU-Politiker in der nächsten Legislaturperiode das Grundgesetz entsprechend ändern - in der Großen Koalition scheiterte sein umstrittenes Vorhaben an der SPD...

    27.08.2009 http://www.spiegel.de/politik/deutsc...645345,00.html


    Ich glaube i.d.R. ja eher weniger an Zufälle, aber Mensch, DAS ist doch mal ein "Zufall" was? Ein Schelm wer böses dabei denkt.

    Wie steht ihr dazu? Bundeswehr innerhalb unserer Grenzen einsetzen oder nicht?
    Ich sage dass, solange es zivile Einsätze sind, wie Deiche flicken, Sanitäter bei Unglücken stellen usw. ist die Hilfe gern gesehen. Schließlich sollen sie Deutschland schützen, und das kann man oft auch ohne Waffen.
    Aber "Polizeiaufgaben" und ähnliches im inneren sollten und dürften sie nicht übernehmen. OK, es ist "nur" die Bundeswehr, aber es ist und bleibt eine Armee. Und eine Armee sollte NIE auf die eigenen Leute geschickt werden. (Auf Fremde ist schon schlimm genug)
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Salut Querdenker,
    nach bestimmten Gesichts-Ansichtspunkten ist die BW in Afganisthan verfassungswidrig , je nachdem welche Verfassung gemeint ist.
    (deutsche oder EU),
    nach der Haager Landkriegsordnung 100%ig.
    Sonst hatte ich das schon mal irgendwo gepostet ZMZ
    (Zivil militärische Zusammenarbeit)
    Schön das noch jemand etwas weiter denkt.
    Hoffe das es niemals dazu kommen wird ,
    aber nach LIS - Vertrag , wird das ja noch legitimiert.
    Einmal sind die Deutschen ja schon drum rumgekommen.
    Neues Motto ,
    Traue niemanden,sei misstrauisch und recheriere selber,
    dann bilde Dir Deine eigene Meinung(ohne Bildzeitung).
    Nicolas Hofer

    ps wer Bock hat kann ja googeln
    „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
    an Deines Volkes Auferstehn.
    Laß niemals Dir den Glauben rauben,
    trotz allem, allem was geschehn.
    Und handeln sollst Du so,
    als hinge von Dir und Deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge,
    und die Verantwortung wär Dein.“

    Johann Gottlieb Fichte, 1804

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    • #3
      Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
      Davon abgesehen das die Nummer in Afghanisten in meinen Augen ein Angriffskrieg und damit für uns "Verfassungswidrig" ist.
      Richtig und da die Systemparteien regelmäßig gegen die Verfassung verstoßen sollte ein Verbotsantrag gestellt werden um diese Parteien zu verbieten.
      Die Chancen dafür sind gleich Null, denn die Systemparteien wissen genau das sie gegen keine Verfassung verstoßen können, wie kann man gegen etwas verstoßen was nicht existiert.
      Könnte der Wunsch einer "starken Armee" nicht auch andere Gründe haben?
      Die Bundeswehr ist nur eine Hilfstruppe die die Interessen der USA/Israel zu unterstützen hat.
      Und eine Armee sollte NIE auf die eigenen Leute geschickt werden.
      Um Macht und Geld zu sichern werden "Demokraten" auf jeden Fall den Befehl erteilen sollte es zu inneren Unruhen kommen. Polizeikräfte reichen dazu nicht aus und womöglich werden diese als unzuverlässig eingeschätzt um gewaltsam gegen die eigene Bevölkerung vorzugehen. Um alle Unwägbarkeiten auszuschließen muss die Bundeswehr eingesetzt werden können, ob die bereit ist auf die eigene Bevölkerung zu schießen das weiß der Fuchs.
      Zitat von Thomas63 Beitrag anzeigen
      Einmal sind die Deutschen ja schon drum rumgekommen.
      Was meinst du damit ?

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
        Davon abgesehen das die Nummer in Afghanisten in meinen Augen ein Angriffskrieg und damit für uns "Verfassungswidrig" ist.
        Zitat von Reisswolf Beitrag anzeigen
        Richtig und da die Systemparteien regelmäßig gegen die Verfassung verstoßen sollte ein Verbotsantrag gestellt werden um diese Parteien zu verbieten.
        Die Chancen dafür sind gleich Null, denn die Systemparteien wissen genau das sie gegen keine Verfassung verstoßen können, wie kann man gegen etwas verstoßen was nicht existiert.
        @Reisswolf: Die Bundesrepublik Deutschland hat keine "Verfassung", sondern ein "Grundgesetz". Das solltest du eigentlich wissen...

        Trotzdem gibt es in Deutschland die Institution des "Bundesverfassungsgerichts". Das kann auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden.

        Voraussetzungen:
        1. Du siehst dich in einer deiner Grundrechte beeinträchtigt.
        2. Der zivile Rechtsweg ist ausgeschöpft.

        Viel Spass beim Versuch, die CDU und die SPD verbieten zu lassen!

        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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        • #5
          Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
          @Reisswolf: Die Bundesrepublik Deutschland hat keine "Verfassung", sondern ein "Grundgesetz". Das solltest du eigentlich wissen.
          Das die BRD keine Verfassung hat sondern ein alliiertes Grundgesetz habe ich schon nach der Schule erfahren.
          Wenn die BRD keine Verfassung hat, was schützt dann der Verfassungsschutz ?
          Staatsschutz wäre wohl als Bezeichnung passender gewesen, dieser Staatsschutz schützt die Systemparteien davor das niemand ihnen Macht und Geld entziehen soll.
          Wer weiß wie lange das noch funktionieren wird.
          Trotzdem gibt es in Deutschland die Institution des "Bundesverfassungsgerichts". Das kann auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden.
          Viel Spass beim Versuch, die CDU und die SPD verbieten zu lassen!
          Durch das Bundesverfassungsgericht wird garantiert keine Systempartei verboten, ein Antrag ist daher Zeitverschwendung.
          Die Systemparteien schieben nur Richter auf diese Posten die entweder ein Parteibuch wie zum Beispiel:
          Präsident Prof. Dr. Dres. h.c. Papier, CSU
          BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt, SPD
          BVR Prof. Dr. Bryde, Grüne
          BVR Schluckebier, CDU
          in der Tasche haben oder parteilose Richter die den Systemparteien wohl gesonnen sind.
          Eine Parteiendiktatur wie es besser nicht mehr geht und deshalb sind Angriffskriege im Auftrag der Ostküste kein Problem. Wenn weiteres Kanonenfutter für Afghanistan benötigt wird, die Systemparteien liefern gehorsam das benötigte Material dafür. Alles für einen guten Zweck natürlich, zivile Aufbauhilfe.

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          • #6
            Nun würde ich dennoch gerne wissen wie ihr zu Einsätzen der Bundeswehr im Landesinneren steht.

            Ob es zZt. nun ein GG oder einer Verfassung ist, ist erstmal "egal". Denn auch wenn das GG nicht "gültig" sein sollte, ändert es wenig an der Tatsache das einige Politiker die BW einsetzen/verstärken möchten.
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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            • #7
              Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
              Nun würde ich dennoch gerne wissen wie ihr zu Einsätzen der Bundeswehr im Landesinneren steht.
              Da müsste unterschieden werden um was für Einsätze es sich handelt.
              Zivile Einsätze Ja, militärische Einsätze Nein.
              Zivile Einsätze der Bundeswehr gab es schon, "Demokraten" denken weiter, sie wissen das es in absehbarer Zukunft hier richtig krachen wird wenn erst der letzte deutsche Michel aus seinen Schlaf erwachen sollte und erkennt was "Demokraten" mit und aus ihn gemacht haben.
              Bis es soweit ist wird noch einige Zeit vergehen, aber "Demokraten" sorgen vor, sie wollen so lange wie möglich Macht und Geld erhalten wissen.
              Deshalb benötigen sie unter anderen die Bundeswehr um eventuelle Unruhen militärisch niederschlagen zu können.

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              • #8
                Ja Reisswolf, das gleiche denke ich auch. Und wenn ich solche Meldunge wie:

                Thursday, 17. September 2009
                Lissabon-Vertrag wurde „unbemerkt“ während des Wahlkampfes durchgepeitscht. Der Vorgang fand am 26.08.09 und am 08.09.09 in drei Lesungen und Abstimmungen statt. Mit dem Schnellschuss der soll offensichtlich Druck auf die Irländer ausgeübt werden...
                [...]
                Im Juni erst erklärte das Bundesverfassungsgericht das Deutsche Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon für verfassungswidrig und forderte somit einen Volksentscheid aller Bürger, bevor man sich dieser EU-Unterwerfung anschließen dürfe. Die Folge dieser klaren „Ansage“ hätte eine großflächige Diskussion sein müssen - aber nichts dergleichen geschah.
                [...]
                Aus dem Lissabonner Vertrag ergibt sich, dass die Grundrechtecharta verbindlich ist, aus der sich ergibt: Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt und hingerichtet werden! Aber…

                Nun gibt es kaum einen Vertrag ohne „Kleingedrucktes“:

                „Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet, wenn es erforderlich ist, einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“

                Eine weitere „Ausnahme“ zur Todesstrafe von EU-Bürgern gilt:

                „Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“...

                http://www.mmnews.de/index.php/20090...afe-durch.html



                lese, steht auch der Wunsch nach einer starken Armee in einem anderen Licht.
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                • #9
                  Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                  Schäuble will Grundgesetzänderung nach der Wahl,
                  Die Bundeswehr soll auch innerhalb Deutschlands aktiv werden dürfen, fordert Innenminister Schäuble.
                  Deshalb darf die Bundeswehr schon fleißig üben.

                  Schießen irgendwann wieder Deutsche auf Deutsche. Jahrzehnte lange Gehirnwäsche und regelmäßige Versuche Deutsche zu verblöden lassen nichts Gutes erahnen.

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                  • #10
                    Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                    Nun würde ich dennoch gerne wissen wie ihr zu Einsätzen der Bundeswehr im Landesinneren steht.
                    Zitat von Reisswolf Beitrag anzeigen
                    Da müsste unterschieden werden um was für Einsätze es sich handelt.
                    Zivile Einsätze Ja, militärische Einsätze Nein.
                    Zivile Einsätze: Ja natürlich! Wofür haben wir denn die grüngekleideten Jungs mit ihrem sauteuren Technikspielzeug?!? Bei Naturkatastrophen, ernsten Störfällen in einem Atomkraftwerk mit Austritt von Radioaktivität, oder auch einem Flugzeugabsturz einer Frachtmaschine im Rhein-Main-Gebiet über bewohntem Gebiet (beim Anflug auf den Frankfurter Flughafen), bei dem hochtoxische Stoffe freigesetzt werden - in allen solchen Fällen müssen Profis ran, die Ahnung haben. Es wäre ein Armutszeugnis für die Regierung, wenn sie in solchen Situationen das Know-How der BW-Spezialisten nicht in Anspruch nehmen würden.

                    @Reisswolf: Du lehnst militärische Einsätze im Landesinneren ab. Ich eigentlich auch - aber wer angegriffen wird, sollte sich auch verteidigen dürfen. Du hast einen interessanten Link gepostet:

                    Zitat von Reisswolf Beitrag anzeigen
                    Deshalb darf die Bundeswehr schon fleißig üben.
                    http://www.german-foreign-policy.com...6f3vlgoe2ltq30
                    Ich zitiere mal aus dem Text, den du verlinkt hst:

                    Hoher Franke II
                    Wie der Lokalpresse zu entnehmen ist, lag der Übung "Hoher Franke II" folgendes Szenario zugrunde: Einhergehend mit der "Ausweitung des Afghanistan-Einsatzes" sind auch die in der Bundesrepublik stationierten "Verbände der Luftverteidigung und der Luftraumüberwachung" ins Visier von Aufständischen und "Terroristen" geraten. Nicht näher bezeichnete Geheimdienste haben bei einer Fahrzeugkontrolle Papiere, Karten und Koordinaten der Stellung am Döbraberg konfisziert und daraus auf einen kurz bevorstehenden Angriff geschlossen.

                    Flugblätter und Feuergefechte
                    Dieser sei dann auch prompt erfolgt, heißt es weiter: Am ersten Tag des Manövers hätten es die eingesetzten Soldaten und Reservisten der Bundeswehr zunächst lediglich mit "harmlosen, Flugblätter verteilenden Friedensaktivisten" zu tun gehabt, sich dann aber "Feuergefechten im Wald" stellen müssen. Nach dem nächtlichen Beschuss eines Munitionstransporters sei am frühen Morgen des zweiten Manövertages die Luftwaffenstellung selbst attackiert worden, berichtet die Lokalpresse: "Ein Fahrzeug durchbrach den Checkpoint und explodierte, wobei viele Soldaten verletzt wurden." Daraufhin habe die Bundeswehr die "zivilen Hilfsorganisationen" THW, BRK, Bergwacht und Freiwillige Feuerwehr alarmiert, weil die Militärs deren Unterstützung benötigt hätten.

                    "Zivile" Helfer
                    Ihren Höhepunkt erreichte die Übung laut Lokalpresse mit einem Überfall von "Terroristen" auf den Radarturm der Luftwaffenstellung. Da die Angreifer dabei Panzerfäuste eingesetzt hätten, habe es sowohl im Inneren des Turmes als auch auf den umliegenden Gebäuden viele Schwerverletzte gegeben. Aufgabe der eingesetzten Militärs sei in dieser Situation die Bekämpfung der "Terroristen" gewesen, heißt es: "Soldaten schlugen mit Salven aus ihren Maschinengewehren die Angreifer in die Flucht beziehungsweise schalteten sie aus." Die Bergung der Verwundeten indessen sei von den "zivilen Hilfsorganisationen" übernommen worden: "Während das THW die Verletzten von den umliegenden Dächern barg, musste im Inneren des Turmes die Bergwacht Verletzte von der ersten Etage des Turmes aus rund 25 Metern Höhe abseilen."
                    Das war nur eine militärische Übung.

                    Aber nehmen wir mal an, irgendwelche Terroristen bombardieren das Brandenburger Tor. Oder sie setzen beim Münchner Oktoberfest Milzbranderreger frei. Und dann???

                    In solchen Situationen sehe ich den Verteidigungsfall gegeben. Die Bundesrepublik wird angegriffen. Nicht klassisch-militärisch, mit Panzerdivisionen und Infanterie, sondern so, wie es heute "modern" ist, eben terroristische Anschläge. Und in solchen Fällen sollte die Bundeswehr eingreifen. Nicht als Armee gegen die eigene Bevölkerung, sondern als Abwehr gegen Bedrohung von Aussen. Meine Meinung.
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                    • #11
                      Naja, für mich ist ein Terroranschlag eher ein Fall für die Polizei als für eine Armee. Und wenn der Terroranschlag sogar in Deutschland geplant worden ist, ist es nicht mal ein "Angriff von aussen". Oder?
                      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                      • #12
                        Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                        Naja, für mich ist ein Terroranschlag eher ein Fall für die Polizei als für eine Armee. Und wenn der Terroranschlag sogar in Deutschland geplant worden ist, ist es nicht mal ein "Angriff von aussen". Oder?
                        Mir ging es um die Ausmasse des Angriffs. Eine Briefbombe gegen einen Bürgermeister - da wird die örtliche Polizei locker mit fertig. Aber wenn Deutschland massiv angegriffen werden sollte (ich denke da an die Dimensionen von 9/11), dann braucht man alle Kräfte, die helfen können, einschliesslich der Bundeswehr.
                        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                        • #13
                          Naja, auch der 9/11 kam nicht wirklich "von aussen" alle Flieger starteten innerhalb der USA, und die "überführten Täter" hielten sich auch alle legal in den USA auf. Davon mal abgesehen das ich persönlich die ganze Sache mit 9/11 für den grössten Fake der Neuzeit halte.

                          Die Bundeswehr wird natürlich nur im Rahmen der "Terrorabwehr" eingesetzt... Hmm aber wenn ich mich umsehe, und sehe was schon jetzt im Namen der "Terrorbekämpfung" veranstaltet wird, wird mir übel wenn ich mir vorstelle das die Armee auch noch dazu gehören wird.

                          http://rettedeinefreiheit.de/ ist doch nur ein Anfang. Dazu kommt die "Vorsorge" die im Lisserbon-Vertrag getroffen wurde.

                          „Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet, wenn es erforderlich ist, einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“

                          Da frage ich mich wo das alles hinführen soll.
                          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                          • #14
                            Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                            Ich zitiere mal aus dem Text, den du verlinkt hast...
                            Du erwartest von diesem Text nicht wirklich das aus diesen hervorgeht worauf diese militärische Übung abzielt.
                            Tarnung ist alles.
                            "Demokraten" sind nicht blöd oder dumm, sie wissen genau was sie machen um die Bevölkerung zu täuschen.
                            Aber nehmen wir mal an, irgendwelche Terroristen bombardieren das Brandenburger Tor. Oder sie setzen beim Münchner Oktoberfest Milzbranderreger frei. Und dann???
                            Wenn irgendwelche Terroristen so etwas vorgehabt hätten warum haben sie es nicht schon getan. Das Anschläge passieren werden ist nicht auszuschließen, unwahrscheinlich ist es aber das dieses durch Terroristen geschehen könnte. Viel wahrscheinlicher ist das Anschläge durch westliche Geheimdienste durchgeführt werden, für den Großteil der Bevölkerung wäre es unvorstellbar das die Regierung kein Problem damit hätte die eigenen Bürger zu töten.
                            Aber wenn Deutschland massiv angegriffen werden sollte (ich denke da an die Dimensionen von 9/11), dann braucht man alle Kräfte, die helfen können, einschliesslich der Bundeswehr.
                            Selbstverständlich muss die Bundeswehr helfen wenn westliche Geheimdienste Anschläge verübt haben. Die Übung der Bundeswehr ist nicht nur auf Hilfsleistungen ausgerichtet und auch von den "Demokraten" nicht ausschließlich dafür vorgesehen.
                            Was den 11.09. betrifft hat Querdenker es richtig geschrieben.
                            Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                            Davon mal abgesehen das ich persönlich die ganze Sache mit 9/11 für den grössten Fake der Neuzeit halte.
                            Im Netz (von deutschen Systemseiten abgesehen) gibt es ausreichend Informationsmaterial die die offizielle Version eines terroristischen Anschlags widerlegen.

                            Es gibt viele Piloten die sagen, es ist unmöglich eine Passagiermaschine mit Höchstgeschwindigkeit in so schmale Ziele wie die World Trade C...


                            Im Gegensatz zu offiziellen Stellen der USA und seiner Kolonie die BRD sind die Gebrüder Grimm die reinsten Wahrheitsfanatiker gewesen als sie ihre Märchen geschrieben hatten.

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