Von Anfang an kann sich die Europäische Krankenversicherungskarte
(European Health Insurance Card, kurz: EHIC) als Sichtausweis auf der
Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befinden. Sie ersetzt den
bisher bei Krankheitsfällen im Ausland üblichen „Auslandskrankenschein“
und ermöglicht den Versicherten so eine unbürokratische medizinische
Behandlung im europäischen Ausland.
Die Europäische Krankenversicherungskarte weist europaweit einheitliche
Merkmale auf, wie zum Beispiel das EU-Emblem und die Anordnung der
Textfelder. Damit ist gewährleistet, dass die Karte in allen europäischen
Mitgliedstaaten erkannt und angewandt werden kann.
Es sind die Daten festgehalten, die für die Gewährung von medizinischen
Leistungen und für die Erstattung der Kosten im europäischen Ausland
gemäß dem europäischen Gemeinschaftsrecht notwendig sind.
Hierzu zählen
>>der Familienname und die Vornamen der Karteninhaberin/des
Karteninhabers,
>> das Geburtsdatum der Karteninhaberin/des Karteninhabers,
>> als persönliche Kennnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers
die ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer,
>> eine Kennnummer der Krankenkasse,
>> eine Kennnummer der Karte,
>> die Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufdatum).
Ergänzt werden diese Angaben um ein Unterschriftenfeld für die
Unterschrift der Karteninhaberin/des Karteninhabers sowie das EU-Emblem
und das Kürzel des Kartenausgabestaates (DE für Deutschland).
Die Europäische Krankenversicherungskarte
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, zum Beispiel als
Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte, können sich Versicherte im
europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung
medizinisch behandeln lassen. Es besteht ein Anspruch auf die Leistungen,
die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EUMitgliedstaates
unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der
voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.
Gesetzlich Versicherte werden mit der europäischen
Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island,
Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall
ambulant oder stationär behandelt.
Die medizinischen Leistungen können dort zu denselben Bedingungen in
Anspruch genommen werden, wie sie für die Versicherten des Gastlandes
gelten. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse
des Patienten erstattet.
Die elektronische Gesundheitskarte: ein wichtiger Schritt für
einen verbesserten Informationsaustausch in Europa
Mittelfristig sollen auch Gesundheitsdatensätze wie beispielsweise
Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen als freiwillige
Anwendungen der Gesundheitskarte europaweit verfügbar gemacht
werden können.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der beabsichtigte europaweit mögliche
Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten wird die Qualität der
medizinischen Versorgung und die Behandlungssicherheit der
Patientinnen und Patienten verbessern. Diejenigen, die freiwillig ihre
Gesundheitsdaten mittels der elektronischen Gesundheitskarte speichern
lassen, können später dann auch im europäischen Ausland besser
behandelt werden, weil Ärztinnen und Ärzte schnell auf Notfalldaten oder
andere wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Dokumentation der
eingenommenen Arzneimittel, zugreifen können. Hiervon werden vor
allem chronisch kranke Menschen profitieren.
Interoperabilität als Herausforderung
Voraussetzung dafür, dass im Behandlungsfall überall in Europa Ärztinnen
und Ärzte auf Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zugreifen
können, sind so genannte interoperable Infrastrukturen. Gemeint sind
damit beispielsweise rechtliche und vertragliche Grundlagen,
organisatorische Absprachen, technische Verbindungen und allgemeine
Vereinbarungen über die Struktur und Darstellung von Daten sowie deren
Bedeutung.
Erst solche Vereinbarungen gestatten eine Verknüpfung und Integration
der uneinheitlichen nationalen Gesundheitssysteme in Europa.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der „Aktionsplan für einen
europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste“ der
Europäischen Kommission. Dieser Plan sieht vor, dass in Europa bis zum Jahr
2010 elektronische Gesundheitsdienste für das medizinische Personal und
für Patienten und Bürger zum Alltag gehören sollen.
Zu den elektronischen Gesundheitsdiensten zählen neben
Gesundheitsinformationsnetzen, tragbaren Kommunikations- und
Überwachungssystemen, Gesundheitsportalen und vielen anderen
Werkzeugen der Informations- und Kommunikationstechnologie auch
elektronische Gesundheitsdatensätze.
(European Health Insurance Card, kurz: EHIC) als Sichtausweis auf der
Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befinden. Sie ersetzt den
bisher bei Krankheitsfällen im Ausland üblichen „Auslandskrankenschein“
und ermöglicht den Versicherten so eine unbürokratische medizinische
Behandlung im europäischen Ausland.
Die Europäische Krankenversicherungskarte weist europaweit einheitliche
Merkmale auf, wie zum Beispiel das EU-Emblem und die Anordnung der
Textfelder. Damit ist gewährleistet, dass die Karte in allen europäischen
Mitgliedstaaten erkannt und angewandt werden kann.
Es sind die Daten festgehalten, die für die Gewährung von medizinischen
Leistungen und für die Erstattung der Kosten im europäischen Ausland
gemäß dem europäischen Gemeinschaftsrecht notwendig sind.
Hierzu zählen
>>der Familienname und die Vornamen der Karteninhaberin/des
Karteninhabers,
>> das Geburtsdatum der Karteninhaberin/des Karteninhabers,
>> als persönliche Kennnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers
die ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer,
>> eine Kennnummer der Krankenkasse,
>> eine Kennnummer der Karte,
>> die Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufdatum).
Ergänzt werden diese Angaben um ein Unterschriftenfeld für die
Unterschrift der Karteninhaberin/des Karteninhabers sowie das EU-Emblem
und das Kürzel des Kartenausgabestaates (DE für Deutschland).
Die Europäische Krankenversicherungskarte
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, zum Beispiel als
Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte, können sich Versicherte im
europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung
medizinisch behandeln lassen. Es besteht ein Anspruch auf die Leistungen,
die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EUMitgliedstaates
unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der
voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.
Gesetzlich Versicherte werden mit der europäischen
Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island,
Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall
ambulant oder stationär behandelt.
Die medizinischen Leistungen können dort zu denselben Bedingungen in
Anspruch genommen werden, wie sie für die Versicherten des Gastlandes
gelten. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse
des Patienten erstattet.
Die elektronische Gesundheitskarte: ein wichtiger Schritt für
einen verbesserten Informationsaustausch in Europa
Mittelfristig sollen auch Gesundheitsdatensätze wie beispielsweise
Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen als freiwillige
Anwendungen der Gesundheitskarte europaweit verfügbar gemacht
werden können.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der beabsichtigte europaweit mögliche
Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten wird die Qualität der
medizinischen Versorgung und die Behandlungssicherheit der
Patientinnen und Patienten verbessern. Diejenigen, die freiwillig ihre
Gesundheitsdaten mittels der elektronischen Gesundheitskarte speichern
lassen, können später dann auch im europäischen Ausland besser
behandelt werden, weil Ärztinnen und Ärzte schnell auf Notfalldaten oder
andere wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Dokumentation der
eingenommenen Arzneimittel, zugreifen können. Hiervon werden vor
allem chronisch kranke Menschen profitieren.
Interoperabilität als Herausforderung
Voraussetzung dafür, dass im Behandlungsfall überall in Europa Ärztinnen
und Ärzte auf Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zugreifen
können, sind so genannte interoperable Infrastrukturen. Gemeint sind
damit beispielsweise rechtliche und vertragliche Grundlagen,
organisatorische Absprachen, technische Verbindungen und allgemeine
Vereinbarungen über die Struktur und Darstellung von Daten sowie deren
Bedeutung.
Erst solche Vereinbarungen gestatten eine Verknüpfung und Integration
der uneinheitlichen nationalen Gesundheitssysteme in Europa.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der „Aktionsplan für einen
europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste“ der
Europäischen Kommission. Dieser Plan sieht vor, dass in Europa bis zum Jahr
2010 elektronische Gesundheitsdienste für das medizinische Personal und
für Patienten und Bürger zum Alltag gehören sollen.
Zu den elektronischen Gesundheitsdiensten zählen neben
Gesundheitsinformationsnetzen, tragbaren Kommunikations- und
Überwachungssystemen, Gesundheitsportalen und vielen anderen
Werkzeugen der Informations- und Kommunikationstechnologie auch
elektronische Gesundheitsdatensätze.