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  • Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

    Von Anfang an kann sich die Europäische Krankenversicherungskarte
    (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) als Sichtausweis auf der
    Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befinden. Sie ersetzt den
    bisher bei Krankheitsfällen im Ausland üblichen „Auslandskrankenschein“
    und ermöglicht den Versicherten so eine unbürokratische medizinische
    Behandlung im europäischen Ausland.
    Die Europäische Krankenversicherungskarte weist europaweit einheitliche
    Merkmale auf, wie zum Beispiel das EU-Emblem und die Anordnung der
    Textfelder. Damit ist gewährleistet, dass die Karte in allen europäischen
    Mitgliedstaaten erkannt und angewandt werden kann.
    Es sind die Daten festgehalten, die für die Gewährung von medizinischen
    Leistungen und für die Erstattung der Kosten im europäischen Ausland
    gemäß dem europäischen Gemeinschaftsrecht notwendig sind.
    Hierzu zählen
    >>der Familienname und die Vornamen der Karteninhaberin/des
    Karteninhabers,
    >> das Geburtsdatum der Karteninhaberin/des Karteninhabers,
    >> als persönliche Kennnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers
    die ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer,
    >> eine Kennnummer der Krankenkasse,
    >> eine Kennnummer der Karte,
    >> die Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufdatum).
    Ergänzt werden diese Angaben um ein Unterschriftenfeld für die
    Unterschrift der Karteninhaberin/des Karteninhabers sowie das EU-Emblem
    und das Kürzel des Kartenausgabestaates (DE für Deutschland).

    Die Europäische Krankenversicherungskarte


    Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, zum Beispiel als
    Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte, können sich Versicherte im
    europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung
    medizinisch behandeln lassen. Es besteht ein Anspruch auf die Leistungen,
    die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EUMitgliedstaates
    unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der
    voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.
    Gesetzlich Versicherte werden mit der europäischen
    Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island,
    Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall
    ambulant oder stationär behandelt.
    Die medizinischen Leistungen können dort zu denselben Bedingungen in
    Anspruch genommen werden, wie sie für die Versicherten des Gastlandes
    gelten. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse
    des Patienten erstattet.

    Die elektronische Gesundheitskarte: ein wichtiger Schritt für
    einen verbesserten Informationsaustausch in Europa


    Mittelfristig sollen auch Gesundheitsdatensätze wie beispielsweise
    Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen als freiwillige
    Anwendungen der Gesundheitskarte europaweit verfügbar gemacht
    werden können.
    Die Vorteile liegen auf der Hand: Der beabsichtigte europaweit mögliche
    Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten wird die Qualität der
    medizinischen Versorgung und die Behandlungssicherheit der
    Patientinnen und Patienten verbessern. Diejenigen, die freiwillig ihre
    Gesundheitsdaten mittels der elektronischen Gesundheitskarte speichern
    lassen, können später dann auch im europäischen Ausland besser
    behandelt werden, weil Ärztinnen und Ärzte schnell auf Notfalldaten oder
    andere wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Dokumentation der
    eingenommenen Arzneimittel, zugreifen können. Hiervon werden vor
    allem chronisch kranke Menschen profitieren.

    Interoperabilität als Herausforderung

    Voraussetzung dafür, dass im Behandlungsfall überall in Europa Ärztinnen
    und Ärzte auf Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zugreifen
    können, sind so genannte interoperable Infrastrukturen. Gemeint sind
    damit beispielsweise rechtliche und vertragliche Grundlagen,
    organisatorische Absprachen, technische Verbindungen und allgemeine
    Vereinbarungen über die Struktur und Darstellung von Daten sowie deren
    Bedeutung.
    Erst solche Vereinbarungen gestatten eine Verknüpfung und Integration
    der uneinheitlichen nationalen Gesundheitssysteme in Europa.
    Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der „Aktionsplan für einen
    europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste“ der
    Europäischen Kommission. Dieser Plan sieht vor, dass in Europa bis zum Jahr
    2010 elektronische Gesundheitsdienste für das medizinische Personal und
    für Patienten und Bürger zum Alltag gehören sollen.
    Zu den elektronischen Gesundheitsdiensten zählen neben
    Gesundheitsinformationsnetzen, tragbaren Kommunikations- und
    Überwachungssystemen, Gesundheitsportalen und vielen anderen
    Werkzeugen der Informations- und Kommunikationstechnologie auch
    elektronische Gesundheitsdatensätze.
    Liebe Grüße
    Harry


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