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Musik-CDs, Private Kopien weiter erlaubt

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  • Musik-CDs, Private Kopien weiter erlaubt

    Verbraucher dürfen auch in Zukunft private Kopien von Musik-CDs erstellen. Verfassungsbeschwerden der Musikindustrie kamen zu spät.

    Das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verwarf die Beschwerden daher als unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an.

    Das deutsche Urheberrecht lässt private Kopien rechtmäßig erworbener Werke zu. 2003 stellte der Gesetzgeber klar, dass dies auch für digitale Kopien gilt. So dürfen Verbraucher gekaufte Musiktitel auch auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen. Die Musikindustrie sieht aber ihre Eigentumsrechte an den Musiktiteln beeinträchtigt, weil viele Kopien illegal an andere Verbraucher abgegeben würden. Insgesamt sechs Unternehmen reichten daher im vergangen Jahr eine Verfassungsbeschwerde ein.

    Das war zu spät, befanden die Richter. Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz seien nur innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten zulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sei dies wichtig und eng auszulegen. Eine Anfang 2008 in Kraft getretene Novelle des Urhebergesetzes habe diese Frist nicht neu in Gang gesetzt, weil die angefochtene Vorschrift zu privaten Kopien unverändert geblieben sei.


    Az.: 1 BvR 3479/08

    28.10.2009 http://www.focus.de/digital/multimed...id_448852.html


    Ich empfinde es als richtig das ich meine gekaufte Musik, für mich auch kopieren darf.
    Die Begründung:Die Musikindustrie sieht aber ihre Eigentumsrechte an den Musiktiteln beeinträchtigt, weil viele Kopien illegal an andere Verbraucher abgegeben würden. ist in meinen Augen nicht haltbar. Ich verbiete ja auch keinen Alkohol nur weil es immer wieder erwachsene gibt die ihn an minderjährige weiterreichen.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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