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Punkte für Überschreitung für Lenk und Ruhezeiten??!!

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  • Punkte für Überschreitung für Lenk und Ruhezeiten??!!

    Hallo zusammen.
    Habe mal eine bescheidene.Irgendwo habe ich mal gehört,das es ab dem 1.Januar 2008,für die Überschreitung von Lenk und Ruhezeiten Punkte geben soll.Vieleicht weiß der ein oder andere hier etwas über die angebliche neue Regelung.Dann sollen auch noch die Bußgelder erhöht werden,Gibt es vieleicht einen Akktuellen Bußgeldkatalog für den Güterverkehr,den man Online einsehen kann?

    MFG Markus :fishing:

  • #2
    Re: Punkte für Überschreitung für Lenk und Ruhezeiten??!!

    Zitat von Kühlerfahrer
    Hallo zusammen.
    Habe mal eine bescheidene.Irgendwo habe ich mal gehört,das es ab dem 1.Januar 2008,für die Überschreitung von Lenk und Ruhezeiten Punkte geben soll.Vieleicht weiß der ein oder andere hier etwas über die angebliche neue Regelung.Dann sollen auch noch die Bußgelder erhöht werden,Gibt es vieleicht einen Akktuellen Bußgeldkatalog für den Güterverkehr,den man Online einsehen kann?

    MFG Markus :fishing:

    Ich glaube auf unserer Homepage ist ein Link zum Bußgeldkatalog :)
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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    • #3
      Für Fahrzeitüberschreitung gibt es auch zukünftig nach meinem Wissensstand keine Punkte das es sich um einen Verstoß gegen die Sozialvorschriften handelt.

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      • #4
        Na, da bin ich ja mal gespannt, was dabei rauskommt, wenn der neue Bußgeldkatalog erscheint.
        headbanging
        Carola :)

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        • #5
          nichts.

          da es verstösse gegen die lenk und ruhe zeit verordnung sind und nicht gegen die strassenverkehrsordnung können sie auch nicht bepunktet werden.
          männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
          Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

          Kommentar


          • #6
            Da muss ich den Bodo Recht geben!
            Dass sind zwei verschiedene Schuhe.
            Das eine sind die EU-Sozialvorschriften und das andere ist die STVO.
            Es sein denn zB. man wird wegen Betrug und Fälschung der Tachoscheiben angezeigt, dann bekommt man Punkte in Flensburg!!

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            • #7
              die frage ist dann: warum?

              und auch da gibts -wie meisst- eine einfache lösung:

              wenn ich am fahrtenschreiber / der tachoscheibe / dem digitacho manipuliere verliert ein kfz welches nur mit einer solchen einrichtung betrieben werden darf automatisch die zulassung.

              und das ist dann teilnahme am strassenverkehr mit einem nicht zugelassenen kfz,- und das ist dann laut strassenverkehrsordnung punktbewärt.

              und schon bekommt man wieder punkte nicht wegen verstosses gegen die lenk-und ruhezeitenverordnung, sondern wegen verstosses gegen die strasenverkehrsordnung.
              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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              • #8
                Wenn es denn nicht bei der nächsten Aktualisierung des "Bussgeldkatalogs" dazu kommt - dann wird es sicherlich später eingeführt. Bisher gibt es ja auch die BAG und den Zoll, die "fliegend" kontrollieren - und auch ihre "Beute" machen.
                Und wenn "das Pack", das weiterhin alle Vorschriften tapfer ignoriert, nicht damit aufhört, sind die Behörden sogar zu Maßnahmen gezwungen.
                Just my two cents
                Carola
                headbanging
                Carola :)

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                • #9
                  Punkte kann sich nur der einhandeln der gegen die Fahrpersonalverordnung verstößt und dann einen folgeverstoß begeht. z.B. für nen unfall aufgrund der lenkzeit überschreitung. die Punkte gibts dann aber nicht für die lenkzeit überschreitung, sondern für den verursachten Unfall den die schuld hat man dann ohnehin gesammt bei schich weil man ja untre der einhaltung der verordnung garnicht zu diesem zeitpunkt vorort gewesen sein könnte.
                  Ein Bayer darf das

                  http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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