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Frage zum Qualifikationsgesetz.

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  • Frage zum Qualifikationsgesetz.

    In vielen eurer Meldungen werden die Begriffe Qualifikation, diese
    ist nötig, wenn nach dem 10.09.09 ein Besitzer einer neuen oder aber
    auch alten Fahrerlaubnis, der noch nicht gewerblich gefahren
    ist.
    Alle anderen die vor diesem Datum mit ihrer Fahrerlaubnis gewerblich
    tätig wahren, sind von der Quali befreit müssen aber alle 5 Jahre eine
    Weiterbildungsmassnahme von 35 Stunden ableisten.
    Der Zahlungsmodus ( Arbeitgeber - Arbeitnehmer ) muss sich noch
    regeln, sollte aber Tarifvertraglich geklärt werden.


    Also muss ich diese Qualifikation noch nachweisen? Da ich ja mit meinem Schein nicht gewerblich gafahren bin? Habe es immer so verstanden das ich fahren darf weil mein Führerschein eben vor dem 10.09.09 ausgestellt wurde.

    Weiß jemand wie sich das nun wirklich verhält?
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Moin moin,

    also wer den LKW- Führerschein vor dem 10.09.09 gemacht hat darf jetzt auch gewerblich fahren auch wenn man bis heute noch nicht gewerblich gefahren ist. Erst die jetzt den LKW- Führerschein machen müssen diese Schulung mitmachen.

    Gruss Matze

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    • #3
      Das war bis vorhin auch mein Wissensstand. Aber nach der Aussagen oben, bin ich mir da nicht mehr sicher. Dort heisst es das man auch gewerblich gefahren sein muss. Gut ist auch keine "offizielle" Aussage.

      NACHTRAG:

      Matze aus IZ? Du kennst nicht zufällig eine "Mo"?
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        hallo querdenker,

        ich hab mal gegoogelt (mit Qualifikationsgesetz bkf) und siehe da, klicke mal den 3. link (wikipedia) an und lies da mal den 1. und 2. teil durch und da wirste dir deine frage beantworten können.

        leider musste ich das hier so blöd schreiben, weil man wiki nicht verlinken bzw. zitieren darf und wer will das schon, das das board stress bekommt ?

        mfg
        bulilein
        [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
        Es soll auch (Berufs)kraftfahrer geben, die auf der Rückseite ihres Führerscheins Striche haben ! :hi5[1]:

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        • #5
          nein, kenn ich leider nicht.

          ich habe ja letztes jahr erst den führerschein bei der dekra gemacht und daher weiss ich das.

          gruss matze

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          • #6
            Also so weit ich weiß, muss jeder diese Qualifikation machen.
            Die jetzt den Führerschein erst machen, machen das sowieso schon mit, und die, die ihn schon länger haben, haben bis 2014 Zeit die 5 Module zu absolvieren.
            Gruß Edith :bye:

            Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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            • #7
              also es treht sich um 5 tageskurse in (für) 5jahre - diese werden für alle lkw-fahrer (über 7,5t ?) im jahr 2014 genullt um von dort an europaweit einen einheitliches rütmuß zu bekommen. soweit ich das so in der fahrschule verstanden hab. in der firma wo ich jetzt bin werden diese nachweise jetzt gemacht wo wir fahrer 80euro zahlen sollen (ist normal teurer) - insofern genug fahrer interesse haben. es gibt auch schon die strafgebühren für das fehlen dieser nachweise für den fahrer sind es glaub ich 2000 oder 5000 (weis nichtmehr genau) und für das unternehmen 20.000 euro; wie das kontrolliert wirt weis noch keiner aber die strafe steht schon fest.

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              • #8
                Seit wann darf man nicht aus dem Wiki zitieren und dorthin verlinken? Das höre ich zum ersten mal.

                Aber dort habe ich gelesen das, "Die Erfordernis eines Grundqualifikation gilt noch nicht für Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben haben.

                Bezieht sich das nun auf alle, die den Führerschein schon haben, oder nur auf die die im Job schon tätig sind?!

                Diese 5 Module sind ja "nur" die Weiterbildung. Bei der Qualifikation gibt es auch eine schriftliche Prüfung, bei der Weiterbildung nicht.
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                • #9
                  moin,

                  die neulinge die jetzt den führerschein machen die müssen die module gleich mitmachen und die die vor dem 10.09. gemacht haben müssen erst bis 2014 die module nachweisen. egal ob du gefahren bist oder nicht hauptsache du hast den führerschein vor dem 10.09. gemacht.


                  gruss matze

                  Kommentar


                  • #10
                    Danke, ja das es so ist, erhoffte ich mir. Sonst hätte ich die Quali auch noch machen müssen, und die kostet auch wieder Kohle.
                    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                    • #11
                      und das nicht zu wenig

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                      • #12
                        Naja die Weiterbildung liegt wohl bei 5x 109,- € wobei ich auch irgendwo gelesen habe das du einmal 109,- sparen kannst wenn du gleich alle 5 Teile machst. Generell würde ich das ja machen, aber erstmal ADR, dafür rufen die auch gute 700,- auf. Und das alles dafür das ich, so wie es aus sieht, eh kein Fuß fassen werde in der Branche... Dafür ist es doch ein recht teurer Spaß.
                        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                        • #13
                          war heute beim Straßenverkehrsamt und hab mich mal schlau gemacht,weil ich nächstes Jahr 50 werde und die ärztliche Untersuchung machen muß...die Quali muß ich bis September 2014 machen,da ich den Führerschein seit 21 Jahren habe...einen Nachweis,ob ich gefahren bin ,brauche ich nicht

                          Kommentar


                          • #14
                            Ganz toll alles.....

                            Ja das neue Berufkraftfahrerqualifikationsgesetz ist eine Geschichte mit vielen Missverständnissen....

                            "Die Fahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr ist neu geregelt. Der Führerschein allein reicht zukünftig nicht mehr. Fahrerinnen und Fahrer von LKWs (ab 3,5 to zGG.) und Omnibussen (mehr als 8 Sitzplätzen) im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr sind zukünftig verpflichtet, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen. Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Durch die Qualifizierung soll die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs gestärkt werden.
                            Die Richtlinie der EU sieht eine Pflicht zur Grundqualifikation (Schulung und Prüfung) für den Personenverkehr erstmals ab September 2008 und für den Güterkraftverkehr ab September 2009 vor.
                            Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen ihre Grundqualifikation nicht zu belegen, müssen aber - wie auch die Fahrer, die zunächst die Grundqualifikation zu erwerben haben - alle fünf Jahre eine Schulung zur Weiterbildung absolvieren." [Quelle: http://www.deula.de]

                            Für mich als Fahrlehrer besonders toll, denn ich darf das ausbilden aber muss selbst die Teilnahme nachweisen, soll also heißen, dass auch ich den Mist mitmachen und bezahlen darf... Ich werde das einmal im Jahr auf einen Samstag legen und Gott sei dank bietet das auch eine örtliche Fahrschule hier in Plön an. Das wird toll, denn die meisten werden das hinauszögern mit der Auffrischung und in knapp 5 Jahren werden sich alle Ausbildungsstellen nicht mehr retten können...

                            Ein Bekannter wollte jetzt einen Angestellten auf BCE-Fahrerlaubnis schicken inklusive Qualifikation und da wurde ihm gesagt, wenn alles planmäßig läuft und nicht allzu viele Fahrstunden notwendig sind und die Prüfung beim 1. mal bestanden wird, könnte er so mit 8.000 Euro locker rechnen.....
                            :p "Motivation durch Entsetzen!"
                            sigpic

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                            • #15
                              Naja, es gibt eben etliche "blöde" Regelungen, in allen Bereichen. Ich darf z.b. keine Gasleitungen über 2" selber verschweissen, darf aber den der sie schweissen darf kontrollieren und seine Arbeit abnehmen. Wo ist denn da die Logik? Ich darf eine Arbeit kontrollieren die ich selber nicht mal ausführen darf :D

                              Manche Sachen sind eben einfach so :D

                              Und generell ist die neue Qualifikation für die Kraftfahrer gar nicht so schlecht. Sicher wird erstmal gemeckert. Aber die "Hemmschwelle" für Neueinsteiger wird höher und damit auch der "Wert" der vorhandenen Fahrer, was sich irgendwann auch wieder auf die Löhne auswirken dürfte.
                              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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