In vielen eurer Meldungen werden die Begriffe Qualifikation, diese
ist nötig, wenn nach dem 10.09.09 ein Besitzer einer neuen oder aber
auch alten Fahrerlaubnis, der noch nicht gewerblich gefahren ist.
Alle anderen die vor diesem Datum mit ihrer Fahrerlaubnis gewerblich
tätig wahren, sind von der Quali befreit müssen aber alle 5 Jahre eine
Weiterbildungsmassnahme von 35 Stunden ableisten.
Der Zahlungsmodus ( Arbeitgeber - Arbeitnehmer ) muss sich noch
regeln, sollte aber Tarifvertraglich geklärt werden.
Also muss ich diese Qualifikation noch nachweisen? Da ich ja mit meinem Schein nicht gewerblich gafahren bin? Habe es immer so verstanden das ich fahren darf weil mein Führerschein eben vor dem 10.09.09 ausgestellt wurde.
Weiß jemand wie sich das nun wirklich verhält?
ist nötig, wenn nach dem 10.09.09 ein Besitzer einer neuen oder aber
auch alten Fahrerlaubnis, der noch nicht gewerblich gefahren ist.
Alle anderen die vor diesem Datum mit ihrer Fahrerlaubnis gewerblich
tätig wahren, sind von der Quali befreit müssen aber alle 5 Jahre eine
Weiterbildungsmassnahme von 35 Stunden ableisten.
Der Zahlungsmodus ( Arbeitgeber - Arbeitnehmer ) muss sich noch
regeln, sollte aber Tarifvertraglich geklärt werden.
Also muss ich diese Qualifikation noch nachweisen? Da ich ja mit meinem Schein nicht gewerblich gafahren bin? Habe es immer so verstanden das ich fahren darf weil mein Führerschein eben vor dem 10.09.09 ausgestellt wurde.
Weiß jemand wie sich das nun wirklich verhält?
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