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Strafe für Furz

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  • Strafe für Furz

    Ich weiß eigentlich nicht, ob das hier das richtige Forum für meine Geschichte ist. Denn das, was ihr gerade lesen werdet, ist wirklich passiert!!

    Ein kurioser Fall sorgt in der Steiermark für Verwunderung: Ein 20-Jähriger wurde zu einer Strafe von 50 Euro verurteilt, weil er bei einem Zeltfest einen Furz gelassen haben soll. Damit hat er gegen das Landessicherheitsgesetz verstoßen.

    Zu dem folgenschweren Vorfall war es Ende Juli bei einem Zeltfest in Frohnleiten gekommen. Im Amtsdeutsch der Anzeige heißt es: "Sie haben einer Amtshandlung der Polizei als Unbeteiligter beigewohnt und neben den Beamten und den beteiligten Personen einen Darmwind (Furz) gelassen, was unter den Anwesenden zu großem Gelächter geführt hat."

    Der junge Mann hat damit die steirische Sicherheit gefährdet, denn er hat gegen Paragraf 2 des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes - den, wie Anwälte erzählen, umstrittenen "Anstandsparagrafen" - verstoßen.

    Ein Grazer Anwalt sagt, dass dieser Paragraf geschaffen wurde, "damit die Polizei eine Handhabe hat, wenn man ihr etwa den Stinkefinger zeigt". "Während der Stinkefinger absichtlich gezeigt wird, kommt einem der Furz aber aus", so der Grazer Anwalt weiter, der den jungen Steirer gerne gegen die BH Graz-Umgebung vertreten hätte.

    Der "Täter" allerdings wollte keinen großen Wind um die unangenehme Sache machen und zahlte die 50 Euro Strafe - ohne einen Anwalt einzuschalten.

    Er habe aus Angst gezahlt, da er einen Tag im Gefängnis sitzen hätte müssen, falls er die Strafe nicht beglichen hätte, zahlte er. Ins Gefängnis habe er wegen eines Furzes nicht gewollt, so der Steirer.

    Ich lach mich schlapp! Das ist ja ein Ding!!!
    Ja, wir Österreicher sind schon ein lustiges Völkchen!!! [smilie=to funny.gi:[smilie=to funny.gi:[smilie=to funny.gi:
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

  • #2
    Schön zu wissen das nicht nur die deutschen einen an der Waffel haben :D


    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      Selbst kleinste Methan-Emissionen gefährden das Klima. In Zeiten, in denen sogar darüber nachgedacht wird, Kühen einen Katalysator ans Hinterteil zu binden (kein Witz!), kann man solche Handlungen nicht ungestraft durchgehen lassen.

      Ausserdem muss man immer 9/11 im Hinterkopf haben. Lasst uns das doch mal ganz konkret durchdenken: Wie könnten wir, wenn wir Terroristen wären, einen Giftgasanschlag auf die Innenstadt von Wien durchführen? Ganz einfach - wir veranstalten einen Kongress. 20.000 Teilnehmer, überwiegend aus islamischen Ländern. Zum Mittagessen gibt es Bohnen, und pünktlich um 14.30 Uhr versammeln sich alle Teilnehmer in der Fussgängerzone von Wien und furzen...

      Wehret den Anfängen!!!
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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      • #4
        [smilie=to funny.gi:[smilie=to funny.gi:[smilie=to funny.gi:
        Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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