Aus aktuellem Anlass möchte ich euch über den Art. 69 der Schweizer Strassenverkehrsordnung informieren. Offenbar ist vielen Transportunternehmern nicht bewusst, dass Aufschriften und Beleuchtungen über dem Führerhaus in der Schweiz nicht gestattet sind. Der Vollzug dieser Vorschrift (z.B. letze Woche durch die Kantonspolizei Graubünden) hatte eine Sicherheitsgebühr in der Höhe von € 244,- zur Folge. Die eigentliche Buße wird durch das zuständige Gericht erst festgesetzt.
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