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Belgien – Neue Kabotageregelung seit 19.8.2009

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  • Belgien – Neue Kabotageregelung seit 19.8.2009

    Die neue Kabotageregelung gemäß Königlichen Erlass vom 10.8.2009 gilt seit 19.8.2009. Nach der neuen Regelung sind nur noch drei Fahrten innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an einen grenzüberschreitenden Transport möglich. Bei illegaler Kabotage kann eine sofortige Geldstrafe von EUR 1.800.- verhängt werden. Transportunternehmen, die in den Niederlanden oder im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind, sind von dieser Regelung ausgenommen
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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