Ich glaube nicht an Wunder,weshalb ich grad zu dieser Klasse nachfragen muss.
Im Text 2009 steht nicht mehr das eine Begleitperson notwendig ist,kann aber (von Behoerde) vorgeschrieben werden.
Nach langem Suchen kam ich zu der Notice "Vehicle Supervision"
Fuer mich schaut es so aus das der Text geaendert wurde um Gross Transportoere zu helfen,die uebers Land Filialen verteilt haben.
Fuer mich jedoch koennte es schon bloed werden wenn ich unterwegs auf die Toilete muss,weil mir der Tankwart sicher nicht aufs Auto schaut,auch wird er mir nicht den Notwendigen Platz zum sicheren Parken zur verfuegung stellen,und andere Kunden wegschicken.
Ich sehe also keine moeglichkeit ohne Begleitperson Explosives zu Transportieren.
Was sagen die Fachleute dazu?
Da war frueher noch eine Stelle die besagte das der Fahrer eines ADR Transportes nach dem Parken noch 10 Minuten beim Fahrzeug bleiben muss,da bis zu diesem Zeitraum damit gerechnet werden muss,das ueberhitzte Bremsen,Reifen oder Motor (Auspuff mit Oel oder Diesel befeuchtet) zu brennen beginnen koennte.
Auch hier vermisse ich den Text.
Kann es sein das der Gesetzgeber es dem Transporteur ueberlaesst wie er den Transport sicher durchfuehrt?
Im Text 2009 steht nicht mehr das eine Begleitperson notwendig ist,kann aber (von Behoerde) vorgeschrieben werden.
Nach langem Suchen kam ich zu der Notice "Vehicle Supervision"
Fuer mich schaut es so aus das der Text geaendert wurde um Gross Transportoere zu helfen,die uebers Land Filialen verteilt haben.
Fuer mich jedoch koennte es schon bloed werden wenn ich unterwegs auf die Toilete muss,weil mir der Tankwart sicher nicht aufs Auto schaut,auch wird er mir nicht den Notwendigen Platz zum sicheren Parken zur verfuegung stellen,und andere Kunden wegschicken.
Ich sehe also keine moeglichkeit ohne Begleitperson Explosives zu Transportieren.
Was sagen die Fachleute dazu?
Da war frueher noch eine Stelle die besagte das der Fahrer eines ADR Transportes nach dem Parken noch 10 Minuten beim Fahrzeug bleiben muss,da bis zu diesem Zeitraum damit gerechnet werden muss,das ueberhitzte Bremsen,Reifen oder Motor (Auspuff mit Oel oder Diesel befeuchtet) zu brennen beginnen koennte.
Auch hier vermisse ich den Text.
Kann es sein das der Gesetzgeber es dem Transporteur ueberlaesst wie er den Transport sicher durchfuehrt?
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