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ADR Klasse 1

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  • ADR Klasse 1

    Ich glaube nicht an Wunder,weshalb ich grad zu dieser Klasse nachfragen muss.
    Im Text 2009 steht nicht mehr das eine Begleitperson notwendig ist,kann aber (von Behoerde) vorgeschrieben werden.
    Nach langem Suchen kam ich zu der Notice "Vehicle Supervision"
    Fuer mich schaut es so aus das der Text geaendert wurde um Gross Transportoere zu helfen,die uebers Land Filialen verteilt haben.
    Fuer mich jedoch koennte es schon bloed werden wenn ich unterwegs auf die Toilete muss,weil mir der Tankwart sicher nicht aufs Auto schaut,auch wird er mir nicht den Notwendigen Platz zum sicheren Parken zur verfuegung stellen,und andere Kunden wegschicken.
    Ich sehe also keine moeglichkeit ohne Begleitperson Explosives zu Transportieren.
    Was sagen die Fachleute dazu?
    Da war frueher noch eine Stelle die besagte das der Fahrer eines ADR Transportes nach dem Parken noch 10 Minuten beim Fahrzeug bleiben muss,da bis zu diesem Zeitraum damit gerechnet werden muss,das ueberhitzte Bremsen,Reifen oder Motor (Auspuff mit Oel oder Diesel befeuchtet) zu brennen beginnen koennte.
    Auch hier vermisse ich den Text.
    Kann es sein das der Gesetzgeber es dem Transporteur ueberlaesst wie er den Transport sicher durchfuehrt?

  • #2
    Na da bin ich doch mal auf ein paar Antworten gespannt.
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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    • #3
      Zitat von Harry Beitrag anzeigen
      Na da bin ich doch mal auf ein paar Antworten gespannt.
      :fishing:

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      • #4
        Das kann ich dir vielleicht ende nächster Woche beantworten. Vorher bekomme ich keinen weiteren Kontakt mit dem Thema Klasse 1.
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #5
          Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
          Was sagen die Fachleute dazu?
          Zitat von Harry Beitrag anzeigen
          Na da bin ich doch mal auf ein paar Antworten gespannt.
          Ich hab keinen ADR-Schein, und EU-Recht ist hier in der Schweiz auch nicht anwendbar.

          Sorry, ich kann dir leider nicht helfen - vielleicht findet sich ein Kollege, der den Durchblick hat...
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