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    Zuletzt geändert von Querdenker; 21.09.2009, 22:03.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Nach dieser gealtigen Reaktion :D, hier nun mein "geschrumpftes" Anliegen. Sollte einer von Euch mal in Norddeutschland "rumhängen", und etwas Zeit und Langeweile haben. (Feierabend und/oder wochenende rumstehend) Wäre ich erfreut wenn ich dazu stoßen dürfte, und mir alles ansehen. Also Umgang mit den Papieren, der Fahrerkarte etc.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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