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Wieviel Freizeit steht mir zu ?

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  • Wieviel Freizeit steht mir zu ?

    Hallo Leute, bin noch nicht lange hier bei Euch und auch noch nicht all zu lange als Driver unterwegs und habe folgende Frage :

    Wir fahren im 12Tage Rytmus so das ich die 24 Stunden nach sechs Tagen auswärts verbringe und das nächste Wochenende dann zu Hause. Wieviel Stunden stehen mir denn dann an Freizeit am freien Wochenende zu ?
    Mein Boss meint 56 Stunden. In der EU Regelung steht aber 45 Stunden plus dem Ausgleich von der Woche vorher und das sind nach meiner Rechnung 45 h + 24 h = 69 Stunden.
    Was ist denn nun rechtlich richtig ? Ja und vor allen Dingen wo steht es schwarz auf weiß zum nachlesen oder auch ein Link.
    Danke für Eure Hilfe

    Gruß Eoween

  • #2
    Klickst du hier
    Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

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    • #3
      Wöchentliche Ruhezeit
      • Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit
      • Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, dann muss aber innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen mindestens folgendes eingehalten werden:

      • 2 Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden oder
      • 1 Ruhezeit von mindestens 45 Szunden zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Aussdem ist ein Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich.

      Wenn ich das also richtig interpretiere muß ich nach einer verkürtzten Ruhezeit auf 24 Stunden in den darauffolgenden 2 Wochen jeweils zwei Wochenenden a 45 Stunden machen oder einmalig 45h + 24h = 69 Stunden am Stück. Seheich das richtig so ?

      Was mit dem Ausgleich innerhalb der 3 Wochen gemeint ist, ist mir aber noch ein Rätsel?

      Danke für deine schnelle Antwort

      Gruß Eoween

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      • #4
        Hallo, naja immerhin seit 11.2008 :D Wäre schön mal was über dich zu hören :bye:
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

        Kommentar


        • #5
          wesentlicher erscheinen mir hier die max 90h arbeit per doppelwoche, da sollte sich ab 2tem mittwoch viel frei machen lassen.
          männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
          Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

          Kommentar


          • #6
            1. Beispiel
            1. Wochenende 24h Pause Auswärts 45h - 24h = 21h
            2. Wochenende 66h Pause Heimatort 45h + 21h = 66h

            2. Beispiel
            1. Wochenende 24h Pause Auswärts 45h - 24h = 21h
            2. Wochenende 35h Pause Heimatort 45h - 35h = 10h
            3. Wochenende 76h Pause Heimatort 45h + 21h + 10h = 76h

            So mache ich es und das wurde noch nirgends beanstandet, bei Einhaltung der 90stündigen Doppelwoche. Es waren bisher alle staatl. Organe zufrieden.

            Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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            • #7
              Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
              wesentlicher erscheinen mir hier die max 90h arbeit per doppelwoche, da sollte sich ab 2tem mittwoch viel frei machen lassen.
              Wollen wirs doch mal ganz kompliziert machen....
              Was ist denn wenn er in Doppelbesatzung fährt ?

              Calimeros Rechenweise stimm ich so zu :brightidea: - so hab ich das auch mal gelernt....

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              • #8
                Wöchentliche Ruhezeit
                • Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit
                • Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, dann muss aber innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen mindestens folgendes eingehalten werden:

                • 2 Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden oder
                • 1 Ruhezeit von mindestens 45 Szunden zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Aussdem ist ein Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich.

                so steht es in der Verordnung und wenn ich das richtig deute, bedeutet das doch :

                45 + 24 = 69 Stunden! Wenn man immer den Rytmus hat 1Wo. 24h andere Woche 69h nächste wieder 24h dann 69h usw.

                Wenn das mit den 24h frei in einer Woche nur mal eine Ausnahme war, dann muß er den Ausgleich innerhalb der nächsten drei Wochen bekommen.

                So würde ich es lesen. Oder liege ich da irgendwie falsch?

                Gruß Eoween

                stehe gerade auf der A4 bei Bebra/Eisenach........

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