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    Hab gerade mal wieder eine interessante Mail bekommen:

    Guten Tag,

    Achtung - Wichtige Virenwarnung:

    Nach Berichten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist derzeit ein besonders gefährlicher Virus/Trojaner im Umlauf.

    Ihr PC ist ungeschützt und damit potentiell gefährdet. Bitte laden Sie unbedingt in Ihrem eigenen Interesse einen aktuellen Virenscanner herunter.

    Die aktuellste Version erhalten Sie direkt hier:

    http://www.VirenwarnungRunterladen.info/



    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Virenwarndienst
    Wenn man diesen Link anklickt, öffnet sich ein Fenster, in dem man sich einen aktuellen Virenscanner downloaden kann. Dabei muss man sich mit Namen und Adresse registrieren. Zwei Tage später erhält man eine Email mit der Mitteilung, dass man ein Abonnement abgeschlossen hat, inklusive einer Rechnung über 96 Euro...

    Sollte jemand auf diese oder ähnliche Abzockereien hereingefallen sein - nicht reagieren. Weder auf Emails noch auf Schreiben, in denen immer massiver mit Anwälten, Inkassobüros und Schufa-Einträgen gedroht wird. Einfach wegwerfen bzw. löschen. Die Betreiber dieser Abzocker-Seiten wissen sehr genau, dass sie keinerlei rechtliche Möglichkeiten haben, ihre angebliche Forderung einzutreiben. Sie setzen auf den Einschüchterungseffekt - wenn 10% der Opfer zahlen, haben die einen guten Schnitt gemacht...

    Die angebotene Software ist übrigens Freeware und kann bei seriösen Seiten kostenlos heruntergeladen werden.
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

  • #2
    Oft ist steht bei den "Rechnungen" vorsichtshalber nichtmal Rechnung drauf. Es kommt meist ein Schreiben mit dem Titel "Zahlungsaufforderung".

    Wegwerfen würde ich die Sachen nicht gleich, denn unter Umständen muss man widersprechen. Z.B. Wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Aber auf die Mails und Briefe des Unternehmens selber, habe ich nie reagiert.

    Habe solche Aufforderungen schon einige male bekommen.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
      unter Umständen muss man widersprechen. Z.B. Wenn ein Schreiben vom Gericht kommt.
      So weit ich weiss, ist es noch nie vorgekommen, dass eine dieser Abzockerfirmen einen Mahnbescheid losschickt. Aber du hast recht - diesem muss man sofort widersprechen, denn dann muss diese Firma beweisen, dass ihr Anspruch zu Recht besteht (was sie logischerweise nicht kann). Soweit wird es nicht kommen - die geben sich damit zufrieden, dass sich ein gewisser Prozentsatz ihrer "Kunden" einschüchtern lässt und zahlt.

      Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
      Habe solche Aufforderungen schon einige male bekommen.
      Ich auch, denn ich nutze regelmässig die Angebote dieser Firmen. Die Zahlungsaufforderung ist dann adressiert an "Daisy Duck, Entenhausen". So habe ich es bei der Anmeldung angegeben...
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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      • #4
        Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
        Ich auch, denn ich nutze regelmässig die Angebote dieser Firmen. Die Zahlungsaufforderung ist dann adressiert an "Daisy Duck, Entenhausen". So habe ich es bei der Anmeldung angegeben...
        Seeeeehr gute Adressangabe :rofl2[1]:
        headbanging
        Carola :)

        Kommentar


        • #5
          Nein, das wirklich ein Mahnbescheid verschickt wurde, im Zusammenhang mit solchen Firmen, habe ich auch noch nie gehört. Die Aussage bezog sich auch mehr auf "Guckt genau hin was ihr wegwerft".

          Die Nummer mit Daisy Duck ist cool :D Da sieht man mal wie genau die den Kram lesen :D
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #6
            laut "wieso" gibts auch welche die bis zum mahnbescheid gehen, eben weil die masche ansich totgeritten ist.

            wenn auf was "mahnbescheid" steht bitte unbedingt reagieren, natürlich nicht mit zahlung.
            männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
            Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

            Kommentar


            • #7
              Jurastudenten sollen Luxusautos mit Web-Abzocke finanziert haben

              Vor dem Landgericht Göttingen wird gegen drei Studenten verhandelt, die über 100.000 Euro mit Web-Abzocke ergaunert haben sollen. Die mutmaßlichen Betrüger nahmen viel Geld für wenig Leistung - und investierten es dann angeblich in Luxuskarossen...

              ...Juristen und Verbraucherschützer raten dagegen: Auf keinen Fall zahlen, wenn man der Meinung ist, man werde zu Unrecht zur Kasse gebeten...


              17.08.2009 http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...643217,00.html
              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

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