Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Urteil:Kostenerstattung Logis im Ausland steuerfrei

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Urteil:Kostenerstattung Logis im Ausland steuerfrei

    Gerade habe ich für diejenigen Fahrer im Internationalen Verkehr ein wichtiges Urteil gefunden, welches ich mal hier reinstelle:



    Damit unterliegen vom Arbeitgeber erstattete Übernachtungskosten im Ausland in Deutschland nicht der Lohnsteuerpflicht, da es sich entgegen der Meinung des zuständigen Finanzamts eben nicht um sogenannten "versteckten Arbeitslohn" handelt. Das Finanzgericht hat für den Arbeitgeber ein Aufrechngungsverbot festgelegt.
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

Werde jetzt Mitglied in der BO Community

Einklappen

Online-Benutzer

Einklappen

244796 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 15, Gäste: 244781.

Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

Ads Widget

Einklappen
Lädt...
X