Gemäß nachfolgendem Urteil ist ein LKW-Fahrer, welcher ohne eigenes Fahrzeug sich bei mehreren Firmen zu einem Stundenlohn verdingt, abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig.
Die einstellenden Firmen müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Hier das enstprechende Urtei
Die einstellenden Firmen müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
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