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Landtagswahl Thüringen 2009

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  • Landtagswahl Thüringen 2009

    Welcher Partei werdet/würdet Ihr, wenn ihr in Thüringen wohnt am 30. August 2009 Eure Zweitstimme geben?
    2
    CDU
    0,00%
    0
    Linke
    0,00%
    0
    SPD
    50,00%
    1
    FDP
    0,00%
    0
    Bündnis 90 / Die Grünen
    0,00%
    0
    ödp
    0,00%
    0
    Freie Wähler
    0,00%
    0
    NPD
    0,00%
    0
    Gar Keiner bzw. Ich gehe nicht wählen
    50,00%
    1

    Die Umfrage ist abgelaufen.


  • #2
    Ich wollte ja erst einmal nicht weiter im Forum schreiben. Da mir ja wohl so etwas wie "mangelnde Sachkenntnis" vorgeworfen wird.
    Jedoch konstruiere ich mal folgenden Fall nach der Landtagswahl vom 30. August 2009.
    Wahlausgang:
    SPD: 31 Prozent
    FDP: 11 Prozent
    B90/Gr: 8 Prozent
    Damit zusammen 50 Prozent. Matschie könnte ganz klar MP werden. Allerdings würde wohl die FDP kurz vor oder (kurz nach) der Wahl ihre Koalitionsabsicht mit der CDU wegen "eilig eingetretenen unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten aufkündigen.
    Wäre den eine solche "Ampelkoalition" überhaupt realistisch?

    Kommentar


    • #3
      Wo wurde dir etwas vorgeworfen?
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
        Wo wurde dir etwas vorgeworfen?
        Die Vorwürfe von unsachlicher und ungenauer Recherche kamen von www.uni-protokolle.de . (Einen reinen Studentenforum; denen ich als Realschuler wohl zu blöd bin!)

        Kommentar


        • #5
          Achso, ich dachte hier bei uns.
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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