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Recht: Frist für Arbeitszeugnis 2 - 3 Wochen

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  • Recht: Frist für Arbeitszeugnis 2 - 3 Wochen

    Nach dem Urteil des LAG Schleswig-Holstein, Az: 1 A 370/09 vom 01.04.2009 ist ein Zeugnis binnen einer Frist von 2 - 3 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen.

    Bei einem deutlich verspäteten Zeitpunkt der Zeugniserteilung ist der bisherige Arbeitgeber schriftlich formlos anzumahnen, ab dann kann der dann Arbeitssuchende Schadenersatz fordern, wenn ein neues Arbeitsverhältnis am noch nicht vorliegenden Zeugnis scheitert.

    Quelle dieses Urteilsspruchs www.anwalt.de
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Und nicht vergessen, ein Zeugnis darf keine negativen Aussagen enthalten. Und ihr habt das Recht ein neues zu verlangen wenn euch das ausgestellte nicht zusagt.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
      Und nicht vergessen, ein Zeugnis darf keine negativen Aussagen enthalten. Und ihr habt das Recht ein neues zu verlangen wenn euch das ausgestellte nicht zusagt.
      Direkt dürfen sie nichts Negatives schreiben. Aber die verwenden dann geswisse Floskeln, bei denen du der Meinung bist, dass sie positiv sind, dabei ist das Gegenteil der Fall.

      Zb schreiben sie: Er hat seine Arbeiten erledigt. Heißt so viel wie, er ist eine faule Sau (entschuldigt den Ausdruck)
      Gruß Edith :bye:

      Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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      • #4
        Ein kleiner Wissenstest über Formulierungen in Arbeitszeugnissen:

        Nachrichten aus Deutschland und aller Welt mit Kommentaren und Hintergrundberichten.
        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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        • #5
          Man, Leute, warum sprecht ihr immer von Floskeln? Es ist einfache deutsche Sprache.

          Wenn ich schreibe: "Er war stehts bemüht", dann ist es doch klar das er es nicht geschafft hat?! Ist halt der umkehrschluss.

          Wenn ich schreibe: "Er war stehts pünklich" Dann weiss ich das er ne null ist. Denn Pünklichkeit ist selbstverständlich und muss nicht im Zeugnis erwähnt werden. Der Umkehrschluss: Über den gibt es sonst nichts positives...

          Also ne Art "geheimsprache" gibt es da nicht.

          Und zu "hat seine Arbeit erledigt". Da muss ich auch kein Genie für sein um zu verstehen "Ja, er hat die Arbeit erledigt, aber kein Handschlag mehr".
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #6
            Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
            Man, Leute, warum sprecht ihr immer von Floskeln? Es ist einfache deutsche Sprache.

            Wenn ich schreibe: "Er war stehts bemüht", dann ist es doch klar das er es nicht geschafft hat?! Ist halt der umkehrschluss.

            Wenn ich schreibe: "Er war stehts pünklich" Dann weiss ich das er ne null ist. Denn Pünklichkeit ist selbstverständlich und muss nicht im Zeugnis erwähnt werden. Der Umkehrschluss: Über den gibt es sonst nichts positives...

            Also ne Art "geheimsprache" gibt es da nicht.

            Und zu "hat seine Arbeit erledigt". Da muss ich auch kein Genie für sein um zu verstehen "Ja, er hat die Arbeit erledigt, aber kein Handschlag mehr".
            Also, ich finde nicht, dass solche Dienstzeugnisse leicht zu verstehen sind.
            Eine ehemalige Arbeitskollegin hatte ein Dienstzeugnis bekommen, dass sich wirklich sehr gut angehört hat. Aber als sie es der Arbeiterkammer vorgelegt hatte, hat der nette Herr ihr eines Besseren belehrt. Und sie war mal alles andere als blöd.
            Gruß Edith :bye:

            Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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            • #7
              in einem zeugniss steht die wahrheit.

              in einem zeugniss das man einfordern muss stehen wahrheiten die man garnicht lesen möchte.

              in eine zeugniss dessen vorgänger man einforderte,- und den man wegen negativa ablehnte stehen die selben negativa...nur in anderen verklausulierungen.

              und das ist auch ganz natürlich so, denn entweder wollte ich aufhören oder die firma wollte das ich aufhöre aber in beiden fällen hats nicht "gepasst", wie sollte mir mein chef denn da ein positives zeugniss schreiben, soll er lügen?

              "ich halte den typen zwar für faulen sack schreibe aber hier mal: schafft wien tier" ???

              unsinn, schon allein die vorgabe: ein zeugniss muss postiv sein setzt die wirkung dieser "bewerbungshilfe" auf null. vorzeigen, hinnehmen, wohlwollendes nicken, zur seite legen.
              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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              • #8
                Einfach zu verstehen sind sie nicht immer, da stimme ich dir zu. Aber wie gesagt, oft reicht es den Text in Ruhe zu lesen, und drüber nach denken. Manchmal hilft es sogar ihn einfach wörtlich zu nehmen...

                Auch Sätze wie: "Rahmen seiner Fähigkeiten..." Naja, auch gut deutsch "er will, aber er kann es einfach nicht". Sind doch recht offensichtlich. Oder wenn eben "Selbstverständlichkeiten" als "positiv" auftauchen.

                Wenn man wirklich nichts mit dem Zeugnis anfangen kann, also es verstehen, dann helfen Innungen und Kammern aber auch weiter. Oder manchmal reicht es auch sie in einem Forum zu posten. Am besten natürlich eines in dem einige Unternehmer sind.
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                • #9
                  Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                  Einfach zu verstehen sind sie nicht immer, da stimme ich dir zu. Aber wie gesagt, oft reicht es den Text in Ruhe zu lesen, und drüber nach denken. Manchmal hilft es sogar ihn einfach wörtlich zu nehmen...

                  Auch Sätze wie: "Rahmen seiner Fähigkeiten..." Naja, auch gut deutsch "er will, aber er kann es einfach nicht". Sind doch recht offensichtlich. Oder wenn eben "Selbstverständlichkeiten" als "positiv" auftauchen.

                  Wenn man wirklich nichts mit dem Zeugnis anfangen kann, also es verstehen, dann helfen Innungen und Kammern aber auch weiter. Oder manchmal reicht es auch sie in einem Forum zu posten. Am besten natürlich eines in dem einige Unternehmer sind.
                  Ich habe mir damals, als ich in der Firma für ein Monat geringfügig angemeldet war, auch ein Dienstzeugnis austellen lassen. Aus dem einfachen Grund, das ich eines haben wollte, für den Fall, dass ich mich bei einer anderen Firma vorstelle.
                  Das war zur gleichen Zeit als meine Kollegin gekündigt wurde. Unsere Dienstzeugnisse waren ziemlich identisch, bis auf ein paar wenige Worte.
                  Mir war das zuerst gar nicht bewusst, da es ja mein Erstes war und sich beide gut angehört haben.
                  Aber die paar Worte hatten es in sich. Ich weiß aber nicht mehr, was es genau war.
                  Gruß Edith :bye:

                  Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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                  • #10
                    So ist es, genau auf die Worte kommt es an!
                    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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