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Nach Unfall: Falschaussage kostet Kaskoschutz

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  • Nach Unfall: Falschaussage kostet Kaskoschutz

    Wer nach einem Verkehrsunfall eine bewußt niedrigere Geschwindigkeit als tatsächlich gefahren zu Protokoll gibt,
    verliert den Kaskoschutz.

    Das geht aus nachfolgendem Urteil hervor, dass zwar auf PKW bezog, selbstverständlich aber auf Kraftfahrzeuge aller Art
    (also auch LKW und Busse) anzuwenden ist.

    Hier geht's zum Urteil
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Finde ich auch richtig so.
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

    Kommentar


    • #3
      Letztendlich ging es bei diesem Unfall wohl darum, ob er leicht oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, denn danach richtet sich i.d.R. die Leistung der Versicherung.

      Bewusst falsche Angaben zum Unfallhergang können zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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