Wer nach einem Verkehrsunfall eine bewußt niedrigere Geschwindigkeit als tatsächlich gefahren zu Protokoll gibt,
verliert den Kaskoschutz.
Das geht aus nachfolgendem Urteil hervor, dass zwar auf PKW bezog, selbstverständlich aber auf Kraftfahrzeuge aller Art
(also auch LKW und Busse) anzuwenden ist.
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verliert den Kaskoschutz.
Das geht aus nachfolgendem Urteil hervor, dass zwar auf PKW bezog, selbstverständlich aber auf Kraftfahrzeuge aller Art
(also auch LKW und Busse) anzuwenden ist.
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