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Meine erster Praktikumstag

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  • Meine erster Praktikumstag

    Hallo alle zusammen.
    Wie ihr vielleicht schon in anderen Themen gelsen habt, hab ich am 6.7.2009 ein Praktikum bei der Spedition ACOS (Allround Container Services) in Bremen begonnen. Möchte hier mal meine erfahrungen schreiben, da mir das Praktikum bis jetzt ziemlich gut gefällt:

    6.7.2009:
    Der Chef hatte mir Telefonisch gesagt, das ich mich um 6.30 Uhr in der DIsposition melden solle. Also hab ich mich um 5.00 Uhr in mein Auto gesetzt und bin nach Bremen gejuckelt. Weil ich schon um zehn vor Sechs da war, hab ich mir an der benachbarten Tanke noch einen Kaffee zum Wachwerden geholt, da ich in der Nacht zuvor Nen 2 Stunden Feuerwehreinsatz hatte, und ich deshallb nich wircklich gut geschlafen hab. Um 6.15 bin ich dann langsam ins Bürogebäude gegangen. Das lustige is nur, das ACOS zig Büros hat, weil sie neben LKW-Verkehren auch Reederei machen. Ich ganz höflich nachgefragt, und mir konnte sofort geholfen werden. Ich hab das Büro dann auch sofort gefunden, angeklopft, und rein: "Guten Morgen, Schulze mein Name, ich bin hier wegen dem Praktikum als Fahrer und soll mich hier melden." Zu meiner überraschung war der Disponent voll locker drauf: "Moin, komm rein. Ja, ich weiß bescheid, ich soll dich ein Bisschen einweisen". ???? Einweisen??? Hallo, ich bin Fahrer kein Disponent, was willst du mir den zeigen, du kannst doch selbst net fahren. Ich also:" Was meinen sie mit enweisen???" "SIe müssen einen Tagesbericht ausfüllen, das will ich ihnen mal kurz zeigen". ICh hab alles kapiert, und wollte so schnell wie möglich los. Welchen LKW soll ich denn nehmen???
    Also, hier is die Mappe von Fahrzeug (Da drin: Fahrzeugschein, Lizenz, Sammelliste für Chassis usw.). Hier hast du den schlüssel, LKW steht unten auf dem Tankstellenhof, HB-RF 178. Ok, ich also los, auf dem Weg noch meine Sachen ausm PKW geholt, und mich erstmal mit meinem Fahrzeug bekannt gemacht (MAN TGA 18.350 D20 XL Baujahr 05, aber darüber möchte ich lieber nicht sprechen). Der wagen war zum Glück top gepflegt, also brauchte ich nich putzen. Ich angefangen meinen tagesbericht auszufüllen, also Name, Kfz.Kennz, Personalnummer (hab ich Praktikant hingeschrieben, bin ja noch kein Personal). Tachoscheibe ausgefüllt und erstmal AUfträge und Papiere sortiert. Hier mal meine Tour:
    1. 20" Chassisplatz Firma, Bremen - CT Tollerort, Hamburg
    2. 40" CT Tollerort, Hamburg - Eurogate, Bremerhaven
    3. 40" Eurogate, Bremerhaven - Offergeld, Geesthacht

    Das war nun eine Tour, die 100% zu schaffen war. Ich also los zum Chassisplatz und erstmal die Nadel im Heuhaufen gesucht, da standen locker 50 Chassis, und da such ma EIN Chassis raus. habs dennoch schnell gefunden, aufgesattelt und ab die Post.
    Nach guten zwei Std. war ich da. Es war zwar nicht brechend voll, aber ich musste 20 min warten.

    Ich hatte den vorteil, das ich beide Cont auf einmal abfertigen konnte, somit also nich erst zwei mal in büro dackeln musste. Nach 15 min hatte ich den neuen 40" Container drauf, und machte mich auf den weg nach bremerhaven, noch schnell in den Atlas geguckt, route geplant (hatte mein Navi nich dabei, aber zum glück nen atlas), und los. Da ich mich gnadenlos verfahren hab, brauchte ich gut 2 1/2 Stunden, aber habs dann geschafft. Aber als ich da war, verlor ich kommplett den überblick, da ich noch nie da war. Aber dann seh ich plötzlich: ein ACOS-Auto! Ich sofort im Laufschritt dahin: "Ähhm, tschuldigung, kannst du mir vielleicht sagen wo ich hin muss
    ich mach grade praktikum." Ach, dich meinte er, gib mir mal deine Papiere her, und deine Truckercard, ich sag dir dann wo du hin musst." Ich drauf:" Jo, aber ich komm ma mit, is ja nich immer son netter kollege hier".

    Jetzt alles von da zu beschreiben, wäre zu lang, deshalb mach ich in Geesthacht bei Offergeld weiter. Da musste ich ja wie gesagt den Cont leermachen. Dann die Überraschung: 1000 Kartons lose Schüttung, keine EPal oder sonstiges. Ich mit dem Lagermeister da gesprochen, der war allerdings sehr sehr nett und hilfsbereit: "Pass auf, ich geh ma eben ins Büro und klär das da, ruf du bitte deinen Disponenten an, der soll das mit dem auftraggeber absprechen. Nach 10 Minuten telefonieren hatte ich dann die bestätigung, das das Lagerpersonal das machen würde. Plötzlich kamen die wie Ameisen von überall, keine 30 Minuten war der Container leer. Ich hab mich dann noch bedankt und bin erstmal von der rampe gefahren, um meinen disponenten anzurufen, was ich denn nun machen solle. Zu meiner überraschung bekam ich den auftrag, mit dem LKW nach hause zu fahren, unb mich morgen früh beim chef zu melden. Dachte schon ich hab was falsch gemacht, und könne gleich meine sachen abgeben.

    Ich also mit schweißperlen auf der stirn nach hause gefahren, und den ganzen tag überlegt was sein könne.

    Am nächsten tag stellte sich aber zum glück herraus, das mein chef mich nur ein bisschen fragen wollte, was mein erster eindruck wäre.


    Das war mein erster tag, wenn ich da fest angestellt werde, werde ich na klar alle wichtigen eereignisse hier hin schreiben
    M.f.G. Actros Driver

    "Born to be on Road"

    Allen eine unfallfreie Fahrt

  • #2
    Das klingt doch schonmal ganz nett, wenn du wieder einmal in Geesthacht bist, sag bescheid, dann trinken wir nen Kaffee :D
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      sag nich du arbeitest bei offergeld
      M.f.G. Actros Driver

      "Born to be on Road"

      Allen eine unfallfreie Fahrt

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      • #4
        Nein, ich bin in einer anderen Branche. Aber ich wohne direkt um die Ecke ;)
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #5
          aso....soll häufiger vorkkommen, das wir auf der ecke sind
          hasse aber die autobahn, wenn ich aus richtung Hamburg komm, ist der elbdeich mein zuhause
          M.f.G. Actros Driver

          "Born to be on Road"

          Allen eine unfallfreie Fahrt

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          • #6
            möchte mich nun hier nicht als stänkerer gesehen wissen...aber verträgt sich nächtliches feuerwehren mit tagigem getruck?

            ich weiss feuerwehr is wichtig, mich hat man auch schon aus frisch gebügeltem blech geflext, aber gibts da keine naja wie nennt man sowas? "freistellungsregeln"???

            grad wenns praktikum ist...nen praktikant dient ja nunmal per definition nicht der mehrung des firmenkapitales...?
            männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
            Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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            • #7
              Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
              möchte mich nun hier nicht als stänkerer gesehen wissen...aber verträgt sich nächtliches feuerwehren mit tagigem getruck?

              ich weiss feuerwehr is wichtig, mich hat man auch schon aus frisch gebügeltem blech geflext, aber gibts da keine naja wie nennt man sowas? "freistellungsregeln"???

              grad wenns praktikum ist...nen praktikant dient ja nunmal per definition nicht der mehrung des firmenkapitales...?
              Die "Freistellungsregeln" gelten bei uns nur, wenn der Chef damit einverstanden ist. Also, wenn du Pech hast, und bei der Freiwilligen Feuerwehr zwei Tage nur Keller auspumst und wegen Übermüdung nicht zur Arbeit erscheinst, kann er dich kündigen. Ist jedenfalls bei uns so.
              Gruß Edith :bye:

              Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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              • #8
                Naja, mit kündigen ist es so ne Sache denke ich. Der Staat hat ein berechtigtes Interesse an ehrenamtlichen Helfern, und diese sind für ihre Tätigkeiten sogar teilweise von der Arbeit freizustellen wenn es Einsätze erfordern.
                Wenn es sich allerdings um Kellerauspumpen geht, mag es etwas anderes sein. Aber der Feuerwehrmann weiss vor dem Einsatz ja nicht wo es hingeht.

                Genau weiss ich es zwar nicht. Aber so in etwa war es einmal bei uns als mein damaliger Chef einem Kollegen verbieten wollte für die freiwillige Feuerwehr seine Baustelle zu verlassen.

                Allerdings kann es natürlich für Fahrer andere Regelungen geben. Grade wegen Übermüdungen etc.
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                • #9
                  ich kann soviel sagen, wir hatten nach einem Moorbrand nachlöscharbeiten, und mussten 2 feuerwehren nachalamieren, weil sich das feuer so schnell verbreitet hat. Ich kenn das noch aus schulzeiten, da musste man sich eine erlaubnis von Rektor holen, damit man die schule verlassen durfte, aber mit dem argument, es könne sein haus sein, welches brennt, hat man das meistens gekriegt.
                  Jetzt weiß ich es nicht genau, war für mich auch nicht interessant, da ich sowieso in der ferne war, und ich dann sowieso nich viel ausrichten konnte. wie es um vor der arbeit steht,m weiß ich nicht, aber wenn ich weiß, das ich um 5 los muss, und halb 5 ein einsatz kommt, fahr ich garnicht erst mit raus, sondern mach notfallbereitschaft auf der wache, welche aber nahezu nie gebraucht wird.
                  M.f.G. Actros Driver

                  "Born to be on Road"

                  Allen eine unfallfreie Fahrt

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                  • #10
                    ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das dieses "detail" der ehrenamtlichen tätigkeit "feuersbrunstbezwinger" nicht geregelt sein sollte.

                    wo ist eigentlich die brummisuchmaschine wenn man sie mal braucht?:thinking:
                    männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                    Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                    • #11
                      Die Sache mit der Schule liegt meiner Meinung nach anders, da hat das etwas mit dem Versicherungsschutz zutun. Weniger mit der ehrenamtlichen Tätigkeit.
                      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                      • #12
                        Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                        ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das dieses "detail" der ehrenamtlichen tätigkeit "feuersbrunstbezwinger" nicht geregelt sein sollte.
                        Feuerwehren sind Ländersache, deshalb gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Feuerwehrgesetz. Aber überall steht drin, dass man für Feuerwehreinsätze vom Arbeitgeber freigestellt werden muss.

                        Hier als Beispiel die Regelung in NRW:

                        Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt.
                        Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.
                        (Quelle: http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fshg.pdf)




                        Auflistung der Landesgesetze (aus Wikipedia):
                        1. http://www.innenministerium.baden-wu...etz%202004.pdf Feuerwehrgesetz (Baden-Württemberg)
                        2. http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_rahmen.htm Bayerisches Feuerwehrgesetz
                        3. http://www.berlin.de/imperia/md/cont...riften/fwg.pdf Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin
                        4. http://www.lfv-bb.de/dokumente/B-u-Kat-sch%20gesetz.pdf Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
                        5. http://www.feuerwehr-bremen.org/BremHilfeG.156.0.html Bremisches Hilfeleistungsgesetz
                        6. http://hh.juris.de/hh/gesamt/FeuerwG_HA.htm Feuerwehrgesetz Hamburg
                        7. http://www.hessenrecht.hessen.de/gvb...-hbkg/hbkg.htm Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
                        8. http://lxwww2.mvnet.de/dlp.zufi/lari...9yYWhtZW4uaHRt Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
                        9. http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf Niedersächsisches Brandschutzgesetz
                        10. http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fshg.pdf Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (Nordrhein-Westfalen)
                        11. http://rlp.juris.de/rlp/Brand_KatSchG_RP_rahmen.htm Brand- und Katastrophenschutzgesetz (Rheinland-Pfalz)
                        12. http://www.umwelt-online.de/recht/an...srl/brschg.htm Brandschutzgesetz Saarland
                        13. http://www.ffw-colditz.de/downloads_7.html Brandschutzgesetz Sachsen
                        14. http://www.inneres.sachsen-anhalt.de...tze/brschg.pdf Brandschutzgesetz Sachsen-Anhalt
                        15. http://sh.juris.de/sh/BrandSchG_SH_rahmen.htm Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
                        16. http://www.bva.bund.de/imperia/md/co...ssungen/17.pdf Brand- und Katastrophenschutzgesetz (Thüringen)
                        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                        • #13
                          nur wie ist das, wenn man in niedersachsen wohnt und in bremen arbeitet, is das da anders???
                          M.f.G. Actros Driver

                          "Born to be on Road"

                          Allen eine unfallfreie Fahrt

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                          • #14
                            Zitat von Young Truck Driver Beitrag anzeigen
                            nur wie ist das, wenn man in niedersachsen wohnt und in bremen arbeitet, is das da anders???
                            das müsste eigentich der am besten wissen der in abkühlenden diensten tätig ist, dies ist doch bei freiem wehren ein alltägliches proble, also müssten regelungen doch im kameradschaftskreis bekannt sein.

                            interessant wäre ja auch nicht nur die zeit des aktiven löschen sondern auch die erholungsphase die in anschluss anschliessen sollte.
                            männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                            Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                            • #15
                              Also bei uns in Österreich ist die Freistellung für Feuerwehreinsätze nicht gesetzlich geregelt. Also kann dich der Chef natürlich kündigen, wenn du nicht zur Arbeit kommst. Unentschuldigtes Fernbleiben.

                              Das wird aber eher in den Städten passieren, da die ja eine Berufsfeuerwehr haben. Auf dem Land wird das wahrscheinlich nicht passieren, da ja jeder auf die Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr angewiesen ist. Es könnte ja das Haus des Chefs sein, das brennt oder überflutet wird.
                              Gruß Edith :bye:

                              Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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