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BGL Ausweichstreckenkarte

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  • BGL Ausweichstreckenkarte

    Ende des Monats erscheint wieder die Ausweichstreckenkarte des BGL für das Ferienfahrverbot 2009.
    Hier mal ein Link mit den Kontakt- und Bezugsdaten.
    Die Karte kostet 2,89 € plus Mehrwertsteuer und Versand.
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    Interessiert mich nicht,ich fahre Kühler....:chug:
    Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

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    • #3
      Zitat von klafi56 Beitrag anzeigen
      Interessiert mich nicht,ich fahre Kühler....:chug:
      Du bist aber nicht der einzige Fahrer auf der Welt.
      Gruß Holger :D:D

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      • #4
        Hallo snowdog!!

        Die Karte mußt Du nicht bezahlen, ich habe sie mir bis jetzt immer bei der BAG geholt.
        Parkplatz- BAG-Kontrolle- raus gefahren- an Bulli getreten und nach Sommerferienfahrverbotskarte (wow-was ein langes Wort!!!:xbounce:) gefragt und dann dankend entgegengenommen.
        Habe ich immer für lau bekommen und ich fahre auch Frigo und brauch sie eigentlich auch nicht.

        Hallo klafi56!!

        Da sind wir ja schon 2 :bye:!!

        Gruss canada66!!
        Weil wir alle im selben Boot sitzen, ist es gut das nicht alle auf der selben Seite sind.

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        • #5
          Das ist ein guter Tipp. Werd ich mal versuchen sobald ich wieder in D bin.


          Nachtrag: Die Beamten waren erstmal erstaunt, dass man als Fahrer so frei auf sie zukommt. :)
          Leider hatten sie die Karten gerade nicht mit, aber sie werden es mir zuschicken.
          Allzeit gute Fahrt!

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          • #6
            was für Lkw's sind davon ausgenommen, außer Kühl-LKW's? Wahrscheinlich nichts anderes, oder? Ausnahmegenehmigung gibts dementsprechend dann auch nichts, oder?

            Tut mir leid, für die doofe Frage aber ich bin noch jung und unwissend [smilie=happy.gif]
            LG Andy

            Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

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            • #7
              Doch natürlich gibt es Ausnahmegenehmigungen. Ich selbst besitze so eine(also natürlich unsere Firma),denn ich fahre Luftfracht.
              Gruß Holger :D:D

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              • #8
                In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2009 ist der schwere Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.
                Unter das Verbot fallende Fahrzeuge:

                Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.
                Verbotszeiten

                Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2009 jeweils von 7.00 - 20.00 Uhr.

                Sonntagsfahrverbot:

                Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 - 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot (Paragraf 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung) gilt unverändert.
                Erteilung von Ausnahmegenehmigungen:

                Ausnahmegenehmigungen erteilen in begründeten Fällen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer. Für aus den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland einfahrende Lkw ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Grenzübergang liegt, über den deutsches Hoheitsgebiet erreicht wird.
                Generelle Freistellungen:

                Das Verbot gilt nicht für
                1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger.
                2. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
                3. Beförderungen von
                  a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
                  b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
                  c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
                  d) leicht verderblichem Obst und Gemüse,
                4. Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Fahrten stehen.

                Für alle geladenen Güter sind die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

                Quelle: http://www.bmvbs.de/
                Allzeit gute Fahrt!

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                • #9
                  Vielen Dank :youaremymaster:
                  LG Andy

                  Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

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                  • #10
                    Hallo an Alle!!

                    Habe mal noch einen Nachtrag zum Thema Sommerferienfahrverbot, das gibt es auch in Frankreich.
                    Das weiß ich aus eigener Erfahrung und wer Frankreich fährt, der weiß das man sich an deren Vorschriften lieber halten sollte. Es gilt aber auch dort nur das befahren der Autobahnen, auch der privaten und nicht nur die des Staates. Auf den Nationalen kann man aber an den Samstagen trotzdem noch fahren und so wie in Germany die Autobahnen umfahren. Ist nur der Unterschied bei den Franzosen kann man auf der Nationalen 80 Km/h fahren und ist meist genau so schnell wie auf den Autobahnen, aber auf jedenfall billiger!!

                    Gruss canada66!!
                    Weil wir alle im selben Boot sitzen, ist es gut das nicht alle auf der selben Seite sind.

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                    • #11
                      siehe http://www.muellerman.net/pinwand/fahrverbote2003.htm
                      Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

                      Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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                      • #12
                        Das sind die Daten von 2007. Nicht mehr so ganz aktuell...

                        Besser wäre dieser Link gewesen: http://www.muellerman.net/pinwand-20...verordnung.htm

                        Da wird eine Bezugsquelle für die 09er Karte genannt.
                        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                        • #13
                          Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                          Ende des Monats erscheint wieder die Ausweichstreckenkarte des BGL für das Ferienfahrverbot 2009.
                          Hier mal ein Link mit den Kontakt- und Bezugsdaten.
                          Die Karte kostet 2,89 € plus Mehrwertsteuer und Versand.
                          Im Eingangspost zu diesem Thema war doch schon ein Link zu der aktuellen Karte--gefällt euch diese nicht?
                          Gruß Holger :D:D

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                            Im Eingangspost zu diesem Thema war doch schon ein Link zu der aktuellen Karte--gefällt euch diese nicht?
                            Upps, sorry, das hab ich überlesen. Asche auf mein Haupt...

                            Ich hab nur Jarus Link gelesen und wollte ihn optimieren...
                            Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                            • #15
                              Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                              Upps, sorry, das hab ich überlesen. Asche auf mein Haupt...

                              Ich hab nur Jarus Link gelesen und wollte ihn optimieren...
                              kein Thema.....is ja kein Problem.
                              Gruß Holger :D:D

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