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Sondergenehmigung im Kombi-Verkehr

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  • Sondergenehmigung im Kombi-Verkehr

    Hallo Zusammen,
    ich find es prima, dass es ein solches Forum für "Neulinge" gibt. Ich bin jetzt seit knapp einem halben Jahr dabei.
    Seit ca. 2 Monaten fahr ich für eine Sped. im Kombi Verkehr. Gibt es eigentlich eine extra Bescheinigung das man Kombi fährt, außer in der Zulassung der Eintrag mit 44 to. ? Und braucht man um an Feiertagen zu Fahren eine gesonderte Genehmigung? Beispiel: jetzt der Feiertag 21.05. Christi Himmelfahrt. Ich soll am Mittwoch Abend anfangen und bis Donnerstag Früh dann im Shuttle Verkehr Wechselbrücken fahren.
    Ich würde mich über schnelle Antworten freuen

    Bis dahin

    ecki

  • #2
    hmm ich weiß es nicht hundertprozentig.... aber mein Kollege (Veranstaltungstechnik) hat da eine sog. "ausnahmegenehmigung". Er darf an Sonn- und Feiertagen fahren... ich denke, das lässt sich schon machen, nur ob das dann so schnell geht, und welche Kriterien erfüllt werden müssen, das weiß ich nicht. aber dir wird hier sicher bald geholfen:)
    LG Andy

    Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

    Kommentar


    • #3
      Zitat von ecki Beitrag anzeigen
      Hallo Zusammen,
      ich find es prima, dass es ein solches Forum für "Neulinge" gibt. Ich bin jetzt seit knapp einem halben Jahr dabei.
      Seit ca. 2 Monaten fahr ich für eine Sped. im Kombi Verkehr. Gibt es eigentlich eine extra Bescheinigung das man Kombi fährt, außer in der Zulassung der Eintrag mit 44 to. ? Und braucht man um an Feiertagen zu Fahren eine gesonderte Genehmigung? Beispiel: jetzt der Feiertag 21.05. Christi Himmelfahrt. Ich soll am Mittwoch Abend anfangen und bis Donnerstag Früh dann im Shuttle Verkehr Wechselbrücken fahren.
      Ich würde mich über schnelle Antworten freuen

      Bis dahin

      ecki
      Hallo ecki

      Eigentlich müsste doch dein AG wissen ob er eine Genehmigung hat .
      Fakt ist , das du eine haben musst .
      Wie meinste das mit dem Kombi , Straße -Bahn ? wenn nicht , dann musst du definitif ein Papier vorweisen . Es sei denn du fährst leicht verd. Lebensmittel , zB. Gemüse .
      Kein Bier für Schröter



      Gruß Lutz

      Der Waldgeist

      Kommentar


      • #4
        weil ich es grad erst lese, dass es Kombi ist. Da gibt es was spezielles... (lt. fahrschule). Das man bis zu einer bestimmten KM-Zahl fahren darf... allerdings nur (z.b.) vom HBF der stadt zum hafen der andren stadt ^^ ... die km-Zahl weiß ich nicht... aber normalerweise müsste der AG doch das wissen, wie Lutz schon schrieb. ;)
        LG Andy

        Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

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        • #5
          Hallo Zusammen,
          erst mal vielen Dank für die Antworten.
          Der AG meint, ich (wir) brauchten keine Genehmigung, weil wir ja ein "K"
          auf der Zugmaschine und ein grünes Kennzeichen am Auflieger haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das alles sein soll. Wo doch in Deutschland alles 100% geregelt ist.
          Beim Kombi-Verkehr gibt es eine Ausnahme, dass weiss ich. Wir fahren auch nur knapp 10 km vom Verteilerbahnhof zum Lagerplatz. Aber dennoch bin ich der Meinung, daß ich etwas schriftliches darüber im Auto haben muss.
          Na mal sehen was noch alles passiert.

          Schönen Abend wünsche ich noch

          ecki

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          • #6
            Also soweit ich mich noch erinnern kann, ist das im kombinierten Verkehr so, dass der K- Aufkleber für kombinierten Verkehr in Verbindung mit den Bahnpapieren die Du ja haben mußt wenn du nen Trailer abgibst oder holst, vollkommen ausreichen und man keine weitere Genehmigung mitführen muß.
            Gruß Holger :D:D

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