Der ADAC gab in seiner Ausgabe motorwelt 2/2007 folgendes bekannt:
Häufig bleiben nach Unfällen Scherben und Trümmerteile zurück, die den
nachfolgenden Verkehr behindern, schlimmstenfalls gefährden. Das muss
nicht sein. Hier gibt es gewisse Regeln, die man kennen sollte.
Die Unfallbeteiligten, falls sie dazu noch in der Lage sind, sind gesetzlich
verpflichtet, Trümmerteile und Scherben einzusammeln und zu entsorgen.
Droht Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, etwa durch herumliegende
Stoßstange oder verlorene Ladung, macht es die Polizei. Die Ordnungshüter
können aber auch die Feuerwehr oder die Straßenmeisterei mit der
Säuberung der Unfallstelle beauftragen.
Für die Kosten gilt das Verursacherprinzip:
Die Rechnung geht an den Fahrzeugführer, der den Unfall verschuldet hat.
Häufig bleiben nach Unfällen Scherben und Trümmerteile zurück, die den
nachfolgenden Verkehr behindern, schlimmstenfalls gefährden. Das muss
nicht sein. Hier gibt es gewisse Regeln, die man kennen sollte.
Die Unfallbeteiligten, falls sie dazu noch in der Lage sind, sind gesetzlich
verpflichtet, Trümmerteile und Scherben einzusammeln und zu entsorgen.
Droht Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, etwa durch herumliegende
Stoßstange oder verlorene Ladung, macht es die Polizei. Die Ordnungshüter
können aber auch die Feuerwehr oder die Straßenmeisterei mit der
Säuberung der Unfallstelle beauftragen.
Für die Kosten gilt das Verursacherprinzip:
Die Rechnung geht an den Fahrzeugführer, der den Unfall verschuldet hat.