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Unser Grundgesetz und was ist daraus geworden

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  • Unser Grundgesetz und was ist daraus geworden

    Nun möchte ich Euch einmal etwas zum Nachdenken geben! Ich habe mir einmal unser Grundgesetz vorgenommen, und ich muss feststellen das in unserem vereinten Europa so einiges nicht richtig sein kann.Im ersten Artikel unseres Grundgetzes steht:
    Die Würde des Menschen ist unantastbar.Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
    Ich frage mich nun, was bedeutet das in unserer heutigen Gesellschaft?
    Ist es vereinbar, das die Rentnerin oder der Rentner von 250€ leben muss und zum essen zur "Tafel" gehen muss; oder eine "Harz 4" Familie das gleiche Schicksal teilt;oder ein polnischer LKW-Fahrer 18 bis 20 Stunden für einen deutschen Unternehmer am Tag fahren muß und anschließend 2 Wochen in,z.B.,Spanien ums überleben kämpfen muss; oder ein Arbeitsloser als Bittsteller bei der Arbeitsagentur vorsprechen muß; oder das wir Obdachlose haben,die von der Gesellschaft verachtet werden??
    Ist das mit diesem Gesetz gemeint? Hat das mit der Würde des Menschen etwas zu tun, was unsere Gründerväter gemeint haben?
    Oder war das anders gemeint??

  • #2
    Sei froh,daß wir einen Sozialstaat haben und kein Mensch hungern oder frieren muß.Vielen Menschen auf der Welt geht es viel schlechter,alle paar Minuten verhungert einer.Und wenn Obdachlose von der Gesellschaft verachtet werden,so liegt es an der Gesellschaft und nicht am Gesetzgeber,also fang bei Dir an was zu ändern...
    Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

    Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

    Wenn du mich brauchst, dann melde dich!

    Und wenn du mit mir spielst,

    dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

    sehen wir uns wieder !!!!!!!!!!...........

    Kommentar


    • #3
      Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen und zur Gesellschaft gehörst auch Du. Hier schmeißt Du mit Steinen im Gewächshaus.

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      • #4
        @ 0049interscan:

        Dein Eingangsposting ist nachdenkenswert, aber es hat ein großes Manko, dem viele zum Opfer fallen, die sich über Rechte, insbesondere Grundrechte, Gedanken machen.

        Erstens schafft der Staat, in diesem Fall die erste Legislative, die Rahmenbedingungen, nach denen er selbst und die ihm innewohnende Gesellschaft zu funktionieren hat. Die Grundrechte eben.
        Der Staat aber kann diese Rechte nicht in allen Fällen durchsetzen. Nie.

        Kleines Beispiel: Straßenverkehrsordnung. Die Regeln daraus sind glasklar, und dennoch wird allerorten gegen sie verstoßen. Der Staat kann allenfalls versuchen, Auswüchse einzudämmen und ggf. zu bestrafen.

        Der große Irrtum aber liegt darin, daß man meint, Grundrechte seien unumstößlich. Weit gefehlt!

        Grundrechte können untereinander kollidieren, und das tun sie ständig.
        Wir haben das Grundrecht, unsere Meinung frei äußern zu dürfen.
        Aber wenn ich dich "Arschloch" nenne, weil ich dich für ein solches halte, verletze ich eben deine grundrechtlich geschütze Würde.

        Es ist immer wieder Sache der Judikative, abzuwägen und darüber zu entscheiden, welches Grundrecht gerade Priorität hat. Z.B. bei einer Kollision der Pressefreiheit mit den Persönlichkeitsrechten.

        Und: Grundrechte können durch Gesetz eingeschränkt werden.

        Wieder ein Beispiel: Eines der elementarsten Grundrechte ist das auf Freiheit.
        Bis ein Richter kommt und sagt: "Du gehst jetzt für 5 Jahre in den Knast".

        Oder: Laut Grundgesetz kann jeder frei über sein Eigentum verfügen. Du kannst dir also einen RollsRoyce kaufen und den nach Belieben zu Klump hauen. Da heulen deine Nachbarn, aber vergebens.

        Also kannst du auch dein Haus abreißen? Nein. Einen dicken Baum im Garten fällen? Nein.

        Man sieht also: Die Grundrechte sind nicht absolut, sondern stets situationsbezogen.

        Der Staat, also Legislative und Judikative, setzen die Bedingungen fest, innerhalb derer die Grundrechte Anwendung finden.

        Und so kommt es, daß z.B. für Hartz IV-bestimmte Regelsätze gelten:
        Es wird abgewogen
        1. der tatsächliche Bedarf zum Leben
        2. die Finanzkraft des Staates
        3. der Anreiz (oder eben nicht Anreiz), sich um eigene Arbeit und dadurch eigene Versorgung zu kümmern.

        Und so kommt es natürlich immer wieder zu Ungerechtigkeiten. Dem einen, der nebenher noch schwarz ein wenig jobben geht, reicht die Grundversorgung völlig.

        Der andere ist krank, hat Familie und weiß nicht, wovon er seiner Tochter die Klassenfahrt und seinem Sohn ein Fahrrad finanzieren soll. Nebenbei: Die Kinder sind immer die Leidtragenden.

        Ich könnte auch schreien bei so manchem Elend in unterbemittelten Familien, und das System muß sicher grundlegend überarbeitet werden.

        Aber mit den Grundrechten und ihrer Bewahrung hat es nicht so arg viel zu tun.

        Grüße

        Der Zausel
        Von zwei Narren hält der größere den kleineren für den größeren.
        (Emil Gött)

        Kommentar


        • #5
          Zitat von 0049interscan Beitrag anzeigen
          Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen und zur Gesellschaft gehörst auch Du. Hier schmeißt Du mit Steinen im Gewächshaus.
          Warum?Ich verachte Obdachlose und Arme Menschen nicht,im Gegenteil Sie tun mir leid,ändern kann ich an deren Situation aber nichts,das kann nur jeder selber für sich machen und dabei hilft jedem der es will unser Sozialsystem,das trotz Allem immer noch eines der besten der Welt ist...
          Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

          Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

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          Und wenn du mit mir spielst,

          dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

          sehen wir uns wieder !!!!!!!!!!...........

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          • #6
            Zitat von Zausel Beitrag anzeigen
            @ 0049interscan:

            Dein Eingangsposting ist nachdenkenswert, aber es hat ein großes Manko, dem viele zum Opfer fallen, die sich über Rechte, insbesondere Grundrechte, Gedanken machen.

            Erstens schafft der Staat, in diesem Fall die erste Legislative, die Rahmenbedingungen, nach denen er selbst und die ihm innewohnende Gesellschaft zu funktionieren hat. Die Grundrechte eben.
            Der Staat aber kann diese Rechte nicht in allen Fällen durchsetzen. Nie.

            Kleines Beispiel: Straßenverkehrsordnung. Die Regeln daraus sind glasklar, und dennoch wird allerorten gegen sie verstoßen. Der Staat kann allenfalls versuchen, Auswüchse einzudämmen und ggf. zu bestrafen.

            Der große Irrtum aber liegt darin, daß man meint, Grundrechte seien unumstößlich. Weit gefehlt!

            Grundrechte können untereinander kollidieren, und das tun sie ständig.
            Wir haben das Grundrecht, unsere Meinung frei äußern zu dürfen.
            Aber wenn ich dich "Arschloch" nenne, weil ich dich für ein solches halte, verletze ich eben deine grundrechtlich geschütze Würde.

            Es ist immer wieder Sache der Judikative, abzuwägen und darüber zu entscheiden, welches Grundrecht gerade Priorität hat. Z.B. bei einer Kollision der Pressefreiheit mit den Persönlichkeitsrechten.

            Und: Grundrechte können durch Gesetz eingeschränkt werden.

            Wieder ein Beispiel: Eines der elementarsten Grundrechte ist das auf Freiheit.
            Bis ein Richter kommt und sagt: "Du gehst jetzt für 5 Jahre in den Knast".

            Oder: Laut Grundgesetz kann jeder frei über sein Eigentum verfügen. Du kannst dir also einen RollsRoyce kaufen und den nach Belieben zu Klump hauen. Da heulen deine Nachbarn, aber vergebens.

            Also kannst du auch dein Haus abreißen? Nein. Einen dicken Baum im Garten fällen? Nein.

            Man sieht also: Die Grundrechte sind nicht absolut, sondern stets situationsbezogen.

            Der Staat, also Legislative und Judikative, setzen die Bedingungen fest, innerhalb derer die Grundrechte Anwendung finden.

            Und so kommt es, daß z.B. für Hartz IV-bestimmte Regelsätze gelten:
            Es wird abgewogen
            1. der tatsächliche Bedarf zum Leben
            2. die Finanzkraft des Staates
            3. der Anreiz (oder eben nicht Anreiz), sich um eigene Arbeit und dadurch eigene Versorgung zu kümmern.

            Und so kommt es natürlich immer wieder zu Ungerechtigkeiten. Dem einen, der nebenher noch schwarz ein wenig jobben geht, reicht die Grundversorgung völlig.

            Der andere ist krank, hat Familie und weiß nicht, wovon er seiner Tochter die Klassenfahrt und seinem Sohn ein Fahrrad finanzieren soll. Nebenbei: Die Kinder sind immer die Leidtragenden.

            Ich könnte auch schreien bei so manchem Elend in unterbemittelten Familien, und das System muß sicher grundlegend überarbeitet werden.

            Aber mit den Grundrechten und ihrer Bewahrung hat es nicht so arg viel zu tun.

            Grüße

            Der Zausel

            1++++
            besser geht es fast nicht...

            Wenn da nicht die wachsende Ungerechtigkeiten wären..aber wie du schon zu Ausdruck gebracht hast "Legislative und Judikative"...

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            • #7
              Zitat von 0049interscan Beitrag anzeigen
              Nun möchte ich Euch einmal etwas zum Nachdenken geben! Ich habe mir einmal unser Grundgesetz vorgenommen, und ich muss feststellen das in unserem vereinten Europa so einiges nicht richtig sein kann.Im ersten Artikel unseres Grundgetzes steht:
              Die Würde des Menschen ist unantastbar.Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
              Ich frage mich nun, was bedeutet das in unserer heutigen Gesellschaft?
              Ist es vereinbar, das die Rentnerin oder der Rentner von 250€ leben muss und zum essen zur "Tafel" gehen muss; oder eine "Harz 4" Familie das gleiche Schicksal teilt;oder ein polnischer LKW-Fahrer 18 bis 20 Stunden für einen deutschen Unternehmer am Tag fahren muß und anschließend 2 Wochen in,z.B.,Spanien ums überleben kämpfen muss; oder ein Arbeitsloser als Bittsteller bei der Arbeitsagentur vorsprechen muß; oder das wir Obdachlose haben,die von der Gesellschaft verachtet werden??
              Ist das mit diesem Gesetz gemeint? Hat das mit der Würde des Menschen etwas zu tun, was unsere Gründerväter gemeint haben?
              Oder war das anders gemeint??
              wenn man einen solchen haufen unsinn liest ist man arg versucht zu beten...und zwar darum mit blindheit geschlagen zu werden damit man solche polemik nie wieder mitbekommt....

              en detail: (zitate in " ")

              "Ist es vereinbar, das die Rentnerin oder der Rentner von 250€ leben muss und zum essen zur "Tafel" gehen muss"

              nein, ist es nicht! es ist aber auch niemand gezwungen einen solchen weg zu beschreiten,den dieser unser staat auf den du so selbstbewusst und aber auch willkürlich einprügelst hat für diesen fall -das jemand ein zu geringes einkommen hat- klare regeln erlassen. und niemand muss in deutschland von 250 euro im monat seinen lebensunterhalt bestreiten.

              -das es menschen gibt die dieses tun sei einmal dahingestellt, gezwungen dazu werden sie aber nur von sich selbst.

              "oder eine "Harz 4" Familie das gleiche Schicksal teilt;"

              eine hartz4 familie (welch bescheuerte titulierung) teilt dieses schicksal mit 100%iger sicherheit nicht!

              allein die sachleistungen -miete -heizkosten (um nur einen teil zu nennen)stehen im jahresvelauf schon weit über 3000 euro (12 x 250)
              im weiteren ist der hartz4 satz pro person (nicht pro familie) schon wesentlich höher als die hier genannten 250 euro.

              desweiteren ist der empfang von leistungen nach hartz4 mit nichten ein "schicksal" sondern eine kurzfristige überbrückung von zeiten ohne geregeltes einkommen. - den begriff "kurz" definiert der empfänger nach eigenem gutdünken.

              "oder ein polnischer LKW-Fahrer 18 bis 20 Stunden für einen deutschen Unternehmer am Tag fahren muß und anschließend 2 Wochen in,z.B.,Spanien ums überleben kämpfen muss"

              diese aussage ist, so wie ich finde , die abolute frechheit des beitrages, sie unterstellt das solcherlei menschenverachtende sklavenhalterrei durch irgendein , wenn schon nicht deutsches, so doch europäisches gesetz gedeckt würde.

              das genaue gegenteil ist der fall, von fahrpersonalbestimmungen bis zu gesetzen über hygiene am arbeitsplatz könnte ich hier aus dem stehgreif locker 10 gesetze nennen welche solches verhalten eindeutig unter strafe stellen.

              "oder ein Arbeitsloser als Bittsteller bei der Arbeitsagentur vorsprechen muß;"

              ist eine doch sehr eigenwillige sichtweise. bei arbeitsargenturen gibt es keine bittsteller, nur kunden.

              hier sollte werter poste doch mal sein sebstwertgefühl prüfen und steigern.

              "oder das wir Obdachlose haben,die von der Gesellschaft verachtet werden??"

              die obdachlosen welche wir haben sind dies freiwillig!
              in deutschland muss niemand! keiner! aber auch garkeiner! ohne dach über dem kopf leben.
              diese aussage ist unhaltbar!

              ich sehe mich als teil der gesellschaft. jemanden der sich dazu entschieden hat auf der strasse zu leben verachte ich nicht. ich bitte bei weiteren solch pauschalisierenden aussagen mich ausdrücklich auszunehmen.

              unser grundgesetz war genau so gemeint wie es da steht!

              nicht umsonst ist der text seit anbeginn seines bestehens inhaltlich nahezu unverändert.


              @trula: es gibt keine steigende ungerechtigkeit, es gibt nur wachsende ansprüche bei sinkender leistungsbereitschaft.
              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

              Kommentar


              • #8
                @ langsaaaam

                ich muss dir weitgehend recht geben..nur in diesen Punkt

                "das genaue gegenteil ist der fall, von fahrpersonalbestimmungen bis zu gesetzen über hygiene am arbeitsplatz könnte ich hier aus dem stehgreif locker 10 gesetze nennen welche solches verhalten eindeutig unter strafe stellen."

                sind wir wieder bei "Legislative und Judikative"...

                Ja die Gesetze gibt es, nur leider werden diese nicht nach den Vorgaben der Gesetzgebung in Deutschland und der EU, immer von Gerichten in Deutschland angewandt b.z.w Recht gesprochen...!!!!

                Teilweise steppt an AG also , unterste Gerichten der Bär .Soll heißen wer Recht hat muss noch lange kein Recht bekommen. Nicht jeder kann es sich finanziell oder geistig leisten alle Instanzen von Gerichten durchzustehen um dann nach Jahren zu seinen verbrieften Recht zu kommen!!

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                • #9
                  Unser Grundgesetz und was daraus geworden ist

                  Ich will noch einmal zu diesem Thema Stellung nehmen.
                  Die besten Argumente habe ich von Zausel und von Trucker Lady gelesen. Denn Sie geben
                  auch gleich Beispiele mit und hier kann man sehen, das Sie sich richtig Gedanken über dieses
                  Thema gemacht haben.
                  Im gewissen Sinne, hat jeder sein Glück in der eigenen Hand; das ist richtig. Ist das wirklich so?! Wenn z.B. eine Ehe nach 15 Jahren zu Ende geht, die Frau nicht arbeiten will,die Kinder
                  noch in der Ausbildung sind, wem wird das Hemd ausgezogen?? Oder noch etwas krasser ausgedrückt;Arbeit weg, Frau weg, Haus weg und was jetzt? Obdachlos! Oder wie es mir selber jetzt pasiert ist: 61 Jahre alt, Firma aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen.! Arbeitslos!! Und jetzt? Kein Bittsteller beim Arbeitsamt? Von der Arbeitslosmeldung bis zur
                  Antrag Abgabe vergehen 7 Wochen. Ist doch schon merkwürdig.
                  Es ist auch Richtig das es Gesetze,Richtlinien,Verordnungen usw. geben muss.
                  Ich stelle hier auch nicht den Rechtsstaat in Frage, in dem ich ja auch lebe und den ich auch für gut befinde, ist es doch auch ein Grundrecht, dies einmal zu hinterfragen, ob das heute noch so ist, wie unsere Gründerväter es gemeint haben!!!!!!!!!

                  Euer
                  Klaus Bieber

                  Kommentar


                  • #10
                    du interpretierst dich gründlich falsch klaus.

                    wenn du, und davon gehe ich aus mit deinen 61 jahren, über 30 jahre in den sozialfonds eingezahlt hast dann ist es nicht mehr als dein gutes recht auch jetzt den segen und die segnungen desgleichen zu spüren und zu nutzen.

                    wenn DU dich bei dem nur für DICH existenten servicedienstleister agentur für arbeit als bittsteller siehst, so ist das DEIN ureigenstes problem.

                    früher einmal hielten ja viele bei preussens beamte für so ne art stellvertreter gottes auf erden, -halbgötter ohne weissen kittel- aber selbst beamte sinds ja nur noch in den seltensten fällen.

                    die sind für mich da, sie leben von dem was ich einzahle und nur dafür da zu sein wenn ich vom zahler zum empfänger werde.

                    ich benehme mich diesen menschen gegenüber korrekt, und dann tun die dies auch.

                    andernfalls sind rechtsmittel nahezu grenzenlos.


                    was deine beispielsnennung ehe und scheidung angeht, klaus, hier muss ich dir sagen: genau da hat jeder sein glück selbst in der hand, wie der volksmund schon so schön sagt: "drum prüfe wer sich ewig bindet..."

                    und wer dann kinder in die welt setzt ist für dise nicht sein leben lang verantwortlich, sondern ihr leben lang!

                    aber auch die entscheidung kinder zu zeugen ist eine ureigenste, da steht nur selten einer der gründerväter unseres sozialstaates mit gezogener waffe neben dem bett und murmelt...tiefer...schneller...jetzt nicht aufhören...

                    und was die freie entscheidungskraft der dann ex-frau angeht das ist doch "das glück in der eigenen hand" pur, sie selbst kann entscheiden...arbeit oder kindererziehung...genau da sieht man doch das dies in unserem staat verwirklicht ist.

                    ich denke schon das es das ist was die gründerväter meinten...auf der seite der armen und schwachen, wer sich selbst helfen kann helfe sich zuerst einmal selbst...

                    was sie nicht meinten ist das jeder immer seinen lebensstandard von aussen gehalten bekommt, egal welche dinge (pleiten, scheidungen) auch einfluss nehmen.

                    man bedenke: ohne unsere demokratie mit deutlicher trennung von staat und kirche gäbe es garkeine möglichkeit zur scheidung..wahrscheinlich auch keine möglichkeit der freien wahl des arbeitsplates...
                    tarifverhandlungen... kündigungsschutz... lies dich mal ein wies arbeitslosen amerikanern z.b. geht..da ist nach spätestens nem halben jahr camping angesagt.

                    schön und gut, hier ist auch nicht alles gold was glänzt...aber es glänzt zumindestens mal...
                    männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                    Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                      wenn du, und davon gehe ich aus mit deinen 61 jahren, über 30 jahre in den sozialfonds eingezahlt hast dann ist es nicht mehr als dein gutes recht auch jetzt den segen und die segnungen desgleichen zu spüren und zu nutzen.l
                      Ebenso falsch.

                      Das ist ein ebenso verbreiteter wie läßlicher Irrtum:
                      Viele Leute meinen, einen Anspruch auf den Beitrag zu haben, den sie im Lauf der Zeit eingezahlt haben.
                      Sei es nun in der Krankenkasse, einer sonstigen Sozialversicherung oder auch und gerade in der Rentenversicherung.

                      O nein! Schau mal nach unter dem Stichwort "Generationenvertrag".
                      Darin ist festgeschrieben, daß jeweils eine Generation (also die Jüngeren) ihren Beitrag zahlt, um der anderen Generation (also den Älteren) ein angemessenes Auskommen zu ermöglichen.

                      Wer heute arbeitet, zahlt für die heutigen Rentner, und wer morgen Rentner wird, bekommt sein Geld von denen, die morgen in die Rentenkasse einzahlen.

                      Was denn nun ein angemessenes Auskommen ist, wird im Zuge der Rentenanpassung jeweils schlicht festgelegt.
                      Eigentlich ist das Ausruck Rentenversicherung also falsch. Es ist ein Rentenanspruch, weil in den Erlebensfall so gut wie jeder eintritt.

                      Noch einfacher bei den echten Versicherungen wie eben der Arbeitslosenversicherung: Hier bilden alle Einzahler eine Solidargemeinschaft, die in einen Topf zahlen, der denen zur Verfügung steht, die ihn benötigen. Ein Anspruch auf Zugriff auf die eigenen Einzahlungen besteht ebensowenig wie z.B. bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Da bekommt ja auch niemand anteilig sein eingezahltes Geld wieder.

                      Grüße

                      Der Zausel
                      Von zwei Narren hält der größere den kleineren für den größeren.
                      (Emil Gött)

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Zausel Beitrag anzeigen
                        Ebenso falsch.

                        Das ist ein ebenso verbreiteter wie läßlicher Irrtum:
                        Viele Leute meinen, einen Anspruch auf den Beitrag zu haben, den sie im Lauf der Zeit eingezahlt haben.
                        Sei es nun in der Krankenkasse, einer sonstigen Sozialversicherung oder auch und gerade in der Rentenversicherung.

                        O nein! Schau mal nach unter dem Stichwort "Generationenvertrag".
                        Darin ist festgeschrieben, daß jeweils eine Generation (also die Jüngeren) ihren Beitrag zahlt, um der anderen Generation (also den Älteren) ein angemessenes Auskommen zu ermöglichen.

                        Wer heute arbeitet, zahlt für die heutigen Rentner, und wer morgen Rentner wird, bekommt sein Geld von denen, die morgen in die Rentenkasse einzahlen.

                        Was denn nun ein angemessenes Auskommen ist, wird im Zuge der Rentenanpassung jeweils schlicht festgelegt.
                        Eigentlich ist das Ausruck Rentenversicherung also falsch. Es ist ein Rentenanspruch, weil in den Erlebensfall so gut wie jeder eintritt.

                        Noch einfacher bei den echten Versicherungen wie eben der Arbeitslosenversicherung: Hier bilden alle Einzahler eine Solidargemeinschaft, die in einen Topf zahlen, der denen zur Verfügung steht, die ihn benötigen. Ein Anspruch auf Zugriff auf die eigenen Einzahlungen besteht ebensowenig wie z.B. bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Da bekommt ja auch niemand anteilig sein eingezahltes Geld wieder.

                        Grüße

                        Der Zausel
                        was sollte an meiner aussage falsch sein?

                        klar zahlt die solidargemeinschaft ein und sicherlich nur für die welche es benötigen.

                        nur ebensowenig wie ich bei meiner kfz-haftpflichtversicherung im versicherungsfalle ein bittsteller bin, genauso wenig bin ich bittsteller -und nur darum geht es - bei den, meine arbeitslosenversicherung verwaltenden, arbeitsagenturen.

                        das sich kein eigentumsanspruch auf das eingezahlte ergibt ist selbstverständlich, dies propagierte ich aber weder, noch ist es aus meinem beitrag abzuleiten.

                        ich schreibe lediglich das wenn ich vom einzahler zum empfänger mutiere ich, nach derzeitiger rechtslage, ein anrecht auf arbeitslosengeld habe...meinetwegen selbst mit sperrfristen - unterschiedliche kündigungsgründe beinhaltend.

                        nur eins werde ich dadurch nicht...bittsteller.

                        wer sich als solcher sieht macht im grundsatz was falsch.

                        und unterlass, bitte, die unterschwellige aussage das ich weder den generationenvertrag noch den aufbau und inhalt unseres sozialversicherungssystemes verinnerlicht hätte.
                        männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                        Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                        • #13
                          Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                          klar zahlt die solidargemeinschaft ein und sicherlich nur für die welche es benötigen.
                          Off-Topic: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=99805 (nur mal so zum Lesen...)
                          Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                          • #14
                            auch ot: betteln OHNE gewerbeschein ist strafbar.
                            männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                            Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                            • #15
                              Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                              und unterlass, bitte, die unterschwellige aussage das ich weder den generationenvertrag noch den aufbau und inhalt unseres sozialversicherungssystemes verinnerlicht hätte.
                              Da ist aber jemand dünnhäutig.

                              Sei versichert: Wenn ich eine Aussage treffe, dann tu ich das alles andere als unterschwellig.

                              Was an meinem Hinweis "Schau mal nach unter dem Stichwort 'Generationenvertrag' " als Vorwurf (du nennst es "Aussage") zu verstehen ist, ist mir nicht so ganz klar.
                              Wenn ich jemandem empfehle, mal in Goethes "Faust" zu schauen, knarzt der mich ja auch nicht an, nur weil er ihn schon mal gelesen hat.

                              Unglaublich...

                              Grüße

                              Der Zausel
                              Von zwei Narren hält der größere den kleineren für den größeren.
                              (Emil Gött)

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