Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rundumleuchte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Rundumleuchte

    In Österreich muß man wenn man mit offenen Tafeln fährt,bei jeder Tunneldurchfahrt eine gelbe Rundumleuchte einschalten.Bei den größeren Tunneln reicht das jedoch nicht aus-hier ist ein Begleitfahrzeug vorgeschrieben und man muß sich vor der Durchfahrt bei der Tunnelwarte melden.
    Wie ist das mit den Tunneln in anderen Ländern geregelt,oder bildet Österreich da eine Ausnahme?
    Zuletzt geändert von Snowdog; 12.03.2009, 09:22. Grund: Tippfehler
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    Davon hab ich noch nie was gehört

    In D zum Beispiel sind die Randaleleuchten doch nur bei größeren Größen vonnöten und haben mit Gefahrgut nix zu tun. Dachte ich immer.
    "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

    Kommentar


    • #3
      Hier eine Datei zum Download zur Frage

      Hier habe ich eine Datei gefunden, die euch interessieren dürfte.

      Gefahrguttransport Straße - Tunnelregelungen in Österreich (PDF)
      Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

      Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

      Kommentar


      • #4
        Wie die rechtliche Lage in Österreich ist,weiß ich,denn dort arbeite ich ja.Mich hätte interessiert,wie das mit Gefahrgut in Tunneln in anderen Ländern geregelt ist-aber danke Jörg.
        Gruß Holger :D:D

        Kommentar


        • #5
          Slowenien zieht hier nach

          Hallo, gerade habe ich auch eine Meldung für den Karawankentunnel gefunden:



          Richtlinie online unter:http://www.unece.org/trans/danger/pu...el_restr_g.pdf abrufbar.
          Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

          Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

          Kommentar


          • #6
            Jörg wäre diese Meldung nicht auch was mit ner kurzen Erklärung für unser Österreich-Forum?
            Gruß Holger :D:D

            Kommentar


            • #7
              Die nationalen Tunnelregelungen sind nur noch bis zum 31.12.2009 gültig.
              Bis dahin müssen die ADR-Staaten (also auch Österreich) die Tunnelanlagen in Kategorien A - E klassifiziert haben. Die Gefahrgüter besitzen bereits einen Tunnelbeschränkungscode.
              Die Klassifizierung der Tunnelanlagen in den ADR-Staaten wird dann auf der Internet-Seite der UNECE zu finden sein.

              Kommentar

              Werde jetzt Mitglied in der BO Community

              Einklappen

              Online-Benutzer

              Einklappen

              174796 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 30, Gäste: 174766.

              Mit 174.812 Benutzern waren am 29.03.2024 um 15:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

              Ads Widget

              Einklappen
              Lädt...
              X