In Österreich muß man wenn man mit offenen Tafeln fährt,bei jeder Tunneldurchfahrt eine gelbe Rundumleuchte einschalten.Bei den größeren Tunneln reicht das jedoch nicht aus-hier ist ein Begleitfahrzeug vorgeschrieben und man muß sich vor der Durchfahrt bei der Tunnelwarte melden.
Wie ist das mit den Tunneln in anderen Ländern geregelt,oder bildet Österreich da eine Ausnahme?
Wie ist das mit den Tunneln in anderen Ländern geregelt,oder bildet Österreich da eine Ausnahme?
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