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Beifahrer-Anhalter

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  • Beifahrer-Anhalter

    Ich möchte Euch heute mal fragen,wie Ihr zu diesem Thema steht oder wie das bei Euch in der Firma geregelt ist.Dürft Ihr Beifahrer aus Eurem Bekanntenkreis oder Anhalter mitnehmen?
    Bei mir in der Firma ist das unerwünscht und auch verboten,da wir mit unseren Auto´s unter anderem auch in die Sicherheitszone von diversen Flughäfen fahren müssen und da nicht einmal ein Beifahrer von der Firma genehmigt ist.
    Also erzählt mal wie ihr mit diesem Thema umgeht.
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    Also bei mir ist das so.Chef weiß von nichts,im Fall der Fälle.
    Und wenn ich eine/n denn muss die/der Polizeiliches Führungszeugnis und Personalausweis dabei haben.
    Mfg
    Fernweh79

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    • #3
      Bei uns ist das so, dass wir jemand mitnehmen können dieser aber nicht Versichert ist.

      Anhalter nehme ich keine mit.
      Wobei, wenn sie gut ausschaut

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      • #4
        Zitat von Maenla Beitrag anzeigen
        Bei uns ist das so, dass wir jemand mitnehmen können dieser aber nicht Versichert ist.
        Moin zusammen,

        bei uns sieht es da genauso aus. Problematisch wird es aber, wenn du plötzlich auf der Rückladung wegen ADR flaggen musst und angehalten wirst. Im Sommer fahren wir auf der Spanienlinie wahrscheinlich nicht in Doppelbesatzung, sondern klassisch und da würde ich gern mal jemand mitnehmen. Allerdings weis ich nicht was Gendamarie und die Mossos davon halten wenn da jemand mit im Lkw sitzt, der nicht zur Firma gehört - unabhängig von einer ADR-Ladung.

        Schönen Sonntag wünscht
        YoungTrucker
        Mein Funk ist auch im Ausland an... :terminator:
        Scania R420 Highline: kleine Hütte, großes "Herz"

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        • #5
          Also ich kenne ein paar die ab und an Frau oder Kids dabei haben und auch da runter fahren.
          Kann mir nicht vorstellen das es da Probleme gibt

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          • #6
            Ich glaube auch,dass wenn man mit ADR fährt,auch der Beifahrer über einen gültigen ADR-Schein verfügen muß-bin aber nicht so ganz sicher.
            Gruß Holger :D:D

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            • #7
              Vom Deutschengesetz her brauch der Beifahrer auch einen ADR-Schein.
              Zumindest hab ich es mal so gelernt.
              Mfg
              Fernweh79

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              • #8
                neeee

                es reicht wenn einer der Besatzung einen hat
                so hab ich das gelernt

                Kommentar


                • #9
                  Also ich dachte auch mal im ADR Kurs gelernt zu haben,wenn man ausgeflaggt fährt,müssen beide Fahrer zwingend über einen gültigen ADR-Schein verfügen.
                  Gruß Holger :D:D

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                  • #10
                    Zitat von Maenla Beitrag anzeigen
                    neeee

                    es reicht wenn einer der Besatzung einen hat
                    so hab ich das gelernt
                    Das wundert mich jetzt sehr.
                    Ich weiß das du bei Bayer in Krefeld nicht auf Gelände kommst,wenn der Beifahrer kein Schein hat.
                    Wann hast du dein Schein gemacht bzw. aufgefrischt?
                    Gibt es da vlt Unterschiede von Bundesland zu Bundesland?
                    Mfg
                    Fernweh79

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                    • #11
                      Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
                      Also ich dachte auch mal im ADR Kurs gelernt zu haben,wenn man ausgeflaggt fährt,müssen beide Fahrer zwingend über einen gültigen ADR-Schein verfügen.
                      Vom ADR her ist es so: der, der fährt, braucht einen gültigen ADR-Schein. Es darf sich allerdings niemand im Fahrzeug befinden, der NICHT zur Firma gehört. So wurde mir das auf dem Kurs beigebracht.


                      Aber mir stellt sich ie Frage: was passiert, wenn man dich anhält wenn man zB seine Frau dabei hat? Oft weis man ja nicht was man für eine Ladung bekommt, wenn man zu Hause los fährt - zumindest nicht im Sammelgutverkehr. Auf dem ADR-Krus hat der Ausbilder gesagt, dass im Prinzip die 2. Person dann am Ort der Kontrolle aussteigen müsste. Ihm sei aber in Deutschland kein Fall bekannt, bei dem ein Polizist sowas angeordnet hätte, die meisten würden da ein Auge zudrücken.

                      Aber ich sags mal so: in Deutschland kann ich mich ja mit einem Polizisten verständigen, der versteht ja was ich sage. In Frankreich und Spanien sieht das ein wenig anders aus und mit Begnadigung rechne ich dort sowieso nicht. Die Gendamarie ist in Sachen kontrollen auch um einiges aktiver als die Mossos.
                      Mein Funk ist auch im Ausland an... :terminator:
                      Scania R420 Highline: kleine Hütte, großes "Herz"

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                      • #12
                        Unser Gefahrgutbeauftragter sagt, daß der Beifahrer keinen ADR schein braucht, aber im Umgang mit der Ausrüstung unterwiesen sein muß. Zusätzlich muß er für den Transport oder die Be- und Entladung erforderlich sein und er muß über eine zusätzliche persönliche Schutzausrüstung verfügen. Er darf auch nicht ans Steuer.
                        Das war das eine, daß mit dem Mitnehmen ist bei uns fest geregelt. Anhalter niemals. Wenn Partner mitfahren, muß der Chef es genehmigen (wegen Versicherung) Kinder sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

                        Gruß Schnecke

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                        • #13
                          Warum stellt ihr nicht die Frage im richtigen Forum.

                          ( Gefahrgut und Ladungssicherung ) Ich bin überzeugt das einer der beiden Dozenten die richtige Antwort hat die euch weiter hilft.
                          Liebe Grüße
                          Harry


                          Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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                          • #14
                            Harry du hast vollkommen recht.
                            Ich habe es mal in den Bereich verschoben, da es sich ja in die Richtung ADR entwickelt hat.

                            Wie gesagt, ich habe es damals so gelernt:
                            Es reicht wenn einer der Besatzung einen ADR schein hat.
                            Jeder muss eine persönliche Schutzausrüstung haben und diese auch im Umgang kennen.
                            Fahren darf der 2. man ohne auch, da ja ein geschulter am Board ist.
                            Ich habe mir die aktuellen Bücher erst bestellt und weis nicht in wie weit sich das 2009 geändert haben kann.

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                            • #15
                              Eigentlich war die Frage eher allgemein gestellt-das es sich so in die eine Richtung Gefahrgut entwickelt,konnte ich im Vorfeld eher nicht ahnen!!
                              Gruß Holger :D:D

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