Hallo,
habe jetzt schon alles totgesucht im internet und bin nicht wirklich fündig geworden.
Mein Fall ist folgender:
Ich wurde am 24.06. 2008 als fahrer eines LKW angehalten.
2 Schaublätter wurden sicher gestellt.
Ich habe mich bei der kontrolle nicht zur sache geäußert!
Bis heute zum 3.2. 2009 habe ich nix mehr von der Sache gehört!
Nun kam ein Brief der geschrieben wurde am 26.2. 2009.
Anhörung im Bußgeldverfahren
mir wird vorgeworfen folgende owi begangen zu haben:
Ich habe es unterlassen nach 4,5 std die pause von 45 min einzulegen.
lenkzeit um 2 std 51 min überschritten! diese handlung beging ich vorsätzlich, ( steht in dem schreiben ).
als beweis ist das schaublatt und der pok.
dann kommt natürlich die ganze belehrung dass es mir freisteht auszusagen. ich bin verpflichtet wenn mein name oder so falsch ist das zu korrigieren! sofern ich mich nicht äußere kann ohne anhörung ein bußgeldbescheid erlassen werden!
Dann kommt noch fett geschrieben:
Falls sie sich äußern werde ich aufgrund ihrer angaben entscheiden, ob das verfahren eingestellt oder ohne weitere antwort ein bußgeldbescheid erlassen wird.
Falls ihr noch irgendwelche angaben braucht, dann sagt mir bitte bescheid, ich denke aber dass ich alles wichtige geschrieben habe.
So nun zu meiner Frage:
IST DAS NICHT SCHON VERJÄHRT????
WAS SOLL ICH WEITERHIN TUN???
Ich würde mich riesig über hilfreiche antworten freuen!!
Vielen dank im Voraus
Gruß michi
habe jetzt schon alles totgesucht im internet und bin nicht wirklich fündig geworden.
Mein Fall ist folgender:
Ich wurde am 24.06. 2008 als fahrer eines LKW angehalten.
2 Schaublätter wurden sicher gestellt.
Ich habe mich bei der kontrolle nicht zur sache geäußert!
Bis heute zum 3.2. 2009 habe ich nix mehr von der Sache gehört!
Nun kam ein Brief der geschrieben wurde am 26.2. 2009.
Anhörung im Bußgeldverfahren
mir wird vorgeworfen folgende owi begangen zu haben:
Ich habe es unterlassen nach 4,5 std die pause von 45 min einzulegen.
lenkzeit um 2 std 51 min überschritten! diese handlung beging ich vorsätzlich, ( steht in dem schreiben ).
als beweis ist das schaublatt und der pok.
dann kommt natürlich die ganze belehrung dass es mir freisteht auszusagen. ich bin verpflichtet wenn mein name oder so falsch ist das zu korrigieren! sofern ich mich nicht äußere kann ohne anhörung ein bußgeldbescheid erlassen werden!
Dann kommt noch fett geschrieben:
Falls sie sich äußern werde ich aufgrund ihrer angaben entscheiden, ob das verfahren eingestellt oder ohne weitere antwort ein bußgeldbescheid erlassen wird.
Falls ihr noch irgendwelche angaben braucht, dann sagt mir bitte bescheid, ich denke aber dass ich alles wichtige geschrieben habe.
So nun zu meiner Frage:
IST DAS NICHT SCHON VERJÄHRT????
WAS SOLL ICH WEITERHIN TUN???
Ich würde mich riesig über hilfreiche antworten freuen!!
Vielen dank im Voraus
Gruß michi
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