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Fahrerkarte auslesen (Urlaub/Krank)

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  • Fahrerkarte auslesen (Urlaub/Krank)

    moin liebe BO gemeinde

    ich stelle mal wieder ne frage zur fahrerkarte



    die karte muss ja spätestens alle 28 tage ausgelesen werden, zwecks archivierung beim AG.
    wenn ich jetzt urlaub habe, bzw. krank bin, wie läuft es da?

    beispiel: meine karte ist "in der dritten woche". ich gehe für 3 wochen in den wohlverdienten urlaub. bin ich verpflichtet, die karte 'irgendwo' auslesen zu lassen, spätestens dann in der ersten urlaubswoche?

    wie siehts dann im krankheitsfall aus? kann ja ggfs sogar sein, dass ich im krankenhaus liege und mich nicht bewegen kann ...
    Wer anderen eine Grube gräbt ... ist Bestatter von Beruf !!




  • #2
    das ist pflicht von deinem chef.denn der ist verpflichtet die daten zu sichern die strafe kommt ebenfalls auf sein konto wenn ich mich nicht vertipp 250 euro pro tag.
    gruss goass

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    • #3
      Hallo Straßenarbeiter :36_1_65[1]:
      Kann nur von mir ausgehen . Da ist das so , wenn meine 28 Tage voll sind ,ich dann bei irgend einer größeren Merc. oder Man Werkstatt anhalte und mein Karte dort auslesen lasse und auf cd brenne . 5-12€ Kosten !
      Ich bin jetzt schon seit Nov. zu Hause und habe demzufolge auch keine Ereignisse auf der Karte ( Nur eine Woche im Nov. ) also fahr ich ab dieser Woche wieder ,bis meine 28 Tage voll sind.
      Probl. ist Ausland , hatte ich auch schon , war 7 Tage drüber , wurde in D danach konntrolliert ( BAG ) , wer auch Okay .
      Die Meinung das die Daten nach 28 Tagen überschrieben werden ,ist Quatsch . Evtl. könnt das bei nem UPS oder anderem Paketzusteller sein das der Speicher der Karte nach 28 Tagen voll ist , aber definitiv net bei Nahverkehr und schon gar nicht im FV .
      Kein Bier für Schröter



      Gruß Lutz

      Der Waldgeist

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      • #4
        Hallo,
        ich kann jetzt nur von unserer Firma, also Tagestouren, sprechen. Mein Vorgesetzter sagte mir, als ich ihm diese Frage gestellt habe, wenn ich selber nicht in die Firma kommen kann (eben wegen Krank oder im Urlaub mehrere KM weit weg) muss ich jemanden beauftragen, der das für mich macht. Wir müssen dann auch immer unseren Führerschein kontrollieren lassen (das Ding nennt sich glaub ich Lap ID). Wie das Gesetzlich ist weiss ich nicht.
        Allzeit gute Fahrt und einen lieben Gruß Astrid

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        • #5
          naja, ich schicke meine karte jetzt meinem chef. er soll sie mir dann pünktlich wieder zurückschicken.

          irgendwie ist das auch wieder so ein gesetz, wo jeder mal was anderes gehört hat und jedes land es mal wieder so handhabt, wie sie es gerne hätten.


          @ lutz: ich habe auch probiert zu diversen werkstätten zu fahren, das war so mitte des vergangenen jahres. was ich dort für hanebüchene antworten bekommen habe, kann sich niemand vorstellen [smilie=real mad.gi:
          Wer anderen eine Grube gräbt ... ist Bestatter von Beruf !!



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          • #6
            www.asfing.at so siehts in österreich aus in deutschland gibt es sicher auch die div. seite dazu und noch viel spass bei euch
            gruss goas

            Kommentar


            • #7
              Zitat von goas Beitrag anzeigen
              www.asfing.at so siehts in österreich aus in deutschland gibt es sicher auch die div. seite dazu und noch viel spass bei euch
              gruss goas
              Wo soll das denn da stehen?
              Davon abgesehen ist das meine Fahrerkarte. Wenn ich im Urlaub bin kann kein Ereignis auf der Karte entstehen. Somit kann die Karte auch beim nächsten Arbeitsbeginn ausgelesen werden, auch bei längerer Abwesenheit.
              Einige Firmen erzählen ihren Fahrern aber das sie die Karte im Urlaub in der Firma lassen sollen. Wenn nun diese Karte im Urlaub von einem anderen Fahrer benutzt wird?! Die Begründung wegen möglicher Schwarzarbeit zieht jedenfalls nicht. Stelle euch vor es macht ein Kollege mit Eurer Karte Fahrerflucht und ihr werdet dann zu Verantwortung gezogen! Also, die Fahrerkarte ist Personenbezogen hat hat somit nicht unkontrolliert in andere Hände zu gehen.

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              • #8
                aaaaaaaaaaaalso...

                so nen karte hat nen speicher, dieser speichert daten.

                der datenspeicher ist von der grösse her ausgelegt das er daten für MINDESTENS 28 tage aufnehmen kann.

                an einem tag an dem nix passiert nimmt der auch nix auf.

                damit wären wir schonmal bei 28 ARBEITSTAGEN.

                erfahrungswerte reden aber locker von 30 oder 31 tagen.

                niemand gibt aber einen MINDESTAUSLESEABSTAND an, will sagen: warum nicht bei urlaubsantritt schon nach 3 wochen auslesen? kein problem.

                @lutz: da du ja selbständiger unternehmer bist kannst du eigentlich auch deine unternehmerkarte einsetzen und die daten der fahrerkarte auf diese auslesen.

                bei fristversäumniss ist auch mitnichten alles verloren, sondern nur die daten des ersten tages werden am ersten überschreibenden tag überschrieben.
                männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                • #9
                  Die Fahrerkarte gehört unbedingt zum Fahrer und ist auch an dessen Führerschein geknüpft.

                  Und (!): Sie muß mitgeführt werden. Auch wenn man privat fährt.
                  Normalerweise interessiert das niemanden.

                  Aber z.B. in Frankreich schauen die Polizisten auch bei Urlaubsfahrten mit dem Pkw bei einer Führerscheinkontrolle ins Zentralregister, und wenn da der Besitz einer Fahrerkarte vermerkt ist, wollen sie die sehen. Es ist bekannt, was passiert, wenn ein Flic nicht seinen Willen bekommt: Es kostet. Nicht wenig.

                  Auch in Deutschland ist die Mitführung vorgeschrieben. Wo das steht, weiß ich jetzt nicht aus dem Stegreif.
                  Es wird allerdings, wie gesagt, nicht kontrolliert.
                  Das widerspricht ja auch der Empfehlung, die Karte, wenn man sicher ist, daß der Lkw nicht bewegt wird, übers Wochenende im Gerät zu lassen, denn dann kann man sie ja bei Privatfahrten nicht mehr mitführen.

                  Auf keinen Fall hat die Karte aber in der Firmal zu bleiben. Sie gehört ins Lesegerät oder in die eigene Brieftasche.

                  Grüße

                  Der Zausel
                  Von zwei Narren hält der größere den kleineren für den größeren.
                  (Emil Gött)

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                  • #10
                    Hallo Alle zusammen!!

                    Bin da ganz und gar der Meinung von Zausel!!!
                    Meine Fahrerkarte habe ich selbst beantragt und wurde auch von meinem Geld bezahlt, man sagt sie ist mein!!
                    Wenn nun mein Chef meine Fahrerkarte haben möchte, dann nur in meinem beisein!!
                    Wenn ich in Urlaub gehe lasse ich das Teil in der Firma auslesen und zwar egal ob die 28 Tage abgelaufen sind oder nicht ,
                    sollte ich Krank werden so das ich die Karte nicht vorher auslesen lassen kann, es soll ja Kollegen geben die ihre Krankschreibung voraus sehen können, dann wird das erst dann passieren wenn ich wieder in Amt und Würden bin.
                    Sollte sich nun eine Behörde daran stoßen, kommt es zur Erschießung des Delinquenten !!
                    Aber im Ernst, es wird nichts der Gleichen passieren, weil man ja in diesem Fall einen EU-Urlaubsschein bei sich hat und der sagt wie lange und warum man die Karte nicht genutzt hat. Keep cool !!

                    Gruß canada66
                    Weil wir alle im selben Boot sitzen, ist es gut das nicht alle auf der selben Seite sind.

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